Unsere Kompetenzen im Strafrecht
Unsere kompetenten und durchsetzungsstarken Strafverteidiger verteidigen Sie, wo auch immer es erforderlich ist, sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger.
Egal ob zur Verteidigung im Ermittlungs- oder Strafverfahren oder als Nebenklägervertreter: wir stehen wir Ihnen gerne mit all unserer Fachkompetenz zur Verfügung.
Jahrelange Erfahrung
Unserer Tätigkeitsschwerpunkte sind neben dem allgemeinen Strafrecht auch das Betäubungsmittelstrafrecht, das Jugendstrafrecht sowie das Wirtschaftsstrafrecht.
Auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichverstöße, Fahrverbot, Anordnung einer MPU, etc.) kommt es darauf an, möglichst früh einen Anwalt einzuschalten und seine Rechte durchzusetzen. Auch hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unsere Kompetenzen im Strafrecht
Unsere kompetenten und durchsetzungsstarken Strafverteidiger verteidigen Sie, wo auch immer es erforderlich ist, sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger.
Egal ob zur Verteidigung im Ermittlungs- oder Strafverfahren oder als Nebenklägervertreter: wir stehen wir Ihnen gerne mit all unserer Fachkompetenz zur Verfügung.
Jahrelange Erfahrung
Unserer Tätigkeitsschwerpunkte sind neben dem allgemeinen Strafrecht auch das Betäubungsmittelstrafrecht, das Jugendstrafrecht sowie das Wirtschaftsstrafrecht.
Auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichverstöße, Fahrverbot, Anordnung einer MPU, etc.) kommt es darauf an, möglichst früh einen Anwalt einzuschalten und seine Rechte durchzusetzen. Auch hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Unsere Rechtsanwälte im Bereich Strafrecht
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Strafrecht
Antwort vom Rechtsanwalt:
Ein Pflichtverteidiger wird unter bestimmten Voraussetzungen vom Gericht bestellt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Ihnen (Untersuchungs-)Haft oder eine andere Art der Unterbringung droht oder wenn bestimmte schwere Rechtsfolgen zu erwarten sind. Ihnen wird ebenfalls ein Pflichtverteidiger bestellt, wenn Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder wenn Sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu verteidigen, beispielsweise aufgrund von erheblichen Sprachbarrieren.
In der Regel erhalten Sie kurz vor der Bestellung eines Pflichtverteidigers ein Schreiben des Gerichts, mit welchem Ihnen die Möglichkeit eingeräumt wird, innerhalb einer bestimmten Frist einen Wunsch-Verteidiger zu benennen. Bereits an dieser Stelle dürfen Sie uns gerne als Wunsch-Verteidiger/-Verteidigerin angeben.
Ein Pflichtverteidiger ist aber kein gratis gestellter Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt/die Rechtsanwältin, der/die als Pflichtverteidiger bestellt wird, rechnet seine Gebühren lediglich vorab mit der Staatskasse ab. Sie haben also im Vorfeld keine gesonderten Gebühren an Ihren Anwalt zu bezahlen, es sei denn, dies wird individuell vereinbart. Im Rahmen der Verfahrenskosten, die Ihnen im Falle einer Verurteilung stets auferlegt werden, haben Sie diese von der Staatskasse vorgestreckten Rechtsanwaltsgebühren jedoch zu bezahlen.
Ein Wahlverteidiger ist sozusagen ein freiwillig gewählter Verteidiger. Dieser kann auch zusätzlich zu einem bereits bestellten Pflichtverteidiger mandatiert werden. Ein Beschuldigter/Angeklagter kann bis zu 3 Verteidiger haben. Den Wahlanwalt haben Sie jedoch selbst zu bezahlen. Hierfür fallen auch höhere Gebühren als bei einem Pflichtverteidiger an.
