Rechtsanwalt Strafrecht Ansbach

"Selbstverteidigung ist manchmal notwendig - aber nicht Selbst-Verteidigung im Strafprozess. Ohne einen erprobten Strafverteidiger an Ihrer Seite stehen Ihre Chancen einfach schlechter."

Matthias Kohla, Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Unsere Kompetenzen im Strafrecht

Unsere kompetenten und durchsetzungsstarken Strafverteidiger verteidigen Sie, wo auch immer es erforderlich ist, sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger.

Egal ob zur Verteidigung im Ermittlungs- oder Strafverfahren oder als Nebenklägervertreter: wir stehen wir Ihnen gerne mit all unserer Fachkompetenz zur Verfügung.

Jahrelange Erfahrung

Unserer Tätigkeitsschwerpunkte sind neben dem allgemeinen Strafrecht auch das Betäubungsmittelstrafrecht, das Jugendstrafrecht sowie das Wirtschaftsstrafrecht.

Auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichverstöße, Fahrverbot, Anordnung einer MPU, etc.) kommt es darauf an, möglichst früh einen Anwalt einzuschalten und seine Rechte durchzusetzen. Auch hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Rechtsanwalt Matthias Kohla, Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht
Rechtsanwalt Karl Piereth

Unsere Kompetenzen im Strafrecht

Unsere kompetenten und durchsetzungsstarken Strafverteidiger verteidigen Sie, wo auch immer es erforderlich ist, sowohl als Wahlverteidiger als auch als Pflichtverteidiger.

Egal ob zur Verteidigung im Ermittlungs- oder Strafverfahren oder als Nebenklägervertreter: wir stehen wir Ihnen gerne mit all unserer Fachkompetenz zur Verfügung.

Jahrelange Erfahrung

Unserer Tätigkeitsschwerpunkte sind neben dem allgemeinen Strafrecht auch das Betäubungsmittelstrafrecht, das Jugendstrafrecht sowie das Wirtschaftsstrafrecht.

Auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren (Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichverstöße, Fahrverbot, Anordnung einer MPU, etc.) kommt es darauf an, möglichst früh einen Anwalt einzuschalten und seine Rechte durchzusetzen. Auch hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Unsere Leistungen im Strafrecht

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Strafverteidigung & Pflichtverteidigung

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Strafbefehl

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Vorgehen gegen Bußgeldbescheid

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Betäubungsmittelstrafrecht

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Hausdurchsuchung

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Nebenklage

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Ehrdelikte & Beleidigung

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Alkohol am Steuer, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Führerscheinsperre, Fahrverbot

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Verkehrsstrafrecht

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Jugendstrafrecht

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Freiheitsstrafe & Geldstrafe

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Täter-Opfer-Ausgleich

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Ermittlungsverfahren

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Geständnis

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Sexualdelikte

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Tötungsdelikte

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Steuerdelikte

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Ordnungswidrigkeiten

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Annexklage, Schadensersatz, Schmerzensgeld

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Beratung vor & bei Vernehmung

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Haft & Untersuchungshaft

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Adhäsionsverfahren

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Anklage

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Körperverletzungsdelikte

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Freiheitsdelikte

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Vermögensdelikte

Unsere Rechtsanwälte im Bereich Strafrecht

Matthias Kohla Porträt

Matthias Kohla

Strafrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Anwaltsprofil

Karl Piereth

Arbeitsrecht | Mietrecht
Baurecht | Familienrecht
Verkehrsrecht
Anwaltsprofil

Sabrina Schwarz

Sabrina Schwarz

Miet- & WEG-Recht
Strafrecht
Verkehrsrecht
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Sebastian Gramsamer

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Strafrecht
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Empfang

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Grundlagen des Strafrechts

Was ist das Strafrecht?

1. Gesetzliche Grundlagen: Das deutsche Strafrecht basiert auf dem Strafgesetzbuch (StGB), das die strafbaren Handlungen, ihre Merkmale und die entsprechenden Sanktionen regelt.

2. Untersuchungshaft: Untersuchungshaft kann angeordnet werden, um beispielsweise die Fluchtgefahr oder die Verdunkelungsgefahr zu verhindern, während die strafrechtlichen Ermittlungen laufen. Die Dauer der Untersuchungshaft wird jedoch auf eine spätere Haftstrafe angerechnet.

