Rechtsanwalt Vertragsrecht Ansbach

"Verträge werden nun mal für den Streitfall gemacht. Von Anfang an Unklarheiten zu minimieren, den möglichen Störfall abzusichern und damit langwierige Streitigkeiten zu vermeiden, ist das Ziel einer jeden Vertragsberatung."

Rüdiger Danowski, LL.M.

Unsere Kompetenzen im Vertragsrecht

Gut ausgehandelte und sorgfältig formulierte Verträge bilden das Fundament für geschäftlichen Erfolg. Die Erfahrung zeigt: je früher eine anwaltliche Beratung erfolgt, desto erfolgreicher und zielführender können Ihre eigenen Verhandlungsziele erreicht werden.

Vertragsgestaltung ist Störfallvorsorge

Als Anwälte wissen wir: Vertragsgestaltung ist Störfallvorsorge. Wer von Anfang an die typischen und auch speziellen Streitigkeiten, oft bei der Beendigung von Verträgen, in den Vertrag einbindet, erspart sich später Risiken, Streit und Geld.

Gestaltung, Überprüfung und Auslegung

Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten und beraten wir Sie in der Gestaltung, Verhandlung, Überprüfung und Auslegung von Verträgen, beantworten ihre Fragen zu bestehenden Verträgen und bewerten etwaige Risiken für Sie.

Unser oberstes Ziel im Vertragsrecht ist es, Ihre Interessen effektiv zu schützen. Wir legen großen Wert darauf, Sie umfassend und verständlich zu beraten. Gemeinsam erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren individuellen Anforderungen und rechtlichen Interessen gerecht werden. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die juristischen Aspekte, sondern auch die wirtschaftlichen Belange Ihrer Vertragsbeziehungen.

Wir erörtern mit Ihnen Chancen und Risiken, bevor es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, und setzen Ihre Belange sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht mit großem Engagement durch.

Rechtsanwalt Karl Piereth
Rechtsanwalt Sven Nicholson

Unsere Kompetenzen im Vertragsrecht

Gut ausgehandelte und sorgfältig formulierte Verträge bilden das Fundament für geschäftlichen Erfolg. Die Erfahrung zeigt: je früher eine anwaltliche Beratung erfolgt, desto erfolgreicher und zielführender können Ihre eigenen Verhandlungsziele erreicht werden.

Vertragsgestaltung ist Störfallvorsorge

Als Anwälte wissen wir: Vertragsgestaltung ist Störfallvorsorge. Wer von Anfang an die typischen und auch speziellen Streitigkeiten, oft bei der Beendigung von Verträgen, in den Vertrag einbindet, erspart sich später Risiken, Streit und Geld.

Gestaltung, Überprüfung und Auslegung

Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten und beraten wir Sie in der Gestaltung, Verhandlung, Überprüfung und Auslegung von Verträgen, beantworten ihre Fragen zu bestehenden Verträgen und bewerten etwaige Risiken für Sie.

Unser oberstes Ziel im Vertragsrecht ist es, Ihre Interessen effektiv zu schützen. Wir legen großen Wert darauf, Sie umfassend und verständlich zu beraten. Gemeinsam erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren individuellen Anforderungen und rechtlichen Interessen gerecht werden. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die juristischen Aspekte, sondern auch die wirtschaftlichen Belange Ihrer Vertragsbeziehungen.

Wir erörtern mit Ihnen Chancen und Risiken, bevor es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, und setzen Ihre Belange sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht mit großem Engagement durch.

Unsere Leistungen im Vertragsrecht

Icon Haken weiß

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Icon Haken weiß

Anfechtung

Icon Haken weiß

Widerruf

Icon Haken weiß

Rücktritt

Icon Haken weiß

Vertragsanpassung

Icon Haken weiß

Mahnung und Abmahnung

Icon Haken weiß

Geschäftsfähigkeit

Icon Haken weiß

Prüfung der Wirksamkeit

Icon Haken weiß

Verjährung von Forderungen

Icon Haken weiß

Kaufrecht

Icon Haken weiß

Werkvertragsrecht

Icon Haken weiß

Vertragsprüfung

Icon Haken weiß

Vertragsverhandlungen

Icon Haken weiß

Vertragsgestaltung

Icon Haken weiß

Aufrechnung

Icon Haken weiß

Abtretung

Unsere Rechtsanwälte im Bereich Vertragsrecht

Karl Piereth

Arbeitsrecht | Mietrecht
Baurecht | Familienrecht
Verkehrsrecht
Anwaltsprofil

Sven Nicholson Porträt

Sven Nicholson

Bau- und Architektenrecht
Verkehrsrecht
Lehrbeauftragter der Hochschule AN
Anwaltsprofil

Dr. Jürgen Danowski Porträt

Dr. Jürgen Danowski

Prozessführung
Sozialrecht
Allgemeines Zivilrecht
Anwaltsprofil

Norbert Kohla Porträt

Norbert Kohla

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Vertragsrecht
Anwaltsprofil

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Vertragsrecht

Sie suchen Hilfe im Bereich Vertragsrecht? Sprechen Sie uns einfach an.