Während die gesetzlichen Gebühren des Pflichtverteidigers fixe Beträge sind, bestimmen sich die gesetzlichen Gebühren eines Wahlverteidigers nach einem Gebührenrahmen. Innerhalb dieses Rahmens kann ein Wahlverteidiger seine Gebühren abrechnen. Darüber hinaus kann jedoch auch stets ein individuelles Honorar vereinbart werden.
Wir vertreten Sie gerne sowohl als Pflicht- als auch Wahlverteidiger. Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren oder auf Nachfrage des Gerichts uns als Wunsch-Verteidiger zu benennen.
Die Behandlung dieser Frage an hiesiger Stelle stellt lediglich eine allgemeine Einführung zum Thema, jedoch keine individuelle Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist soweit ausgeschlossen. Wie auch sonst ist Ihr Fall individuell und umfassend auszuleuchten und zu beraten. Hierfür wenden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins an unser Sekretariat. Wir freuen uns auf Sie!
Antwort vom Rechtsanwalt:
Wenn Sie Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sind, beispielsweise einer Körperverletzung, eines Sexualdelikts oder eines (versuchten) Tötungsdelikts, sind Sie nicht nur wichtiger Zeuge, sondern können sich zusätzlich als Nebenkläger dem Verfahren anschließen. Sie können dann dem Prozess beiwohnen und haben gewisse Rechte, die Sie als bloßer Zeuge nicht haben, wie beispielsweise ein dauerhaftes Anwesenheitsrecht in der Verhandlung sowie ein Fragerecht gegenüber dem Angeklagten oder Zeugen.
Als Nebenklägervertreter ist ein besonderes Einfühlvermögen gefordert. Scheuen Sie sich nicht, uns anzusprechen, ganz gleich, um welches Delikt es sich handelt. Wir begleiten Sie gerne durch diese schwere Zeit. Sie müssen den Prozess als Nebenkläger nicht selbst führen.
Auch als Nebenkläger können Sie einen Rechtsanwalt als Rechtsbeistand wählen und sich diesen vom Gericht beiordnen lassen. Wenn Sie die Kosten für das Nebenklageverfahren nicht aufbringen können, haben Sie die Möglichkeit, einen Prozesskostenhilfeantrag (PKH-Antrag) bei Gericht zu stellen. In diesem Fall werden die Kosten des Rechtsbeistands vorab von der Staatskasse übernommen. Im Regelfall werden dem Angeklagten bei einer Verurteilung auch die Kosten der Nebenklage auferlegt, weswegen Sie im Ergebnis Ihren eigenen Anwalt nicht selbst zu bezahlen haben. Falls Sie keine PKH bewilligt bekommen und Ihren Rechtsanwalt vorher selbst bezahlt haben, haben Sie bei Verurteilung des Angeklagten sogar einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber diesem.
Die Behandlung dieser Frage an hiesiger Stelle stellt lediglich eine allgemeine Einführung zum Thema, jedoch keine individuelle Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist soweit ausgeschlossen. Wie auch sonst ist Ihr Fall individuell und umfassend auszuleuchten und zu beraten. Hierfür wenden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins an unser Sekretariat. Wir freuen uns auf Sie!
Antwort vom Rechtsanwalt:
„Alles was Sie sagen, kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet werden“. Dies ist nicht nur ein bekannter Satz aus Actionfilmen, sondern entspricht der Realität.
Beachten Sie: Sie haben stets ein Recht zu schweigen! Machen Sie von diesem Recht Gebrauch!
Sie müssen als Beschuldigte/r keine Angaben zur Sache machen. Insbesondere müssen Sie sich nicht selbst belasten. Denn oftmals wissen Sie nicht, was Ihnen überhaupt vorgeworfen wird und was schon Gegenstand der Ermittlungen ist.
Eine überstürzte Aussage zu tätigen, ohne vorher den Akteninhalt zu kennen, ist in der Regel eher nachteilig. Denn so könnte eine selbstbelastende Aussage, die Sie gegenüber der Polizei getätigt haben, vor Gericht verwendet werden, auch wenn es keine anderen Zeugen gibt, und somit eine Verurteilung daraus folgen. Wenn hingegen die Beweislage nicht ausreichend ist, könnte ohne eine solche vorherige überstürzte Aussage das Verfahren eingestellt werden.
