Rechtsanwalt im Bereich Vertragsrecht in Ansbach

"Verträge werden nun mal für den Streitfall gemacht. Von Anfang an Unklarheiten zu minimieren, den möglichen Störfall abzusichern und damit langwierige Streitigkeiten zu vermeiden, ist das Ziel einer jeden Vertragsberatung."

Rüdiger Danowski, LL.M.

Unsere Kompetenzen im Vertragsrecht

Gut ausgehandelte und sorgfältig formulierte Verträge bilden das Fundament für geschäftlichen Erfolg. Die Erfahrung zeigt: je früher eine anwaltliche Beratung erfolgt, desto erfolgreicher und zielführender können Ihre eigenen Verhandlungsziele erreicht werden.

Vertragsgestaltung ist Störfallvorsorge

Als Anwälte wissen wir: Vertragsgestaltung ist Störfallvorsorge. Wer von Anfang an die typischen und auch speziellen Streitigkeiten, oft bei der Beendigung von Verträgen, in den Vertrag einbindet, erspart sich später Risiken, Streit und Geld.

Gestaltung, Überprüfung und Auslegung

Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten und beraten wir Sie in der Gestaltung, Verhandlung, Überprüfung und Auslegung von Verträgen, beantworten ihre Fragen zu bestehenden Verträgen und bewerten etwaige Risiken für Sie.

Unser oberstes Ziel im Vertragsrecht ist es, Ihre Interessen effektiv zu schützen. Wir legen großen Wert darauf, Sie umfassend und verständlich zu beraten. Gemeinsam erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren individuellen Anforderungen und rechtlichen Interessen gerecht werden. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die juristischen Aspekte, sondern auch die wirtschaftlichen Belange Ihrer Vertragsbeziehungen.

Wir erörtern mit Ihnen Chancen und Risiken, bevor es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, und setzen Ihre Belange sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht mit großem Engagement durch.

Rechtsanwalt Karl Piereth
Rechtsanwalt Sven Nicholson

Unsere Kompetenzen im Vertragsrecht

Gut ausgehandelte und sorgfältig formulierte Verträge bilden das Fundament für geschäftlichen Erfolg. Die Erfahrung zeigt: je früher eine anwaltliche Beratung erfolgt, desto erfolgreicher und zielführender können Ihre eigenen Verhandlungsziele erreicht werden.

Vertragsgestaltung ist Störfallvorsorge

Als Anwälte wissen wir: Vertragsgestaltung ist Störfallvorsorge. Wer von Anfang an die typischen und auch speziellen Streitigkeiten, oft bei der Beendigung von Verträgen, in den Vertrag einbindet, erspart sich später Risiken, Streit und Geld.

Gestaltung, Überprüfung und Auslegung

Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten und beraten wir Sie in der Gestaltung, Verhandlung, Überprüfung und Auslegung von Verträgen, beantworten ihre Fragen zu bestehenden Verträgen und bewerten etwaige Risiken für Sie.

Unser oberstes Ziel im Vertragsrecht ist es, Ihre Interessen effektiv zu schützen. Wir legen großen Wert darauf, Sie umfassend und verständlich zu beraten. Gemeinsam erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen, die Ihren individuellen Anforderungen und rechtlichen Interessen gerecht werden. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die juristischen Aspekte, sondern auch die wirtschaftlichen Belange Ihrer Vertragsbeziehungen.

Wir erörtern mit Ihnen Chancen und Risiken, bevor es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, und setzen Ihre Belange sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht mit großem Engagement durch.

Unsere Leistungen im Vertragsrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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Anfechtung

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Widerruf

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Rücktritt

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Vertragsanpassung

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Mahnung und Abmahnung

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Geschäftsfähigkeit

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Prüfung der Wirksamkeit

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Verjährung von Forderungen

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Kaufrecht

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Werkvertragsrecht

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Vertragsprüfung

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Vertragsverhandlungen

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Vertragsgestaltung

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Aufrechnung

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Abtretung

Unsere Rechtsanwälte im Bereich Vertragsrecht

Karl Piereth

Arbeitsrecht | Mietrecht
Baurecht | Familienrecht
Verkehrsrecht
Anwaltsprofil

Sven Nicholson Porträt

Sven Nicholson

Bau- und Architektenrecht
Verkehrsrecht
Lehrbeauftragter der Hochschule AN
Anwaltsprofil

Dr. Jürgen Danowski Porträt

Dr. Jürgen Danowski

Prozessführung
Sozialrecht
Allgemeines Zivilrecht
Anwaltsprofil

Norbert Kohla Porträt

Norbert Kohla

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Vertragsrecht
Anwaltsprofil

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Vertragsrecht

#1 Warum sollte ich bereits vor Aufnahme von Vertragsverhandlungen einen Rechtsanwalt um seine rechtliche Einschätzung bitten?