3. Freiheitsstrafe: Freiheitsstrafen sind die schwerwiegendsten Sanktionen im Strafrecht und können je nach Schwere der Straftat unterschiedlich lang ausfallen. Eine Freiheitsstrafe ist stets zeitlich begrenzt und beträgt maximal 15 Jahre, außer in Fällen, in denen das Gesetz lebenslange Freiheitsstrafe vorsieht (z.B.: Mord).

4. Geldstrafe: Geldstrafen sind Sanktionen, bei denen der Täter als Strafe eine Geldsumme an die Staatskasse zu zahlen hat, die vom Gericht festgelegt wird. Das Geld aus der Geldstrafe fließt hierbei jedoch nicht dem Geschädigten zu.

5. Bewährung: Bei einer Bewährungsstrafe kann der Verurteilte unter bestimmten Voraussetzungen die Haftstrafe umgehen, indem er sich in einem festgelegten Zeitraum (i.d.R. 3 Jahre) straffrei verhält.

6. Verteidigung: Das Recht auf Verteidigung ist ein zentrales Prinzip im Strafrecht, das sicherstellt, dass Angeklagte sich gegen Vorwürfe verteidigen können und rechtlichen Beistand erhalten.

7. Anklageschrift: Die Anklageschrift ist die Grundlage eines Strafverfahrens und beschreibt die strafbaren Handlungen und die Beweismittel, auf denen die Anklage basiert. Erst nach Eingang der Anklageschrift wird das Hauptverfahren vor dem Richter/der Kammer eröffnet.

8. Polizeiliche Vorladung: Eine polizeiliche Vorladung ist eine Aufforderung zur Vernehmung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens und sollte mit Vorsicht behandelt werden. Es ist ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, bevor man antwortet. Auch hierbei gilt: Schweigen ist Gold. Kontaktieren Sie zunächst Ihren Rechtsanwalt, bevor Sie vorschnell eine Aussage machen.

Die häufigsten Rechtsfragen im Strafrecht

1. Tatvorwurf und Strafbarkeit:

  • Bin ich strafbar für meine Handlungen? Was ist der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat?

2. Rechte des Beschuldigten:

  • Welche Rechte habe ich als Beschuldigter, wenn ich von der Polizei befragt werde?

3. Strafverfahren:

  • Wie läuft ein Strafverfahren ab und wie lange kann so etwas dauern?

4. Beweisführung:

  • Welche Beweismittel können im Strafverfahren verwendet werden?

5. Strafmaß und Sanktionen:

  • Welche Strafen drohen mir im Falle einer Verurteilung?

6. Verteidigung:

  • Brauche ich einen Anwalt im Strafverfahren oder kann ich mich selbst verteidigen?

7. Zeugenaussagen:

  • Was sollte ich tun, wenn ich als Zeuge in einem Strafverfahren aussagen soll?
    Muss ich als Zeuge immer die Wahrheit sagen, auch wenn es Familienangehörige betrifft?

8. Strafaussetzung und Bewährung:

  • Unter welchen Voraussetzungen kann eine Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden?

9. Jugendstrafrecht:

  • Welche Besonderheiten gelten im Jugendstrafrecht? Wie werden jugendliche Straftäter behandelt? Ab wann ist man strafmündig?

10. Opferrechte:

  • Welche Rechte und Unterstützung haben Opfer von Straftaten während des Strafverfahrens?

Kernbereiche des Strafrechts

Das Strafrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, das sich mit der Festlegung von strafbaren Handlungen und den zu erwartenden und daraus resultierenden Strafen befasst. Es lässt sich in verschiedene Kernbereiche unterteilen. Hierzu gehören insbesondere:

Allgemeiner Teil des Strafrechts: Der allgemeine Teil des Strafrechts enthält die grundlegenden Prinzipien und Regeln, die für alle Straftaten gelten. Hierzu gehören Definitionen von Straftaten, Voraussetzungen für die Strafbarkeit (Tatbestandsvoraussetzungen), Schuldprinzipien, Rechtfertigungs- und Strafausschließungsgründe sowie Strafmilderungsgründe.

