Rechtsanwalt allgemeines Zivilrecht Ansbach

"Für die Lösung jedes Problems braucht es immer einen klaren Sachverhalt, Rechtkenntnisse, Gespür für die Situation und Kreativität in der Lösungsfindung. Für die Rechtskenntnisse sind wir lange augebildet worden. Der "Rest" macht den erfahrenen Anwalt aus."

Rüdiger Danowski, LL.M., Rechtsanwalt

Unsere Kompetenzen im allgemeinen Zivilrecht

Wir beraten Sie bei Ihrer Rechtsfrage auch im Bereich des allgemeinen Zivilrechts.

Hierfür erhalten Sie zeitnah einen persönlichen Besprechungstermin, auf Wunsch auch als Telefontermin oder mittels Videotelefonie.

Der persönliche Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt ist unerlässlich, denn Rechtsberatung ist Vertrauenssache.

Wir beraten Sie umfassend und verständlich. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen und für Sie eine auf Ihre Bedürfnisse und rechtlichen Interessen zugeschnittene Lösung.

Unsere Kompetenzen im allgemeinen Zivilrecht

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Unsere Leistungen im allgemeinen Zivilrecht

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Erste Beratung und Einordnung Ihres Falles

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Gemeinsame Abstimmung der nächsten Schritte

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Darlehensvertrag

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Stiftungsrecht

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Außergerichtliche Vertretung

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Kaufvertrag

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Mietvertrag

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Haftungsrecht

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Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen

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Leihvertrag

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Sachenrecht

Unsere Rechtsanwälte im Bereich des allgemeinen Zivilrechts in Ansbach

Dr. Jürgen Danowski Porträt

Dr. Jürgen Danowski

Prozessführung
Sozialrecht
Allgemeines Zivilrecht
Anwaltsprofil

Rüdiger Danowski Porträt

Rüdiger Danowski, LL.M.

Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Anwaltsprofil

Sebastian Gramsamer Porträt

Sebastian Gramsamer

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Strafrecht
Anwaltsprofil

Michael Held Porträt

Michael Held

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Anwaltsprofil

Georg Käpplinger Porträt

Georg Käpplinger

Fachanwalt für Familienrecht
Erbrecht
Anwaltsprofil

Matthias Kohla Porträt

Matthias Kohla

Strafrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Anwaltsprofil

Norbert Kohla Porträt

Norbert Kohla

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Vertragsrecht
Anwaltsprofil

Sven Nicholson Porträt

Sven Nicholson

Bau- und Architektenrecht
Verkehrsrecht
Lehrbeauftragter der Hochschule AN
Anwaltsprofil

Karl Piereth

Arbeitsrecht | Mietrecht
Baurecht | Familienrecht
Verkehrsrecht
Anwaltsprofil

Sabrina Schwarz

Sabrina Schwarz

Miet- & WEG-Recht
Strafrecht
Verkehrsrecht
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Häufig gestellte Fragen zum allgemeinen Zivilrecht

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Ihre Ansprechpartner

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Empfang

Telefon: +49 981 488 49 0

Grundlagen des Zivilrechts

Was ist das Zivilrecht?

Das Zivilrecht stellt einen wichtigen Zweig des Rechtssystem dar, der sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Einzelpersonen, Unternehmen und anderen privaten Entitäten auseinandersetzt. Sein Ziel ist es hierbei, die Rechte und Pflichten der Bürger in ihren alltäglichen rechtlichen Angelegenheiten zu schützen und zu regeln.

Die häufigsten Rechtsfragen im Zivilrecht

Vertragsrecht:

  • Was passiert bei Verletzung von Vertragsbedingungen?
  • Wie kann ein Vertrag aufgelöst oder gekündigt werden?
  • Wie wird Vertragsauslegung vorgenommen bei mehrdeutigen Inhalten?
  • Welche Ansprüche habe ich bei der Lieferung von beschädigter Ware?

