Verkehrsrecht

"Punkte macht bei mir nur der FC Bayern."

Sebastian Gramsamer, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Unsere Kompetenzen im Verkehrsrecht

Unsere im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwälte und auch Herr Rechtsanwalt Gramsamer als Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen Ihnen hier bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche von Abschleppkosten, den konkreten Reparaturkosten (lassen Sie sich nicht durch unzulässige Abzüge der Versicherungen verunsichern), Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten oder Nutzungsentschädigung, Sachverständigenkosten oder auch Wertminderung. Beim unverschuldeten Unfall empfehlen wir von vorneherein, sofern die Bagatellgrenze nach grober Schätzung überschritten wird, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Auch für den Fall der sogenannten fiktiven Abrechnung, also Abrechnung ohne Reparatur, stehen Ihnen in der Regel deutlich mehr Ansprüche zu, als die Versicherer in ihren Abrechnungsschreiben unter Vorlage von Prüfberichten behaupten. Hier werden nicht die tatsächlichen Ansprüche abgerechnet, sondern nur das, was die Versicherung vorgibt. Das ist aber nicht das rechtlich zulässige, sondern das von der Versicherung gewünschte Ersparte. Wir empfehlen nach einem Unfallereignis immer und sofort den Anwalt hinzuzuziehen, dann sind Sie von Anfang an in den besten Händen für Ihre Schadenersatzansprüche.

Rechtsanwalt Sebastian Gramsamer, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Familienrecht
Rechtsanwalt Karl Piereth

Unsere Kompetenzen im Verkehrsrecht

Unsere im Verkehrsrecht erfahrenen Rechtsanwälte und auch Herr Rechtsanwalt Gramsamer als Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen Ihnen hier bei der Durchsetzung der Schadenersatzansprüche von Abschleppkosten, den konkreten Reparaturkosten (lassen Sie sich nicht durch unzulässige Abzüge der Versicherungen verunsichern), Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Mietwagenkosten oder Nutzungsentschädigung, Sachverständigenkosten oder auch Wertminderung. Beim unverschuldeten Unfall empfehlen wir von vorneherein, sofern die Bagatellgrenze nach grober Schätzung überschritten wird, einen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Auch für den Fall der sogenannten fiktiven Abrechnung, also Abrechnung ohne Reparatur, stehen Ihnen in der Regel deutlich mehr Ansprüche zu, als die Versicherer in ihren Abrechnungsschreiben unter Vorlage von Prüfberichten behaupten. Hier werden nicht die tatsächlichen Ansprüche abgerechnet, sondern nur das, was die Versicherung vorgibt. Das ist aber nicht das rechtlich zulässige, sondern das von der Versicherung gewünschte Ersparte. Wir empfehlen nach einem Unfallereignis immer und sofort den Anwalt hinzuzuziehen, dann sind Sie von Anfang an in den besten Händen für Ihre Schadenersatzansprüche.

Klarheit zu den Rechtsanwaltskosten:

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 9. 20.10.2019 (VI ZR 45/19) festgestellt, dass es jedenfalls im Hinblick auf die Schadenhöhe regelmäßig keinen einfach gelagerten Fall mehr gibt.

„Dabei wird zu Recht darauf abgestellt, dass bei einem Fahrzeugschaden die rechtliche Beurteilung nahezu jeder Schadensposition in Rechtsprechung und Lehre seit Jahren intensiv und kontrovers diskutiert wird, die umfangreiche, vielschichtige und teilweise uneinheitliche Rechtsprechung hierzu nach wie vor fortentwickelt wird und dementsprechend zwischen dem Geschädigten und den in der Regel hochspezialisierten Rechtsabteilung der Haftpflichtversicherung nicht selten um einzelne Beträge -wie auch vorliegend- bis in die letzte Gerichtsinstanz gestritten wird.“

Deshalb darf auch der erfahrene Geschädigte trotz Eindeutigkeit des Haftungsgrundes einen Rechtsanwalt beauftragen, da selbst die Eindeutigkeit des Haftungsgrundes aus den eben gesagten Gründen nicht zu einem einfach gelagerten Unfall führt. Die Rechtsanwaltskosten sind daher erforderlich, bei einem unverschuldeten Unfall darf daher stets ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.