Antwort vom Rechtsanwalt:

Oft kommen Mandanten zu uns und legen uns einen scheinbar final ausverhandelten Vertrag zur letzten Prüfung vor, "zum Drüberschauen". Das ist meist zu spät! Denn wer mit dem anderem Vertragspartner so weit ist, dass der Vertrag (abgesehen von der Unterschrift) eigentlich in trockenen Tüchern ist, der kommt davon oft nicht mehr weg, wenn er auf die Gegenleistung angewiesen ist.

Fast immer finden wir Lücken, Unklarheiten, und/oder erhebliche Nachteile, die im Störfall sogar die wirtschaftliche Existenz kosten können. Wenn wir dann die mitunter erheblichen Risiken des Vertragsschlusses aufzeigen, erfolgt eine Anpassung nicht mehr, vielmehr wird das Risiko dann bewusst in Kauf genommen.

Die Behandlung dieser Frage an hiesiger Stelle stellt lediglich eine allgemeine Einführung zum Thema, jedoch keine individuelle Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist soweit ausgeschlossen. Wie auch sonst ist Ihr Fall individuell und umfassend auszuleuchten und zu beraten. Hierfür wenden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins an unser Sekretariat. Wir freuen uns auf Sie!

#2 In welcher Phase sollte der Vertragsanwalt dann aufgesucht werden?

Antwort vom Rechtsanwalt:

Möglichst in Phase 1: bereits in der Phase, in der Sie ein wirtschaftliches Interesse mit einem Vertragspartner andenken, sollte von Anfang an auf bestimmte wesentliche Vertragsparameter hingewirkt werden. Vordergründig vermeintlich unbedeutende Parameter haben nämlich oft einen hohen wirtschaftlichen Wert. Werden solche Parameter nämlich von Anfang an nicht beachtet, ist es in einer späteren Verhandlungsphase viel schwieriger, sie zu Ihren Gunsten zu ändern. Dies geht dann oft mit einer Preis- oder Risikoerhöhung an anderer Stelle einher.

Spätestens in Phase 2 sollte (wenigstens im Hintergrund) ein Berater eingeschaltet sein, nämlich dann, wenn Sie einen ersten Vertragsentwurf erstellen oder auf den ersten Vertragsentwurf des Vertragspartners reagieren. Was in dieser Phase nicht moniert oder strukturell in Frage gestellt wird, gilt dann als gesetzt in die nächste Verhandlungsrunde.

Auch wenn erst in Phase 3 "Bedarf" nach Rechtsberatung erkannt werden sollte, so ist das immer noch besser als überhaupt nicht. Dann wird versucht, trotzdem noch das beste Ergebnis zu erreichen bzw. eine saubere Risikoeinschätzung zu geben.

Die Behandlung dieser Frage an hiesiger Stelle stellt lediglich eine allgemeine Einführung zum Thema, jedoch keine individuelle Rechtsberatung dar. Eine Haftung ist soweit ausgeschlossen. Wie auch sonst ist Ihr Fall individuell und umfassend auszuleuchten und zu beraten. Hierfür wenden Sie sich bitte zur Vereinbarung eines Termins an unser Sekretariat. Wir freuen uns auf Sie!

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Vorteile unserer Rechtsberatung

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Vor-Ort-Beratung

Wir geben Ihnen gerne eine Einschätzung zu Ihrem Anliegen - auf Wunsch auch vor Ort.

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Kompetente Beratung eines Fachanwalts

Unsere Rechtsanwälte aller Fachbereiche stehen für Sie zu Verfügung.

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Jederzeit erreichbar

Wir sind nahezu immer erreichbar. Wir stehen Ihnen auch per E-Mail jeder Zeit zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Elisabeth Goth &
Larissa Weinhold

Empfang

Telefon: +49 981 488 49 0

Grundlagen des Vertragsrechts

Was ist das Vertragsrecht?

abc

Kurze Einführung in das Vertragsrecht als Rechtsgebiet.

Die häufigsten Rechtsfragen im Vertragsrecht

abc

Erläuterung typischer Fragestellungen, wie z.B. Was ist bei Vertragsverletzungen zu tun? Wie können Verträge wirksam angefochten werden?

Unterkategorien und Schwerpunkte des Vertragsrechts

abc

Vorstellung von Untergebieten wie Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag und AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen).

Instrumente und Dokumente im Vertragsrecht

abc

Erläuterung von wichtigen Dokumenten wie Verträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen und Mahnungen.

Fallstricke und typische Fehler im Vertragsrecht

abc

Hinweise zu häufig gemachten Fehlern und wie man sie vermeiden kann, z.B. unklare Vertragsformulierungen oder das Übersehen von Kündigungsfristen.

Das Vertragsrecht und seine Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten

abc

Erläuterung, wie das Vertragsrecht mit anderen Rechtsgebieten wie Arbeitsrecht, Mietrecht oder Handelsrecht interagiert.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Einführung ist und nur ein Auszug von Möglichkeiten, jedoch keine spezifische rechtliche Beratung darstellt. Für konkrete Fragen und individuelle Anliegen empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts für Vertragsrecht in Ansbach.

KONTAKT

DR. DANOWSKI, PIERETH & PARTNER
Rechtsanwälte mbB

Kanzlei im Platen-Palais
Promenade 14
91522 Ansbach

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