Deliktsrecht:

  • Wie werden Schadensersatzansprüche bei Fahrlässigkeit oder absichtlicher Schädigung geltend gemacht?
  • Unter welchen Voraussetzungen besteht eine Haftung für Schäden, die durch Produkte oder Dienstleistungen verursacht werden?

Familienrecht:

  • Wie wird eine Scheidung/Trennung durchgeführt und was ist zu beachten?
  • Welche Möglichkeiten bestehen das Sorgerecht/Umgangsrecht für Kinder zu erhalten?
  • Welche Ansprüche hat der Ehepartner auf Unterhaltszahlungen nach Scheidung?
  • Wie viel Unterhalt ist pro Kind zu zahlen?
  • Wie wird ein Ehevertrag geschlossen?
  • Welche Vormundschaftsangelegenheiten sind zu regeln?

Erbrecht:

  • Wie erstelle ich ein Testament?
  • Wie lautet die gesetzliche Erbfolge?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann ein Testament angefochten werden?
  • Wie wird ein Nachlass abgewickelt?

Sachenrecht:

  • Welche Schritte sind für einen Grundstücks Kauf/Verkauf notwendig?
  • Was bedeutet es ein belastetes Grundstück zu erwerben?
  • Im Grundbuch ist eine Vormerkung eingetragen – was bedeutet das?
  • Zugunsten des Nachbargrundstücks besteht ein Wegerecht – kann das Grundstück trotzdem veräußert werden?
  • Was passiert mit bestehenden Miet- oder Pachtverträgen nach Verkauf eines Grundstücks?
  • Wie sehe ich Grundbucheinträge ein?

Arbeitsrecht:

  • Was kann gegen Fälle von Diskriminierung am Arbeitsplatz unternommen werden?
  • Welche Schritte sind nach einer vermeintlich ungerechtfertigten Kündigung zu beachten?
  • Was kann unternommen werden, wenn der Arbeitsgeber sich nicht an Lohn- oder Arbeitszeitvereinbarungen hält?

Mietrecht:

  • Wann kann eine Mieterhöhung vorgenommen werden?
  • Was kann bei einer fristlosen Kündigung unternommen werden?
  • Wie kann die Räumung der Wohnung durchgesetzt werden?
  • Ist der Vermieter oder der Mieter für Reparaturen und Instandhaltung des Mietobjekts verantwortlich?

Zivilprozessrecht:

  • Was passiert nach der Zustellung einer Klage?
  • Wie recht man eine Klage ein?
  • Wer trägt die Prozesskosten?
  • Wie kann gegen ein erstinstanzliches Urteil vorgegangen werden?
  • Welche Möglichkeiten gibt es für die außergerichtliche Beilegung des Konfliktes?

Unterkategorien und Schwerpunkte des Zivilrechts

Das Zivilrecht behandelt vielseitige Themenkomplexe und kann zur besseren Verständlichkeit in einzelne Teilbereiche untergliedert werden.

• Vertragsrecht: Das Vertragsrecht behandelt, wie der Name bereits sagt, die Materie der Verträge. Verträge sind rechtliche Vereinbarungen, die die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien festlegen. Probleme können sich bei der Bildung, Auslegung und Erfüllung von Verträgen ergeben. Sie gilt es zu lösen.

• Schuldrecht: Das Schuldrecht (§§ 241 ff. BGB) behandelt die Beziehungen zwischen Gläubigern und Schuldnern und regelt die Entstehung, Erfüllung und Beendigung von Schuldverhältnissen sowie die Rechtsverhältnisse im Störfall (Schadensersatz, Unmöglichkeit, Rücktritt).

• Deliktsrecht: Wenn jemand durch das Handeln oder Unterlassen einer anderen Person einen Schaden erleidet, kann dies zu Ersatzpflichten in Gestalt von Schadensersatzansprüchen führen. Das Deliktsrecht befasst sich mit eben diesen Schadensersatzansprüchen, die aus rechtswidrigen Handlungen resultieren.

