Unsere Kompetenzen im Insolvenzrecht
Rechtsanwalt Michael Held wird seit dem Jahr 2005 regelmäßig zum Insolvenzverwalter bestellt. Seit dem Jahr 2010 ist er auch Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Rechtsanwalt Michael Held verfügt über umfangreiche Erfahrung, die es ihm ermöglicht, Sie zu insolvenzrechtlichen Fragen zu beraten.
Unser Fachanwalt für Insolvenzrecht
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Insolvenzrecht
Antwort vom Fachanwalt:
Für natürliche Personen gibt es keine Insolvenzantragspflicht. Wird jedoch eine juristische Person zahlungsunfähig oder überschuldet, haben die Mitglieder des Vertretungsorgans oder die Abwickler ohne schuldhaftes Zögern einen Eröffnungsantrag zu stellen. Eine Insolvenzantragspflicht gibt es auch für Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, bei der kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist.
Die Behandlung dieser Frage an hiesiger Stelle stellt lediglich eine allgemeine Einführung zum Thema, jedoch keine individuelle Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist soweit ausgeschlossen. Wie auch sonst ist Ihr Fall individuell und umfassend auszuleuchten und zu beraten. Hierfür wenden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins an unser Sekretariat. Wir freuen uns auf Sie!
Antwort vom Fachanwalt:
Die Dauer des sogenannten Restschuldbefreiungsverfahrens (für natürliche Personen) wurde sowohl im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens als auch im Rahmen des Regelinsolvenzverfahrens (für Selbstständige und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ehemals Selbständige) auf drei Jahre verkürzt.
Die Behandlung dieser Frage an hiesiger Stelle stellt lediglich eine allgemeine Einführung zum Thema, jedoch keine individuelle Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist soweit ausgeschlossen. Wie auch sonst ist Ihr Fall individuell und umfassend auszuleuchten und zu beraten. Hierfür wenden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins an unser Sekretariat. Wir freuen uns auf Sie!
Antwort vom Fachanwalt:
Es ist ausreichend, wenn die Verfahrenskosten aus dem Vermögen des Schuldners gedeckt werden können. Für natürliche Personen gibt es zudem die Möglichkeit, Verfahrenskostenstundung zu beantragen.
Die Behandlung dieser Frage an hiesiger Stelle stellt lediglich eine allgemeine Einführung zum Thema, jedoch keine individuelle Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist soweit ausgeschlossen. Wie auch sonst ist Ihr Fall individuell und umfassend auszuleuchten und zu beraten. Hierfür wenden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins an unser Sekretariat. Wir freuen uns auf Sie!
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