Kontaktformular

Vorteile unserer Rechtsberatung

Icon Haken

Vor-Ort-Beratung

Wir geben Ihnen gerne eine Einschätzung zu Ihrem Anliegen - auf Wunsch auch vor Ort.

Icon Haken

Kompetente Beratung eines Fachanwalts

Unsere Rechtsanwälte aller Fachbereiche stehen für Sie zu Verfügung.

Icon Haken

Jederzeit erreichbar

Wir sind nahezu immer erreichbar. Wir stehen Ihnen auch per E-Mail jeder Zeit zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Elisabeth Goth &
Larissa Weinhold

Empfang

Telefon: +49 981 488 49 0

Grundlagen des Vertragsrechts

Was ist das Vertragsrecht?

Das Vertragsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des alltäglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Lebens, da nahezu jede wirtschaftliche und geschäftliche Transaktion auf Verträgen basiert. Es bietet die rechtliche Struktur, die es den Parteien ermöglicht, Vereinbarungen zu treffen und sich auf die Einhaltung dieser Vereinbarungen zu verlassen. Rechtsanwälte, die auf das Vertragsrecht spezialisiert sind, helfen dabei, Verträge zu entwerfen, rechtliche Fragen zu klären und Konflikte zu lösen, die im Zusammenhang mit Verträgen auftreten können.

Die häufigsten Rechtsfragen im Vertragsrecht

Im deutschen Vertragsrecht gibt es eine Vielzahl von typischen Fragestellungen und rechtlichen Aspekten, die in verschiedenen Vertragskonstellationen und Branchen auftreten können. Hier sind einige der häufigsten Fragestellungen im deutschen Vertragsrecht:

  1. Vertragsabschluss:
    • Wie kommt ein Vertrag zustande?
    • Was sind die rechtlichen Anforderungen für ein wirksames Angebot und eine Annahme?
    • Sind mündliche Verträge rechtlich bindend oder müssen sie schriftlich sein?
    • Ist ein Grundstückskaufvertrag ohne notarielle Beurkundung wirksam?
  2. Vertragsbedingungen:
    • Welche Bedingungen sollten im Vertrag festgelegt werden?
    • Welche rechtlichen Anforderungen gelten für die Formulierung von Vertragsbedingungen?
    • Gibt es gesetzliche Regelungen, die bestimmte Vertragsklauseln für unwirksam erklären?
  3. Vertragsparteien und Vertretung:
    • Wer kann Verträge abschließen?
    • Wie wirken sich Vollmachten und Vertretungsbefugnisse auf die Vertragsdurchführung aus?
    • Welche Konsequenzen hat die Vertretung durch Minderjährige oder beschränkt geschäftsfähige Personen?
  4. Vertragsänderung und -kündigung:
    • Unter welchen Umständen können Vertragsbedingungen geändert oder der Vertrag gekündigt werden?
    • Gibt es Kündigungsfristen oder vertragliche Bedingungen für eine Änderung?
  5. Leistung und Gegenleistung:
    • Welche Leistungen müssen erbracht werden und wie werden sie bewertet?
    • Welche Gegenleistungen sind erforderlich?
    • Welche Bedingungen gelten für die Erfüllung des Vertrags?
  6. Vertragsverletzung und Schadensersatz:
    • Was geschieht, wenn eine Vertragspartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllt?
    • Welche Schadensersatzansprüche stehen der geschädigten Partei zu?
    • Welche Rolle spielen Vertragsstrafen und Schadenspauschalen?
  7. Vertragsrecht im E-Commerce:
    • Welche speziellen Regelungen gelten für Online-Verträge und den elektronischen Handel?
    • Wie werden Verbraucherrechte in Online-Verträgen geschützt?
  8. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
    • Welche Anforderungen gelten für die Verwendung von AGB in Verträgen?
    • Können AGB einseitig geändert werden, und wie werden sie in den Vertrag einbezogen?
  9. Internationaler Vertragsabschluss:
    • Welche Besonderheiten gelten für den Abschluss von Verträgen mit ausländischen Parteien?
    • Welches Recht und welche Gerichtsbarkeit gelten für grenzüberschreitende Verträge?
  10. Vertragsstrafen und Vertragsrücktritt:
    • Unter welchen Umständen können Vertragsstrafen verhängt werden, und wie werden sie berechnet?
    • Wie kann ein Vertrag einseitig aufgrund von schwerwiegenden Vertragsverletzungen aufgelöst werden?