Besonderer Teil des Strafrechts: Der besondere Teil des Strafrechts beinhaltet eine Auflistung konkreter Straftatbestände. Hier werden die einzelnen Delikte und ihre jeweiligen Merkmale definiert, wie beispielsweise Diebstahl, Körperverletzung, Betrug, Mord, usw.

Strafverfahrensrecht: Das Strafverfahrensrecht regelt den Ablauf des strafrechtlichen Verfahrens. Es umfasst das Ermittlungsverfahren, das Verfahren vor Gericht (Hauptverfahren), das Strafmaß und das Rechtsmittelverfahren. Dies ist entscheidend, um einen korrekten Verfahrensablauf sicherzustellen. Fehler im Verfahren können zu Beweisverwertungsverboten und Anfechtbarkeit von Urteilen führen.

Strafvollstreckungsrecht: Das Strafvollstreckungsrecht regelt die Vollstreckung von Strafen. Hierzu gehören Fragen rund um das Thema Haft, insbesondere Dauer der Haft, Bewährung, Haftentlassung und andere Aspekte der Strafvollstreckung.

Jugendstrafrecht: Das Jugendstrafrecht legt spezielle Regelungen für Straftaten von Jugendlichen (14-17 Jahren) und Heranwachsenden (18-20 Jahren) fest. Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Es berücksichtigt die besondere Situation und Entwicklung junger Menschen und verfolgt insbesondere erzieherische Ziele.

Wirtschaftsstrafrecht: Das Wirtschaftsstrafrecht bezieht sich auf Straftaten im wirtschaftlichen Bereich, wie beispielsweise Betrug, Untreue, Korruption oder Insiderhandel.

Völkerstrafrecht: Das Völkerstrafrecht befasst sich mit schweren Verbrechen, die internationale Dimensionen haben, wie Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord.

Nebenstrafrechtliche Bereiche: Hierzu gehören auch Nebenfolgen (wie die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Verhängung eines Fahrverbots), die in Verbindung mit dem Strafrecht stehen, sowie weitere eigenständige Rechtsgebiete wie das Straßenverkehrsrecht (bei Verkehrsdelikten), das Betäubungsmittelrecht (bei Drogenvergehen) oder das Umweltstrafrecht. Zu beachten ist hierbei, dass Straftatbestände auch aus anderen Gesetzen, die nicht das StGB sind, verwirklicht sein können (z.B.: StVG, BtMG, TierSchG).

Diese Kernbereiche des Strafrechts sind eng miteinander verbunden und bilden die Grundlage für die Definition von Straftaten, die Festlegung von Strafen und den Ablauf von strafrechtlichen Verfahren.

Strafprozessrecht – Vom Verdacht zur Verurteilung

Der Strafprozess nach der deutschen Strafprozessordnung (StPO) durchläuft verschiedene Phasen, beginnend mit dem Verdacht einer Straftat bis zur Verurteilung oder dem Freispruch. Im Folgenden finden Sie eine allgemeine Darstellung der wichtigsten Schritte im Ablauf eines Strafprozesses nach der StPO:

1. Ermittlungsverfahren:

  • Strafanzeige und/oder Strafantrag, § 158 StPO: Der Prozess beginnt oft mit einer Anzeige oder einem Strafantrag. Dies kann von einer Privatperson, der Polizei oder anderen Behörden kommen.

  • Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft, § 152 Abs. 1 StPO: Die Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen ein, um den Sachverhalt zu klären. Dies kann Vernehmungen, Durchsuchungen oder andere Ermittlungsmaßnahmen beinhalten.

2. Beschuldigtenvernehmung und Anklageerhebung:

  • Beschuldigtenvernehmung, § 163a StPO: Wenn ausreichend Beweise vorliegen, wird der Beschuldigte vernommen. Er hat jedoch stets das Recht zu schweigen und muss sich nicht äußern.

  • Anklageerhebung § 170 StPO: Wenn die Staatsanwaltschaft genügend Beweise sieht, die den Tatverdacht begründen, erhebt sie Anklage und leitet den Fall an das Gericht weiter. Anderenfalls stellt sie das Verfahren ein (§ 170 Abs. 2 StPO).

3. Zwischenverfahren u. Hauptverhandlung §§ 199 ff. StPO:

  • Öffentliches Hauptverfahren: Die Hauptverhandlung vor Gericht ist in der Regel öffentlich (außer in Jugendstrafverfahren). Der Richter, Staatsanwalt, Verteidiger und ggf. Schöffen sind anwesend.