• Familienrecht: Das Familienrecht regelt Angelegenheiten wie Eheschließung, Scheidung, Sorgerecht für Kinder, Umgang, Adoption und Unterhaltszahlungen.

• Erbrecht: Das Erbrecht betrifft die Übertragung von Vermögenswerten und Eigentum auf den Todesfall und legt fest, wie der Nachlass eines Verstorbenen aufgeteilt wird, insbesondere wenn kein Testament oder Erbvertrag gegeben ist.

• Sachenrecht: Das Sachenrecht regelt die Rechte an Eigentum und Besitz an beweglichen und unbeweglichen Gütern.

• Arbeitsrecht: Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es hat das Ziel, die Rechte und Pflichten beider Parteien zu definieren, Arbeitsbedingungen festzulegen, Arbeitnehmer vor Diskriminierung und Ausbeutung zu schützen sowie Arbeitsstreitigkeiten zu klären.

• Handels- und Gesellschaftsrecht: Das Handels- und Gesellschaftsrecht umfasst eine Vielzahl von Regelungen und Vorschriften, die Unternehmen und Geschäftsleute bei der Gründung, Führung und Abwicklung von Unternehmen beachten müssen.

• Versicherungsrecht: Das Versicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Versicherungsnehmern (Personen oder Unternehmen, die Versicherungsschutz suchen) und Versicherungsgesellschaften (die Versicherung anbieten) und den damit verbundenen rechtlichen Aspekten von Versicherungsverträgen und Versicherungsunternehmen.

Rechtliche Instrumente und Dokumente im Zivilrecht

Welche rechtlichen Instrumente und Dokumente gibt es im Zivilrecht?

Klage oder Klageschrift: Als solche wird das Dokument bezeichnet, das eine Partei (Kläger) bei Gericht einreicht, um einen Zivilprozess gegen eine andere Partei (Beklagter) zu beginnen. Die Klageschrift legt die Anklage und die rechtlichen Ansprüche dar.

Antwort oder Verteidigungsschrift: Die Beklagte reicht eine Antwort oder Verteidigungsschrift ein, um auf die Klage zu reagieren. Dieses Dokument kann die Verteidigungsstrategie und die Gegenansprüche der Beklagten darlegen.

Vorladungen: Gerichte und Parteien können Vorladungen verwenden, um Zeugen oder Sachverständige zu zwingen, vor Gericht auszusagen oder Unterlagen vorzulegen.

Beweismittel: Dazu gehören schriftliche Beweismittel wie Verträge, E-Mails, Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten und physische Beweise. Diese werden im Prozess vorgelegt, um die Fakten zu stützen.

Urteil oder Gerichtsentscheidung: Dies ist das schriftliche Dokument, das vom Gericht erlassen wird und den Ausgang eines Zivilprozesses festhält. Es legt die Rechte und Pflichten der Parteien fest.

Vergleichsvereinbarung: Ein außergerichtlicher Vergleich ist eine schriftliche Vereinbarung, durch die die Parteien eine Streitigkeit beilegen, ohne vor Gericht zu gehen. Vergleiche können aber auch und zu jeder Zeit vor Ausspruch des Urteils im Gerichtsverfahren abgeschlossen werden.

Vollstreckungstitel: Ein Vollstreckungstitel ist ein Gerichtsbeschluss oder ein rechtliches Dokument, das es ermöglicht, Urteile und Verfügungen durchzusetzen, wie etwa die Pfändung von Vermögenswerten oder die Einziehung von Schulden.

Allgemeine Vollmacht: Bei einer allgemeinen Vollmacht überträgt der Vollmachtgeber dem Bevollmächtigten weitreichende Befugnisse, um im Namen des Vollmachtgebers in fast allen Angelegenheiten zu handeln. Dies kann sowohl rechtliche als auch finanzielle Angelegenheiten umfassen.