Selbst bei einem mitverschuldeten Unfall ist es sinnvoll, sich anwaltliche Hilfe zu holen, denn die Abrechnung nach dem Quotenvorrecht unter Einbeziehung des Vollkaskoversicherers führt selbst bei einer anteiligen Mithaftung stets für den Geschädigten zu einem wirtschaftlich guten Ergebnis, sodass selbst die Sachverständigenkosten und die Selbstbeteiligung in der Regel in voller Höhe zur Erstattung kommen.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht

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Verkehrsunfall im In- oder Ausland

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Abschleppkosten

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Reparaturkosten

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Wertminderung des Kfz

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Verdienstausfallschaden

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Mitverschulden

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Schmerzensgeld

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Mietwagenkosten oder Nutzungsentschädigung

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Sachverständigenkosten

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Heilbehandlungskosten

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Haushaltsführungsschaden

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Verhandlungen mit Versicherungen

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Außergerichtliche Vertretung

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Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen

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Bußgeld

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Verkehrsstrafrecht

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Entzug der Fahrerlaubnis

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Unzulässige Abzüge der Versicherungen

Unsere Rechtsanwälte im Bereich Verkehrsrecht

Sebastian Gramsamer Porträt

Sebastian Gramsamer

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Strafrecht
Anwaltsprofil

Karl Piereth

Arbeitsrecht | Mietrecht
Baurecht | Familienrecht
Verkehrsrecht
Anwaltsprofil

Sven Nicholson Porträt

Sven Nicholson

Bau- und Architektenrecht
Verkehrsrecht
Lehrbeauftragter der Hochschule AN
Anwaltsprofil

Sabrina Schwarz

Sabrina Schwarz

Miet- & WEG-Recht
Strafrecht
Verkehrsrecht
Anwaltsprofil

Dr. Jürgen Danowski Porträt

Dr. Jürgen Danowski

Prozessführung
Sozialrecht
Allgemeines Zivilrecht
Anwaltsprofil

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht

#1 Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?

Aus juristischer Sicht ist zwingend anzuraten, dass Sie noch vor Ort an der Unfallstelle von den beteiligten Fahrzeugen und in der Unfallposition Lichtbilder zu Beweiszwecken fertigen. Diese 2 Minuten Zeit sollten Sie sich in jedem Fall nehmen. Danach können Sie Ihr Fahrzeug (bei kleineren Blechschäden) zur Seite fahren, um den Verkehr nicht zu behindern. Es ist jedoch wichtig, die ursprünglichen Positionen der Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Kollision fotografisch festzuhalten. Nehmen Sie hierzu auch markante Punkte auf (z.B einen Gullydeckel in der Straße, ein Gebüsch am Straßenrand, markante Steine etc.). Dies erleichtert dem späteren gerichtlichen Sachverständigen die Unfall-Rekonstruktion enorm. Suchen Sie sich wenn möglich Zeugen, die den Unfall gesehen haben und notieren deren Namen und Adresse.

Wenn darüber hinaus jedoch Personen verletzt sind, ziehen Sie in jedem Fall die Polizei hinzu. Bei bloßen Blechschäden ohne Verletzungen ist dies jedoch nicht notwendig.

Anschließend werden Sie wahrscheinlich Ihr Fahrzeug gleich in die Reparaturwerkstatt bringen. Dort wird das Fahrzeug von einem Sachverständigen begutachtet und ein Schadensgutachten erstellt. Dieses ist wichtig für die Abrechnung mit der Versicherung. Falls Sie Ihr Fahrzeug nicht direkt in eine Werkstatt bringen, sollten Sie trotzdem zeitnah einen Gutachter (z.B. Sachverständigenbüro Haag, Peter Schuhbauer, Demas, Dekra) zu sich kommen lassen, um den Schaden begutachten zu lassen.

Die Behandlung dieser Frage an hiesiger Stelle stellt lediglich eine allgemeine Einführung zum Thema, jedoch keine individuelle Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist soweit ausgeschlossen. Wie auch sonst ist Ihr Fall individuell und umfassend auszuleuchten und zu beraten. Hierfür wenden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins an unser Sekretariat. Wir freuen uns auf Sie!

#2 Kann ich mir die Kanzlei, die mich bei meinem Unfall vertritt, auswählen oder muss ich mich an die Vorgabe meines Autohauses oder der Werkstatt halten?

Sie haben stets die freie Anwaltswahl. Oftmals empfehlen die Autohäuser/Werkstätten jedoch einen Rechtsanwalt, mit welchem sie gute Erfahrungen gemacht haben. Auch Rechtsschutzversicherungen empfehlen Ihnen in der Regel eine Rechtsanwaltskanzlei. Gerne können Sie sich an uns wenden. Unsere kompetenten Rechtsanwälte im Bereich Verkehrsrecht übernehmen für Sie gerne die Schadensabwicklung mit der gegnerischen Versicherung.

Die Behandlung dieser Frage an hiesiger Stelle stellt lediglich eine allgemeine Einführung zum Thema, jedoch keine individuelle Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist soweit ausgeschlossen. Wie auch sonst ist Ihr Fall individuell und umfassend auszuleuchten und zu beraten. Hierfür wenden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins an unser Sekretariat. Wir freuen uns auf Sie!