  • Beweisaufnahme: Zeugen und Sachverständige werden gehört, Beweismittel vorgelegt und der Sachverhalt vertieft untersucht.

4. Urteilsverkündung, §§ 260, 264 StPO:

  • Plädoyers: Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung halten ihre Schlussvorträge (Plädoyers), in welchen die konkreten Anträge gestellt werden.

  • Urteilsverkündung: Das Gericht verkündet das Urteil. Dies kann eine Verurteilung, ein Freispruch oder ein anderer Rechtsfolgenausspruch (z.B. eine Maßregel, oder bei Jugendlichen Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel) sein.

5. Rechtsmittelverfahren:

  • Berufung, §§ 312 ff. StPO: Die Parteien können gegen das Urteil Berufung einlegen. Die Sache wird dann vor einem höheren Gericht erneut verhandelt.

  • Revision, §§ 333 StPO: Bei Rechtsfehlern kann auch eine Revision eingelegt werden. Das Verfahren wird dann vom Revisionsgericht (BGH oder Bayerisches Oberstes Landesgericht) auf Rechtsfehler überprüft.

6. Vollstreckung des Urteils, §§ 449 ff. StPO:

  • Strafvollstreckung: Nach einer Verurteilung folgt die Strafvollstreckung, bei der die verhängte Strafe (z.B. Freiheitsstrafe, Geldstrafe) vollstreckt wird.

7. Maßregeln der Besserung und Sicherung:

  • Unterbringung: In einigen Fällen kann eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet werden, wenn der Täter aufgrund seiner Tat eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.

  • Unterbringung nach § 64 StGB: In einigen Fällen können Angeklagte statt in einer Justizvollzugsanstalt auch in einer Entziehungsanstalt (Krankenhaus/BKH) zur Therapie untergebracht werden. § 64 StGB ist jedoch nur anwendbar, wenn der Tat des Angeklagten eine Sucht, insbesondere durch erheblichen Alkohol- oder Drogenkonsum, vorausgeht.

Wichtige Rechtsnormen und Gesetze im Strafrecht

Das deutsche Strafrecht ist in verschiedenen Gesetzen geregelt, wobei die Grundlage durch das Strafgesetzbuch (StGB) gebildet wird. Die zentralen Gesetze im Folgenden im Überblick:

Strafgesetzbuch (StGB): Das StGB ist das zentrale Gesetzbuch des deutschen Strafrechts. Es regelt in seinem Allgemeinen Teil die zentralen Aspekte einer Strafbarkeit und im Besonderen Teil die einzelnen Delikte, sowie deren Strafe.

Strafprozessordnung (StPO): Die StPO regelt die Besonderheiten des Strafverfahrens. Es umfasst die Rechte und Pflichten der verschiedenen Verfahrensbeteiligten, regelt den Ablauf von Ermittlungs- und Hauptverfahren, sowie die Rechtsmittel gegen Verfahrensfehler oder Urteile.

Betäubungsmittelgesetz (BtMG): Das BtMG regelt die Strafbarkeit in Bezug auf den Umgang mit Betäubungsmitteln, einschließlich Herstellung, Handel, Besitz und Verkehr. Es legt Straftatbestände und Strafmaße für Verstöße gegen diese Vorschriften fest.

Waffengesetz (WaffG): Das WaffG regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Es enthält Bestimmungen zur Erlaubnispflicht, zum Waffenbesitz und -handel sowie zu Straftatbeständen im Zusammenhang mit Waffen.

Straßenverkehrsgesetz (StVG): Das StVG regelt die Teilnahme am Straßenverkehr. Es enthält strafrechtliche Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit Verkehrsverstößen und Verkehrsdelikten.

Jugendgerichtsgesetz (JGG): Das JGG regelt das Jugendstrafrecht und die speziellen Verfahrensregeln für jugendliche und heranwachsende Straftäter.

UrhG: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte: Das UrhG enthält strafrechtliche Bestimmungen zum Schutz geistigen Eigentums, insbesondere im Bereich des Urheberrechts.

StGB Nebengesetze: Neben dem StGB gibt es noch weitere Gesetze, die strafrechtliche Bestimmungen enthalten, wie zum Beispiel das Stalking-Gesetz, das Gewaltschutzgesetz, das Sexualstrafrecht oder das Computerstrafrecht.