Beschränkte oder spezielle Vollmacht: Bei einer beschränkten Vollmacht werden spezifische Aufgaben oder Handlungen festgelegt, die der Bevollmächtigte durchführen darf. Dies kann beispielsweise die Vertretung des Vollmachtgebers bei einer Vertragsunterzeichnung sein.

Vorsorgevollmacht: Eine Vorsorgevollmacht wird oft für medizinische Angelegenheiten verwendet. Sie ermöglicht dem Bevollmächtigten, medizinische Entscheidungen im Namen des Vollmachtgebers zu treffen, wenn dieser aufgrund von Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage ist, selbst Entscheidungen zu treffen.

Testament oder Erbvertrag: Diese Dokumente legen fest, wie der Nachlass einer verstorbenen Person verteilt werden soll.

Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag: Diese Verträge regeln die Rechte und Pflichten von Ehepartnern oder Lebenspartnern und können finanzielle Vereinbarungen und Eigentumsfragen abdecken.

Schuldvertrag oder Darlehensvertrag: Diese Verträge regeln die Bedingungen für Kreditaufnahmen und Rückzahlungen von Schulden.

Arbeitsvertrag: Ein Arbeitsvertrag legt die Bedingungen der Beschäftigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest.

Fallstricke und typische Fehler im Zivilrecht

Auch im Zivilrecht gibt es einige Fehler, die häufig vorkommen und daher bewusst an Ihrer Vermeidung gearbeitet werden sollte.

Unzureichende Vertragsdokumentation: Ein häufiger Fehler ist die Vernachlässigung oder unzureichende Dokumentation von Verträgen. Auch wenn es nach wie vor üblich ist, mündliche Vereinbarungen zu treffen, ist dies im Streitfall aufgrund der erschwerten Beweisbarkeit nachteilig. Schriftliche Verträge sind in der Regel die beste Methode, um die Vereinbarungen der Parteien festzuhalten, Rechte und Pflichten durchzusetzen und so Streitigkeiten zu vermeiden.

Mangelnde Vertragsprüfung: Oft unterzeichnen Menschen Verträge, ohne sie gründlich zu prüfen oder rechtlichen Rat einzuholen. Dies kann dazu führen, dass sie Verpflichtungen eingehen, die sie nicht vollständig verstehen, nicht mit dem eigentlich gewollten übereinstimmen oder sie unvorteilhafte Bedingungen akzeptieren.

Versäumnis von Fristen: Das Zivilrecht hat oft strenge Fristen für die Einreichung von Dokumenten und Klagen. Das Versäumnis von Fristen kann dazu führen, dass Ansprüche verloren gehen, Klagen abgewiesen werden oder Urteile aufgrund von Säumnis ergehen können. Daher gilt es hinsichtlich Fristen streng auf deren Einhaltung zu achten.

Unzureichende Dokumentation von Beweisen: In einem Zivilprozess ist es entscheidend, Beweise ordnungsgemäß zu dokumentieren. Das Versäumnis, relevante Unterlagen aufzubewahren oder Zeugen und Sachverständige zu sichern, kann die Erfolgsaussichten einer Partei erheblich beeinträchtigen.

Fehlende rechtliche Beratung: Viele Menschen versuchen, rechtliche Angelegenheiten selbst zu regeln, ohne rechtlichen Rat einzuholen. Dies kann dazu führen, dass sie wichtige rechtliche Aspekte übersehen oder falsch interpretieren. Das Recht ist in derart viele Teilbereiche aufgegliedert und erfordert doch einen Überblick über das große Ganze, was durch Laien nicht gewährleistet werden kann.

