Der Anwalt
Seit 1995 ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Gramsamer in unserer Kanzlei tätig, seit 2002 als Partner.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht, Herr Rechtsanwalt Sebastian Gramsamer führt diesen Titel seit Oktober 2005, setzt er für Sie Schadenersatzansprüche aus Unfall durch, Reparaturkosten, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Nutzungsentschädigung oder Mietwagenkosten ebenso wie Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
Auch im Verkehrsstrafrecht, sei es Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung oder Trunkenheit im Verkehr vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Sebastian Gramsamer, ebenso bei Ordnungswidrigkeiten wie Abstands- oder Geschwindigkeitsverstoß und sonstige Vergehen nach dem Bussgeldkatalog.
Fachanwalt für Familienrecht
Schon im Jahr 2002 erwarb Herr Rechtsanwalt Sebastian Gramsamer den Titel Fachanwalt für Familienrecht und betreut seit dem mit viel fachlicher Kompetenz und Erfahrung das Referat Familienrecht (Scheidung, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Zugewinn, elterliche Sorge und Umgang) in der Kanzlei.
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