Arten von Strafe im deutschen Strafrecht

Im deutschen Strafrecht werden verschiedene Arten von Strafen für strafrechtlich relevante Handlungen verhängt. Die wichtigsten sind hierbei:

Freiheitsstrafe: Der Verurteilte muss eine bestimmte Zeit im Gefängnis verbringen, ohne die Möglichkeit der Bewährung.

Freiheitsstrafe auf Bewährung: Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe kann unter bestimmten Bedingungen zur Bewährung ausgesetzt werden. Dies bedeutet, dass die Strafe nicht sofort vollstreckt wird, sondern der Verurteilte sich für eine bestimmte Dauer bewähren muss (eine Art „Probezeit“).

Lebenslange Freiheitsstrafe: Bei besonders schweren Straftaten kann eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden. Lebenslang bedeutet grundsätzlich auch lebenslang, d.h. der Verurteilte muss grundsätzlich für den Rest seines Lebens in Haft bleiben. In der Praxis wird man aber auch bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe meist nach einer gewissen Zeit wieder entlassen (insbesondere aus Kapazitätsgründen). In der Regel muss hier jedoch zunächst eine Haftdauer von mindestens 15 Jahren abgesessen werden, bevor über eine mögliche Entlassung entschieden wird.

Geldstrafe: Geldstrafen sind finanzielle Sanktionen, die aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung verhängt werden. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten.

Arbeitsleistung: In bestimmten Fällen kann das Gericht eine Arbeitsleistung (Sozialstunden) verhängen, bei der der Verurteilte gemeinnützige Arbeit leisten muss. Dies ist oft bei Jugendlichen und Heranwachsenden sinnvoll, da diese in der Regel kein Einkommen haben, um eine Geldstrafe bezahlen zu können. Meist wird ein solche Arbeitsleistung/Arbeitsauflage auch im Rahmen einer Bewährungsstrafe verhängt, damit sich eine Freiheitsstrafe auf Bewährung nicht wie ein Freispruch anfühlt.

Fahrverbot: Bei Verkehrsdelikten, insbesondere im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen am Steuer, kann neben der Verurteilung auch ein Fahrverbot verhängt werden.

Entziehung der Fahrerlaubnis: Im Falle von schweren Verkehrsdelikten oder anderen Straftaten kann das Gericht die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen.

Maßregeln der Besserung und Sicherung: Maßregeln dienen der Resozialisierung und Sicherung der Allgemeinheit. Hierzu gehören unter anderem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder die Entziehung der Zulassung zu bestimmten Tätigkeiten.

Verwarnung mit Strafvorbehalt: Bei geringfügigen Straftaten kann das Gericht eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aussprechen. Dabei wird dem Täter mitgeteilt, dass bei Begehung weiterer Straftaten die ausgesetzte Strafe zusätzlich verhängt wird.

Typische Delikte und ihre Konsequenzen

1. Diebstahl (§ 242 StGB):
• Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

2. Raub (§ 249 StGB):
• Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, in besonders schweren Fällen nicht unter fünf Jahren

3. Betrug (§ 263 StGB):
• Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, in besonders schweren Fällen nicht unter 6 Monaten

4. Körperverletzung (§ 223 StGB):
• Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe

5. Totschlag (§ 212 StGB):
• Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren

6. Mord (§ 211 StGB):
• Freiheitsstrafe nicht unter lebenslanger Freiheitsstrafe

7. Vergewaltigung (§ 177 StGB):
• Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr, in besonders schweren Fällen nicht unter 2 Jahren

8. Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB):
• Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, in schweren Fällen bis zu 5 Jahren

9. Umweltdelikte (verschiedene Paragraphen):
• Die Strafmaße variieren je nach Art und Schwere der Umweltvergehen

10. Hausfriedensbruch (§ 123 StGB):
• Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe

11. Nötigung (§ 240 StGB) und Bedrohung (§ 241 StGB):
• Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe

Rechtliche Instrumente und Dokumente des Strafrechts

1. Ermittlungsakte: Einsicht in die Ermittlungsakte erhält nur der Anwalt, weswegen es ratsam ist, schon von Beginn an einen Anwalt einzuschalten.