Mangelnde Kenntnis der eigenen Rechte: Die Unkenntnis der eigenen Rechte und Pflichten im Zivilrecht kann dazu führen, dass eine Partei ungerechtfertigten Forderungen aufgrund des Drucks nachgibt oder berechtigte Ansprüche nicht geltend macht. Um die eigenen Rechte auszuschöpfen und in der richtigen Herangehensweise geltend zu machen empfiehlt sich daher immer die Einholung von Rechtsrat.

Nichtbeachtung von Gerichtsentscheidungen: Das bewusste oder unbewusste Ignorieren von Gerichtsurteilen oder -entscheidungen kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich zu Strafen für Missachtung des Gerichts. Im Regelfall kennt der Laie den korrekten Umgang mit Gerichtsentscheidungen allerdings nicht, so dass sich empfiehlt einen Rechtsbeistand zu konsultieren.

Übersehen von Schlichtungs- oder Mediationsmöglichkeiten: In vielen Fällen könnten Konflikte durch alternative Streitbeilegungsmethoden wie Schlichtung oder Mediation effektiv gelöst werden. Oft wird von den Parteien allerdings vermieden, miteinander zu kommunizieren. Häufig genügt bereits die Einbeziehung einer außenstehenden Partei wie einem Rechtsanwalt um die Spannung aus dem Konflikt zu nehmen. Dies kann dazu führen, dass rechtliche Probleme frühzeitig gelöst werden, was teure und zeitaufwändige Rechtsstreitigkeiten vermeidet.

Das Zivilrecht und seine Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten

  • Strafrecht: Das Strafrecht regelt das Verhalten, das als strafbar angesehen wird, und legt die Strafen für strafbare Handlungen fest. Ein und dieselbe Handlung kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Schnittstellen können auftreten, wenn zivilrechtliche Streitigkeiten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, aus kriminellen Handlungen resultieren.
  • Arbeitsrecht: Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Schnittstellen können sich ergeben, wenn Arbeitsverträge oder arbeitsbezogene Streitigkeiten im Zivilrecht verhandelt werden, z.B. bei Kündigungen oder Diskriminierungsfällen.
  • Handels- und Gesellschaftsrecht: Dieses Rechtsgebiet regelt die Gründung, Führung und Auflösung von Unternehmen. Das Zivilrecht kann in Bezug auf Verträge zwischen Unternehmen, Haftungsfragen und andere geschäftliche Angelegenheiten mit dem Handels- und Gesellschaftsrecht in Berührung kommen.
  • Familienrecht: Das Familienrecht regelt Eheschließung, Scheidung, Obsorge für Kinder und Unterhaltszahlungen. Zivilrechtliche Angelegenheiten, die sich aus Familienbeziehungen ergeben, können mit dem Familienrecht verknüpft sein.
  • Erbrecht: Das Erbrecht regelt die Übertragung von Vermögenswerten und Eigentum von einer Generation auf die nächste. Das Zivilrecht kann mit dem Erbrecht in Berührung kommen, wenn es um die Verteilung des Nachlasses eines Verstorbenen geht und im Voraus bereits vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden.
  • Verwaltungsrecht: Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehung zwischen Einzelpersonen und staatlichen Behörden. In einigen Fällen können zivilrechtliche Streitigkeiten mit Entscheidungen von Verwaltungsbehörden oder Genehmigungsverfahren verbunden sein.
  • Versicherungsrecht: Das Versicherungsrecht regelt Versicherungsverträge und -ansprüche. Zivilrechtliche Streitigkeiten über Versicherungsdeckungen und Schadensersatzansprüche können Schnittstellen mit dem Versicherungsrecht haben.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Einführung ist und nur ein Auszug von Möglichkeiten, jedoch keine spezifische rechtliche Beratung darstellt. Für konkrete Fragen und individuelle Anliegen empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts für Zivilrecht in Ansbach.

KONTAKT

DR. DANOWSKI, PIERETH & PARTNER
Rechtsanwälte mbB

Kanzlei im Platen-Palais
Promenade 14
91522 Ansbach

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