Unsere Kompetenzen im Familienrecht
Wir beraten Sie auf dem Gebiet Familienrecht unter anderem zu den folgenden Themen:
- Trennung und Scheidung (Scheidungsverfahren, Unterhalt, Güterrecht uvm.)
- Kindschaftssachen (elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindesunterhalt)
- Vertragsgestaltung (Ehevertrag)
Fachanwalt für Familienrecht
Wir beraten Sie auf dem Gebiet Familienrecht unter anderem zu den folgenden Themen:
- Trennung und Scheidung (Scheidungsverfahren, Unterhalt, Güterrecht uvm.)
- Kindschaftssachen (elterliche Sorge, Umgangsrecht, Kindesunterhalt)
- Vertragsgestaltung (Ehevertrag)
Unsere Rechtsanwälte im Bereich Familienrecht
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Familienrecht
Ein Rechtsanwalt fungiert als Interessenvertreter seines Mandanten. Da im Scheidungsverfahren potentiell viele gegenläufige Interessen bestehen, ist die Vertretung beider Ehegatten nicht möglich.
Nach entsprechender Aufklärung und Entbindung von der anwaltlichen Schweigepflicht kann der Rechtsanwalt aber auch gemeinsame Gespräche mit beiden Ehegatten führen. Dies kann sinnvoll sein, um einvernehmliche Lösungen gemeinsam zu erarbeiten.
Für die Antragstellung zur Scheidung benötigt man zwingend einen Rechtsanwalt.
Die Behandlung dieser Frage an hiesiger Stelle stellt lediglich eine allgemeine Einführung zum Thema, jedoch keine individuelle Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist soweit ausgeschlossen. Wie auch sonst ist Ihr Fall individuell und umfassend auszuleuchten und zu beraten. Hierfür wenden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins an unser Sekretariat. Wir freuen uns auf Sie!
Ehegatten sind einander zum Unterhalt verpflichtet.
Dies gilt für die Zeit des Zusammenlebens (Familienunterhalt), für die Zeit nach Trennung von Ehegatten (Trennungsunterhalt) und die Zeit nach Ehescheidung (nachehelicher Unterhalt).
Alle Zeiträume sind rechtlich unterschiedlich ausgestaltet.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen beider Ehegatten. Zur Ermittlung der finanziellen Gegebenheiten dienen wechselseitige Ansprüche auf Auskunft und Vorlage von Belegen.
Die hiesige Behandlung dieser Frage Stelle stellt lediglich eine allgemeine Einführung zum Thema, jedoch keine individuelle Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist soweit ausgeschlossen. Wie auch sonst ist Ihr Fall individuell und umfassend auszuleuchten und zu beraten. Hierfür vereinbaren Sie gerne einen Termin über unser Büro. Wir freuen uns auf Sie!
Kontakt eines Kindes zu beiden Elternteilen wird grundsätzlich als positiv und unabdingbar für die Entwicklung des Kindes und das Kindeswohl angesehen. Nur eine dringende Kindeswohlgefährdung durchbricht diesen Grundsatz.
Bei Uneinigkeit in Kindschaftssachen stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite. Außergerichtliche Beratungsmöglichkeiten bietet das Jugendamt sowie die Elternberatungsstelle.
Sollte eine einvernehmliche Lösung scheitern, steht der Weg zum Familiengericht offen.
Die hiesige Behandlung dieser Frage stellt lediglich eine allgemeine Einführung zum Thema, jedoch keine individuelle Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist soweit ausgeschlossen. Wie auch sonst ist Ihr Fall individuell und umfassend auszuleuchten und zu beraten. Hierfür vereinbaren Sie gerne einen Termin über unser Büro. Wir freuen uns auf Sie!
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Wir geben Ihnen gerne eine Einschätzung zu Ihrem Anliegen - auf Wunsch auch vor Ort.
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