2. Anklageschrift: Die Anklageschrift ist ein offizielles Dokument, das die strafbaren Handlungen und die damit verbundenen Vorwürfe gegen eine Person enthält. Sie bildet die Grundlage für das strafrechtliche Verfahren und die Gerichtsverhandlung.

3. Urteil: Das Urteil ist die Entscheidung eines Gerichts über die Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und die Art der Strafe, die verhängt wird. Das Urteil wird zunächst mündlich am Ende der Hauptverhandlung gesprochen und anschließend schriftlich niedergeschrieben.

4. Strafanzeige: Eine Strafanzeige ist die schriftliche Meldung einer mutmaßlichen Straftat bei den Strafverfolgungsbehörden. Eine Strafanzeige kann von jedem erstattet werden, nicht nur von einem Geschädigten. Erst durch die Strafanzeige wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

5. Gutachten: Gutachten können im Strafrecht eine wichtige Rolle spielen, insbesondere in Fällen mit forensischen oder medizinischen Aspekten. Dies können beispielsweise psychiatrische Gutachten, DNA-Analysen oder Unfallrekonstruktionen sein.

Überschneidungen des Strafrechts mit anderen Rechtsgebieten

Das Strafrecht weist zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten auf, da es in verschiedenen Kontexten Anwendung finden kann. Hier sind einige der wichtigsten Schnittstellen:

Zivilrecht: Das Zivilrecht hat Berührungspunkte mit dem Strafrecht, insbesondere wenn es um Schadensersatzansprüche geht. Eine Handlung kann sowohl zivilrechtliche Schadensersatzansprüche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Beispielsweise kann eine Körperverletzung sowohl zu einer strafrechtlichen Verfolgung als auch zu einer zivilrechtlichen Schadensersatzklage führen.

Arbeitsrecht: Strafrechtliche Aspekte können im Arbeitsrecht relevant werden, insbesondere bei arbeitsbezogenen Straftaten wie Diebstahl am Arbeitsplatz oder Betrug gegenüber dem Arbeitgeber.

Familienrecht: Im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt oder Verletzungen von Schutzanordnungen können strafrechtliche Verfahren eingeleitet werden, die mit familienrechtlichen Fragen verbunden sind, wie beispielsweise Gewaltschutz, Sorgerecht oder Umgangsrecht  (Familienrecht).

Wirtschaftsrecht / Wirtschaftsstrafrecht: Wirtschaftsstrafrechtliche Angelegenheiten können mit dem Wirtschaftsrecht verbunden sein, insbesondere wenn es um Betrug, Korruption, Insiderhandel oder andere wirtschaftsbezogene Straftaten geht (Gesellschaftsrecht).

Medizinrecht: Im Medizinrecht können strafrechtliche Aspekte bei Verstößen gegen Gesundheitsvorschriften, fahrlässiger Körperverletzung oder anderen medizinischen Straftaten relevant werden.

Verkehrsrecht: Das Strafrecht spielt im Verkehrsrecht eine Rolle, insbesondere bei Verstößen wie Trunkenheit am Steuer, Fahrerflucht oder fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr.

Umweltrecht: Strafrechtliche Bestimmungen können im Zusammenhang mit Umweltdelikten Anwendung finden, wie beispielsweise illegalem Abfallentsorgen, Umweltverschmutzung oder Naturzerstörung.

Migrationsrecht: Strafrechtliche Aspekte können im Migrationsrecht relevant werden, beispielsweise bei illegaler Einwanderung oder bei Straftaten, die mit dem Aufenthaltsstatus zusammenhängen.

Internet- und IT-Recht: Im Bereich der Cyberkriminalität können strafrechtliche Vorschriften eine Rolle spielen. Hierzu gehören Delikte wie Computerbetrug, Datenmanipulation oder Hacking.

Steuerrecht: Strafrechtliche Verfolgung kann im Zusammenhang mit Steuerstraftaten, wie Steuerhinterziehung oder Betrug, auftreten.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Einführung ist und nur ein Auszug von Möglichkeiten, jedoch keine spezifische rechtliche Beratung darstellt. Für konkrete Fragen und individuelle Anliegen empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts für Strafrecht in Ansbach.

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DR. DANOWSKI, PIERETH & PARTNER
Rechtsanwälte mbB

Kanzlei im Platen-Palais
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