Unser Rat ist daher: Schweigen Sie und melden sich unverzüglich bei uns. Wir als Ihre Verteidiger haben die Möglichkeit, Akteneinsicht zu beantragen und den Sachverhalt mit Ihnen zu besprechen, bevor Sie eigenständige (nachteilige) Angaben machen.
Die Behandlung dieser Frage an hiesiger Stelle stellt lediglich eine allgemeine Einführung zum Thema, jedoch keine individuelle Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist soweit ausgeschlossen. Wie auch sonst ist Ihr Fall individuell und umfassend auszuleuchten und zu beraten. Hierfür wenden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins an unser Sekretariat. Wir freuen uns auf Sie!
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Vorteile unserer Rechtsberatung
Vor-Ort-Beratung
Wir geben Ihnen gerne eine Einschätzung zu Ihrem Anliegen - auf Wunsch auch vor Ort.
Kompetente Beratung eines Fachanwalts
Unsere Rechtsanwälte aller Fachbereiche stehen für Sie zu Verfügung.
Jederzeit erreichbar
Wir sind nahezu immer erreichbar. Wir stehen Ihnen auch per E-Mail jeder Zeit zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Grundlagen des Strafrechts
Was ist das Strafrecht?
1. Gesetzliche Grundlagen: Das deutsche Strafrecht basiert auf dem Strafgesetzbuch (StGB), das die strafbaren Handlungen, ihre Merkmale und die entsprechenden Sanktionen regelt.
2. Untersuchungshaft: Untersuchungshaft kann angeordnet werden, um beispielsweise die Fluchtgefahr oder die Verdunkelungsgefahr zu verhindern, während die strafrechtlichen Ermittlungen laufen. Die Dauer der Untersuchungshaft wird jedoch auf eine spätere Haftstrafe angerechnet.
3. Freiheitsstrafe: Freiheitsstrafen sind die schwerwiegendsten Sanktionen im Strafrecht und können je nach Schwere der Straftat unterschiedlich lang ausfallen. Eine Freiheitsstrafe ist stets zeitlich begrenzt und beträgt maximal 15 Jahre, außer in Fällen, in denen das Gesetz lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht (z.B.: Mord).
4. Geldstrafe: Geldstrafen sind Sanktionen, bei denen der Täter als Strafe eine Geldsumme an die Staatskasse zu zahlen hat, die vom Gericht festgelegt wird. Das Geld aus der Geldstrafe fließt hierbei jedoch nicht dem Geschädigten zu.
5. Bewährung: Bei einer Bewährungsstrafe kann der Verurteilte unter bestimmten Voraussetzungen die Haftstrafe umgehen, indem er sich in einem festgelegten Zeitraum (i.d.R. 3 Jahre) straffrei verhält.
6. Verteidigung: Das Recht auf Verteidigung ist ein zentrales Prinzip im Strafrecht, das sicherstellt, dass Angeklagte sich gegen Vorwürfe verteidigen können und rechtlichen Beistand erhalten.
7. Anklageschrift: Die Anklageschrift ist die Grundlage eines Strafverfahrens und beschreibt die strafbaren Handlungen und die Beweismittel, auf denen die Anklage basiert. Erst nach Eingang der Anklageschrift wird das Hauptverfahren vor dem Richter/der Kammer eröffnet.
8. Polizeiliche Vorladung: Eine polizeiliche Vorladung ist eine Aufforderung zur Vernehmung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens und sollte mit Vorsicht behandelt werden. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, bevor man antwortet. Auch hierbei gilt: Schweigen ist Gold. Kontaktieren Sie zunächst Ihren Rechtsanwalt, bevor Sie vorschnell eine Aussage machen.
Die häufigsten Rechtsfragen im Strafrecht
1. Tatvorwurf und Strafbarkeit:
- Bin ich strafbar für meine Handlungen? Was ist der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?