#3 Muss in den Anwalt, den ich mit der Unfallregulierung beauftrage, selbst bezahlen?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, müssen Sie die Kosten für den Rechtsanwalt nicht selbst tragen. Die Rechtsanwaltskosten müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Bei uns müssen Sie auch nicht in Vorleistung gehen. Sämtliche Rechtsanwaltsgebühren werden wir bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung eigenständig geltend machen.

Die Behandlung dieser Frage an hiesiger Stelle stellt lediglich eine allgemeine Einführung zum Thema, jedoch keine individuelle Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist soweit ausgeschlossen. Wie auch sonst ist Ihr Fall individuell und umfassend auszuleuchten und zu beraten. Hierfür wenden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins an unser Sekretariat. Wir freuen uns auf Sie!

#4 Bekomme ich immer einen Ersatzwagen?

Für die Dauer der Reparatur Ihres Fahrzeugs oder für die Dauer der Ersatzbeschaffung eines neuen Fahrzeugs bei einem Totalschaden steht Ihnen grundsätzlich ein Mietwagen zu, wenn Sie auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen sind.

Dies gilt jedoch nur, wenn Sie nicht zufällig einen Zweitwagen zur Verfügung haben (hierbei geht es nicht um das Fahrzeug der Mutter oder Oma, welches Sie möglicherweise leihen könnten, sondern um tatsächlich in Ihrem Eigentum stehende weitere und vor allem verfügbare Fahrzeuge).

Die Kosten für den Mietwagen müssen ebenfalls von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Hierbei muss man jedoch gewisse zeitliche Grenzen im Auge behalten. Man darf einen Mietwagen nicht beliebig lange fahren. Im Regelfall sind dies 2-3 Wochen. Je nach Erforderlichkeit (Verzögerungen bei der Teilebestellung, etc.) kann ein Mietwagen aber auch länger genutzt werden. Wenn ein Mietwagen jedoch länger als erforderlich genutzt wird, wird die Versicherung die Höhe der Kosten sehr wahrscheinlich kürzen und Sie bleiben ggf. auf dem Restbetrag sitzen. Von daher sollte immer mit dem zuständigen Rechtsanwalt Rücksprache gehalten werden, wenn außerplanmäßig Verzögerungen eintreten.

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#5 Wann bekomme ich Nutzungsausfall?

Wenn Sie beispielsweise keinen Mietwagen anmieten, da Sie beispielsweise nicht zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen sind, so erhalten Sie dennoch einen sog. Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur bzw. bis zur Ersatzbeschaffung eines neuen Fahrzeugs. Der Wert und die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung wird durch den Gutachter bestimmt und im Gutachten ausgeschrieben.

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#6 Erhalte ich nach einem Verkehrsunfall Schmerzensgeld?

Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden und dadurch Verletzungen erlitten haben, können Sie bzw. wir als anwaltliche Vertreter Schmerzensgeldansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Selbst ein Schleudertrauma rechtfertigt einen Schmerzensgeldanspruch. Lassen Sie sich jedoch in jedem Fall ein ärztliches Attest ausstellen, das die Diagnose beinhaltet. Eine (alleinige) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht als Nachweis für die Verletzungen aus.

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#7 Muss ich die Kosten für die Reparatur dem Autohaus/der Werkstatt vorstrecken?

Dies kann pauschal leider nicht beantwortet werden. Je nach Autohaus/Werkstatt kann es sein, dass diese auf die vollständige Bezahlung durch den Kunden bestehen. Im Regelfall warten die Werkstätten jedoch – insbesondere wenn ein Anwalt involviert ist – bis die gegnerische Versicherung den Schaden reguliert hat. Auch wenn die gegnerische Versicherung nur Teilbeträge bezahlt, werden Sie als Unfallgeschädigter in der Regel von den Werkstätten nicht selbst zur Kasse gebeten. Es obliegt dann uns Anwälten, den Restbetrag bei der Versicherung einzufordern und notfalls gerichtlich (jedoch in Ihrem Namen als Unfallgeschädigter) einzuklagen.

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#8 Wie viel Geld erhalte ich bei einem (wirtschaftlichen) Totalschaden?

Bei einem Totalschaden erhalten Sie den im Gutachten ermittelten Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Bei neuen Fahrzeugen ist dies meist unproblematisch. Bei alten Fahrzeugen ist dies jedoch oft sehr nachteilig.

Beispielsrechnung Mittelklassewagen:

Fahrzeug Baujahr 2020:
Wiederbeschaffungswert: 30.000 €
Restwert: 7.000 €
Ausgezahlter Betrag: 23.000 €

Fahrzeug Baujahr 1998, hohe Laufleistung:
Wiederbeschaffungswert: 800 €
Restwert: 300 €
Ausgezahlter Betrag: 500€

Von 500,00 € werden Sie in der Regel kein neues Fahrzeug kaufen können. Dies ist oftmals ein Problem. Die Abrechnungsgrundsätze sind jedoch leider bindend.

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