Unterkategorien und Schwerpunkte des Vertragsrechts

Im deutschen Zivilrecht bildet das Vertragsrecht einen großen Teil des Schuldrechts ab. Hierbei ist das Schuldrecht in einen Allgemeinen Teil und einen Besonderen Teil unterteilt. Letzteres beschäftigt sich hierbei mit den Regeln, die explizit für bestimmte Vertragstypen geregelt worden sind und daher vorrangig zum Allgemeinen Teil anzuwenden sind. Dieser besondere Teil lässt sich in Unterkategorien einteilen.

Kaufvertragsrecht: Das Kaufvertragsrecht regelt den Kauf und Verkauf von Waren zwischen Parteien. Es behandelt Aspekte wie Gewährleistung, Mängelhaftung und die Rechte der Vertragsparteien bei Nichterfüllung.

Dienstvertragsrecht: Dieser Bereich bezieht sich auf Vereinbarungen, bei denen eine Partei Dienstleistungen für eine andere erbringt. Es betrifft Dienstleistungsverträge, Freiberufler-Verträge und Arbeitsverträge, die auf Dienstleistungen basieren.

Miet- und Leasingvertragsrecht: Miet- und Leasingverträge beziehen sich auf die Nutzung von Immobilien, Fahrzeugen oder anderen Vermögenswerten. Dieses Rechtsgebiet regelt die Rechte und Pflichten von Vermietern, Mietern, Leasinggebern und Leasingnehmern.

Arbeitsvertragsrecht: Es umfasst die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Arbeitsbedingungen, Kündigung und arbeitsrechtliche Streitigkeiten.

Versicherungsvertragsrecht: Dieses Gebiet behandelt die rechtlichen Aspekte von Versicherungsverträgen, einschließlich Bedingungen, Leistungen, Schadensregulierung und Versicherungsbetrug.

Gesellschaftsvertragsrecht: Das Gesellschaftsvertragsrecht regelt die Beziehungen zwischen Gesellschaftern oder Partnern in verschiedenen Gesellschaftsformen wie GmbHs, AGs, Personengesellschaften oder Genossenschaften.

Vertragsstrafrecht: Dieser Bereich befasst sich mit den Konsequenzen von Vertragsverletzungen und regelt die Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung von Vertragsbedingungen, einschließlich der Möglichkeit von Vertragsstrafen oder Schadensersatz.

Widerrufsrecht und Verbrauchervertragsrecht: Verbraucher genießen spezielle Rechte beim Abschluss von Verträgen, wie das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, das im Verbrauchervertragsrecht verankert ist.

Internationales Vertragsrecht: Es betrifft Verträge, die über nationale Grenzen hinweg abgeschlossen werden, und behandelt die rechtlichen Aspekte von grenzüberschreitenden Verträgen, einschließlich internationaler Handelsverträge und entsprechender Rechtskonventionen.

IT- und Technologievertragsrecht: Dieser Bereich bezieht sich auf Verträge im Bereich der Informationstechnologie und Technologie, wie Softwarelizenzen, Service Level Agreements (SLAs) und IT-Dienstleistungsverträge.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Es handelt sich um vorformulierte Vertragsbedingungen, die ein Vertragspartner - typischerweise ein Unternehmen oder Anbieter von Waren oder Dienstleistungen - für eine Vielzahl von Verträgen verwendet. Diese vorformulierten Bedingungen sind in der Regel nicht verhandelbar und gelten einseitig für Verträge, die zwischen dem Anbieter und seinen Kunden oder Geschäftspartnern abgeschlossen werden.

Instrumente und Dokumente im Vertragsrecht

Hier sind einige der grundlegenden Prinzipien und Aspekte des Vertragsrechts:

Vertragsabschluss: Um einen Vertrag abzuschließen, müssen zwei oder mehr Parteien mittels übereinstimmenden Willenserklärungen (Angebot § 145 BGB und Annahme, § 147 BGB) zu einer Vereinbarung kommen. Dies kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.