2. Rechte des Beschuldigten:
- Welche Rechte habe ich als Beschuldigter, wenn ich von der Polizei befragt werde?
3. Strafverfahren:
- Wie läuft ein Strafverfahren ab und wie lange kann so etwas dauern?
4. Beweisführung:
- Welche Beweismittel können im Strafverfahren verwendet werden?
5. Strafmaß und Sanktionen:
- Welche Strafen drohen mir im Falle einer Verurteilung?
6. Verteidigung:
- Brauche ich einen Anwalt im Strafverfahren oder kann ich mich selbst verteidigen?
7. Zeugenaussagen:
- Was sollte ich tun, wenn ich als Zeuge in einem Strafverfahren aussagen soll?
Muss ich als Zeuge immer die Wahrheit sagen, auch wenn es Familienangehörige betrifft?
8. Strafaussetzung und Bewährung:
- Unter welchen Voraussetzungen kann eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden?
9. Jugendstrafrecht:
- Welche Besonderheiten gelten im Jugendstrafrecht? Wie werden jugendliche Straftäter behandelt? Ab wann ist man strafmündig?
10. Opferrechte:
- Welche Rechte und Unterstützung haben Opfer von Straftaten während des Strafverfahrens?
Kernbereiche des Strafrechts
abc
Erläuterung von Hauptaspekten des Strafrechts wie dem Allgemeinen Teil (u.a. Straftatbestände, Rechtfertigungsgründe) und dem Besonderen Teil (konkrete Strafnormen wie Mord, Diebstahl etc.).
Strafprozessrecht – Vom Verdacht zur Verurteilung
abc
Darstellung des Verfahrensablaufs, von der Ermittlung über die Anklage bis zur Verhandlung und dem Urteil.
Wichtige Rechtsnormen und Gesetze im Strafrecht
Vorstellung von zentralen Gesetzen und Normen wie dem Strafgesetzbuch (StGB), Jugendstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Typische Delikte und ihre Konsequenzen
abc
Erläuterung von häufig vorkommenden Straftaten und den möglichen rechtlichen Folgen, wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen oder Bewährungsauflagen.
Rechtliche Instrumente und Dokumente des Strafrechts
1. Ermittlungsakte: Einsicht in die Ermittlungsakte erhält nur der Anwalt, weswegen es ratsam ist, schon von Beginn an einen Anwalt einzuschalten.
2. Anklageschrift: Die Anklageschrift ist ein offizielles Dokument, das die strafbaren Handlungen und die damit verbundenen Vorwürfe gegen eine Person enthält. Sie bildet die Grundlage für das strafrechtliche Verfahren und die Gerichtsverhandlung.
3. Urteil: Das Urteil ist die Entscheidung eines Gerichts über die Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und die Art der Strafe, die verhängt wird. Das Urteil wird zunächst mündlich am Ende der Hauptverhandlung gesprochen und anschließend schriftlich niedergeschrieben.
4. Strafanzeige: Eine Strafanzeige ist die schriftliche Meldung einer mutmaßlichen Straftat bei den Strafverfolgungsbehörden. Eine Strafanzeige kann von jedem erstattet werden, nicht nur von einem Geschädigten. Erst durch die Strafanzeige wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
5. Gutachten: Gutachten können im Strafrecht eine wichtige Rolle spielen, insbesondere in Fällen mit forensischen oder medizinischen Aspekten. Dies können beispielsweise psychiatrische Gutachten, DNA-Analysen oder Unfallrekonstruktionen sein.
Überschneidungen des Strafrechts mit anderen Rechtsgebieten
abc
Betrachtung von Verbindungen des Strafrechts zu anderen Rechtsdisziplinen wie dem Zivilrecht oder Verwaltungsrecht .
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Einführung ist und nur ein Auszug von Möglichkeiten, jedoch keine spezifische rechtliche Beratung darstellt. Für konkrete Fragen und individuelle Anliegen empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts für Strafrecht in Ansbach.