Angebot und Annahme: Ein Vertrag beginnt in der Regel mit einem Angebot, das von einer Vertragspartei gemacht wird, vgl. § 145 BGB. Das Angebot muss von der anderen Partei angenommen werden, um den Vertrag abzuschließen. Die Annahme muss in der Regel den Bedingungen des Angebots entsprechen, vgl. § 147 BGB

Vertragsbedingungen: Die Bedingungen eines Vertrags legen die Rechte und Pflichten der Parteien fest. Diese Bedingungen können schriftlich oder in mündlicher Form mündlich vereinbart werden.

Vertragsfreiheit: In der Regel sind Vertragsparteien frei, die Bedingungen eines Vertrags nach ihren Wünschen auszuhandeln, sofern sie nicht gegen zwingendes geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen und Ihren Vertragspartner frei zu wählen.

Vertragsmängel: Das Vertragsrecht regelt, wie Mängel in einem Vertrag behoben werden, einschließlich Vertragsverletzungen, Nichterfüllung und Änderungen der Vertragsbedingungen.

Vertragsauflösung: Verträge können aus verschiedenen Gründen aufgelöst werden, einschließlich beiderseitiger Einwilligung, Vertragsverletzung oder gesetzlicher Vorschriften.

Schadensersatz: Wenn eine Partei eine vertragliche Pflicht verletzt, kann die andere Partei Schadensersatz oder andere Rechtsmittel geltend machen.

Schriftform und Beweis: In einigen Fällen verlangt das Gesetz, dass Verträge schriftlich abgefasst werden, um als Beweis akzeptiert zu werden oder wirksam geschlossen zu sein.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die von einem Vertragspartner (typischerweise einem Unternehmen oder einem Anbieter von Waren oder Dienstleistungen) für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden. Diese vorformulierten Bedingungen sind in der Regel nicht verhandelbar und gelten einseitig für Verträge, die zwischen dem Anbieter und seinen Kunden oder Geschäftspartnern abgeschlossen werden.

Mahnungen: Eine Mahnung ist eine schriftliche Benachrichtigung, die an eine Person oder eine Organisation gesendet wird, um diese auf eine ausstehende Verbindlichkeit, wie eine unbezahlte Rechnung oder eine nicht erfüllte Verpflichtung, hinzuweisen. Mahnungen dienen dazu, den Schuldner (die Person oder Organisation, die eine Zahlung oder Erfüllung schuldig ist) darüber zu informieren, dass die fällige Zahlung noch aussteht und dass sie erwartet wird.

Widerrufsbelehrung: Es handelt sich um eine schriftliche Erklärung, die dem Verbraucher in bestimmten Verbraucherverträgen zur Verfügung gestellt wird. Sie informiert den Verbraucher darüber, dass er das Recht hat, einen Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen oder zu kündigen, ohne Angabe von Gründen. Dieses Recht zum Widerruf ist ein wichtiger Verbraucherschutzmechanismus und gibt Verbrauchern die Möglichkeit, Verträge, die sie abgeschlossen haben, zu überdenken und gegebenenfalls rückgängig zu machen.

Fallstricke und typische Fehler im Vertragsrecht

Unvollständige oder unklare Vertragsbedingungen: Ein häufiger Fehler ist es, Verträge unvollständig zu gestalten oder wichtige Punkte unklar zu lassen. Es ist wichtig, alle Bedingungen klar und umfassend zu formulieren, um Interpretationsprobleme auf beiden Seiten zu vermeiden.

Nichtbeachtung gesetzlicher Anforderungen: Die Missachtung gesetzlicher Vorschriften kann dazu führen, dass Verträge unwirksam sind oder bestimmte Klauseln als rechtswidrig erklärt werden, obwohl diese für die Parteien von Wichtigkeit war. Daher ist es wichtig, alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen und einzuhalten.

Fehlende oder unzureichende Beweissicherung: Es ist wichtig, Verträge und Vereinbarungen schriftlich festzuhalten und zu archivieren. Mündliche Absprachen sind oft schwer zu beweisen und können zu Unsicherheiten oder Streitigkeiten führen.

Nichtbeachtung von Fristen: Die Einhaltung von Fristen Verpasste Fristen können zu Vertragsverletzungen führen und rechtliche Konsequenzen haben. Vertragsparteien sollten alle Fristen und Termine im Auge behalten und bei Bedarf rechtzeitig handeln.

Unangemessene Haftungsbeschränkungen oder Garantien: Fehlende oder unklare Formulierungen bezüglich Haftungsbeschränkungen oder Garantien können zu Streitigkeiten über die Verantwortlichkeiten der Parteien führen. Es ist wichtig, klare und angemessene Regelungen zu Haftung und Garantien festzulegen.

Nichtberücksichtigung von Veränderungen oder Entwicklungen: Verträge sollten flexibel genug sein, um Veränderungen oder unvorhergesehene Entwicklungen zu berücksichtigen. Eine fehlende Flexibilität kann zu Problemen führen, wenn sich die Umstände ändern.

Fehlende Prüfung von Vertragsdetails: Es ist entscheidend, Verträge gründlich zu prüfen, bevor sie unterzeichnet werden. Parteien sollten alle Klauseln und Bedingungen verstehen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um potenzielle Risiken zu erkennen.

Um solche Fehler zu vermeiden, ist es ratsam, Verträge sorgfältig zu entwerfen und zu überprüfen, gegebenenfalls professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen und alle relevanten gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Das Schaffen klarer, umfassender und fairer Vertragsbedingungen sowie eine offene Kommunikation zwischen den Vertragsparteien können dazu beitragen, potenzielle Konflikte zu minimieren.

Das Vertragsrecht und seine Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten

Das Vertragsrecht hat viele Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, da Verträge in praktisch allen Bereichen des Rechts und des täglichen Lebens eine Rolle spielen. Hier sind einige der wichtigsten Rechtsgebiete, mit denen das Vertragsrecht in Beziehung steht:

Zivilrecht: Das Vertragsrecht ist ein Teil des Zivilrechts und betrifft die privaten Rechtsbeziehungen zwischen Einzelpersonen und Organisationen.

Handelsrecht: Das Handelsrecht regelt die Geschäftstätigkeiten und Handelsverträge zwischen Unternehmen. Es kann auch Aspekte des Vertragsrechts im Handel abdecken.

Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsverträge sind eine spezielle Art von Verträgen, die die Gründung und das Funktionieren von Unternehmen regeln. Das Gesellschaftsrecht kann auf das Vertragsrecht einwirken.

Arbeitsrecht: Arbeitsverträge sind eine wichtige Untergruppe des Vertragsrechts und regeln die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern (Arbeitsrecht).

Immobilien- und Mietrecht: Immobilienverträge und Mietverträge sind spezielle Arten von Verträgen, die sich auf den Erwerb oder die Nutzung von Immobilien beziehen (Mietrecht).

Familienrecht: Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen sind Formen von Verträgen im Familienrecht, die die Rechte und Pflichten der Ehepartner regeln.

Erbrecht: Im Erbrecht sind Erbverträge sind vertragliche Vereinbarungen, die die Verteilung des Nachlasses regeln.

Versicherungsrecht: Versicherungsverträge sind eine wichtige Schnittstelle zwischen dem Vertragsrecht und dem Versicherungsrecht, da sie die Rechte und Pflichten von Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern festlegen.

Internationales Recht: Bei grenzüberschreitenden Verträgen sind Fragen des internationalen Vertragsrechts relevant, einschließlich internationaler Vertragsabkommen und Regeln.

E-Commerce-Recht: Im digitalen Zeitalter sind elektronische Verträge und Online-Geschäftstransaktionen von Bedeutung, und das E-Commerce-Recht behandelt rechtliche Fragen im Zusammenhang mit elektronischen Verträgen.

Verfassungsrecht: In einigen Ländern kann das Vertragsrecht durch das Verfassungsrecht beeinflusst werden, insbesondere wenn es um grundlegende verfassungsrechtliche Prinzipien geht.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Einführung ist und nur ein Auszug von Möglichkeiten, jedoch keine spezifische rechtliche Beratung darstellt. Für konkrete Fragen und individuelle Anliegen empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts für Vertragsrecht in Ansbach.

KONTAKT

DR. DANOWSKI, PIERETH & PARTNER
Rechtsanwälte mbB

Kanzlei im Platen-Palais
Promenade 14
91522 Ansbach

ANFAHRT

OpenStreetMap

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von OpenStreetMap Foundation.
Mehr erfahren

Karte laden

ÖFFNUNGSZEITEN

Bürozeiten

Montag bis Donnerstag:    08:00 - 18:00 Uhr
Freitag:    08:00 - 16:00 Uhr

Telefonzeiten

Montag bis Donnerstag:    08:30 - 18:00 Uhr
Freitag:   08:30 - 16:00 Uhr