Rechtsanwalt WEG-Recht Ansbach

"Im WEG-Recht erfordert es besonderes Feingefühl, ein gutes Verhältnis zwischen den einzelnen Miteigentümern und der Hausverwaltung zu wahren und als Vermittler zwischen beiden Parteien aufzutreten. Nur so kann jedoch eine Eigentümergemeinschaft funktionieren."

Matthias Kohla, Fachanwalt für WEG-Recht

Logo Mitglied Arbeitsgemeinschaft Mietrecht & immobilien

Unsere Kompetenzen im WEG-Recht

Mit dem bloßen Erwerb einer Immobilie, die einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) angehört, ist es leider oft nicht getan. Mitglieder einer WEG sind einer Vielzahl von Rechten und Pflichten ausgesetzt.

Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten sowohl einzelne Eigentümer einer WEG als auch die Gemeinschaft im Ganzen bei Fragen und Anliegen rund um das Thema WEG, wie beispielsweise Eigentümerversammlung, WEG-Beschlüsse, Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, Beschlussanfechtung & Co.

Wir vertreten aber auch Hausverwalter, die mit der Verwaltung und Vertretung einer WEG betraut sind.

Rechtsanwalt Matthias Kohla, Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht
Rechtsanwältin Sabrina Schwarz

Unsere Kompetenzen im WEG-Recht

Mit dem bloßen Erwerb einer Immobilie, die einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) angehört, ist es leider oft nicht getan. Mitglieder einer WEG sind einer Vielzahl von Rechten und Pflichten ausgesetzt.

Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht

Wir vertreten sowohl einzelne Eigentümer einer WEG als auch die Gemeinschaft im Ganzen bei Fragen und Anliegen rund um das Thema WEG, wie beispielsweise Eigentümerversammlung, WEG-Beschlüsse, Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, Beschlussanfechtung & Co.

Wir vertreten aber auch Hausverwalter, die mit der Verwaltung und Vertretung einer WEG betraut sind.

Unsere Leistungen im WEG-Recht

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Hausverwaltung

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Gemeinschaftsordnung

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Teilungserklärung

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Abstimmung, Beschlüsse, Umlaufbeschluss

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Wohnungseigentümer-versammlung

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Ladung zur Versammlung

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Kopfprinzip & Stimmrecht

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Miteigentumsanteile

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Verwaltungsbeirat

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Protokoll

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Beschlussanfechtung

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Wahl

Unsere Rechtsanwälte im Bereich WEG-Recht

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Matthias Kohla

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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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Grundlagen des WEG-Rechts

Was ist das WEG-Recht?

Unter dem WEG-Recht versteht man den Teilbereich des Zivilrechts, der sich auf das Wohnungseigentumsgesetz in Deutschland bezieht. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Wohnungseigentum und die Eigentümergemeinschaften in Wohnanlagen, in denen mehrere Einheiten oder Wohnungen existieren. Insbesondere regelt es Themen wie die Teilungserklärung, die Gemeinschaftsordnung, die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die Eigentümerversammlungen, Beschlussfassungen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, Kostenverteilung, Umlagen, Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer.

Das Ziel des WEG-Rechts besteht darin, ein harmonisches Miteinander der Eigentümer in Wohnanlagen zu gewährleisten und gleichzeitig klare Strukturen für die Verwaltung und Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu schaffen.

Die häufigsten Rechtsfragen im WEG-Recht

1. Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum:

  • Was ist der Unterschied zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum?

2. Sonderumlagen:

  • Kann die Eigentümergemeinschaft Sonderumlagen erheben?
  • Unter welchen Bedingungen ist das zulässig?

3. Verwaltung und Hausgeld:

  • Wie funktioniert die Verwaltung in einer Eigentümergemeinschaft?
  • Wie wird das monatliche Hausgeld berechnet?

4. Modernisierung und Instandhaltung:

  • Welche Modernisierungsmaßnahmen kann die Eigentümergemeinschaft beschließen, und wie werden Instandhaltungsarbeiten finanziert?

5. Konflikte in der Eigentümergemeinschaft:

  • Was kann getan werden, wenn es zu Konflikten und Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft kommt, z.B. bezüglich Beschlüssen oder Verwaltungsfragen?

Unterkategorien und Schwerpunkte des WEG-Rechts

1. Eigentümergemeinschaft:

  • Gemeinschaftseigentum: Definition und Verwaltung von Gemeinschaftseigentum.
  • Sondereigentum: Definition und Verwaltung von Sondereigentum.

2. Beschlüsse und Verwaltung:

  • Eigentümerversammlungen: Durchführung und Beschlussfassung.
  • Hausgeld und Sonderumlagen: Finanzielle Angelegenheiten in der Eigentümergemeinschaft.
  • Verwaltungsverträge: Auswahl und Aufgaben von Verwaltern.

3. Modernisierung und Instandhaltung:

  • Modernisierung und Sanierung: Rechte und Pflichten in Bezug auf Modernisierungsmaßnahmen.
  • Instandhaltung und Reparaturen: Verantwortlichkeiten und Verfahren.

4. Streitigkeiten und Schiedsverfahren:

  • Konfliktlösung in der Eigentümergemeinschaft: Lösung von Streitigkeiten, z.B. durch Schiedsverfahren oder Gerichtsverfahren.

5. Wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten:

  • Teilungserklärungen: Regelungen in Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen.
  • Sondernutzungsrechte: Rechte zur exklusiven Nutzung bestimmter Bereiche innerhalb der Gemeinschaft.

Rechtliche Instrumente und Dokumente im WEG-Recht

Innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft gibt es einige wichtige Dokumente, die dazu dienen, das Zusammenleben und -arbeiten in einer Wohnungseigentümergemeinschaft zu organisieren, klare Regeln festzulegen und die finanziellen Belange zu regeln. Es ist wichtig, dass alle Wohnungseigentümer diese Dokumente sorgfältig prüfen und verstehen, da sie die Grundlage für die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer bilden. Bei Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.

Teilungserklärung:
Die Teilungserklärung ist ein rechtlich bindendes Dokument, das vom Bauträger oder dem Eigentümer eines Gebäudes erstellt wird, wenn Wohnungseigentum begründet wird. Die Teilungserklärung legt die Aufteilung des Grundstücks in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum fest. Sie enthält unter anderem Angaben über die Größe und Lage der einzelnen Einheiten (Wohnungen) sowie die genaue Abgrenzung des Gemeinschaftseigentums.

Gemeinschaftsordnung:
Die Gemeinschaftsordnung ist ein Bestandteil der Teilungserklärung und enthält Regelungen über die Organisation und Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums. Hierin werden beispielsweise Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer festgelegt, aber auch Regelungen zur Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen sowie zur Verteilung der Kosten.

Beschlüsse der Eigentümerversammlung:
Die Eigentümerversammlung ist das zentrale Verwaltungsorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft. Hier treffen die Wohnungseigentümer gemeinsam Entscheidungen zu verschiedenen Angelegenheiten. Beschlüsse können beispielsweise Baumaßnahmen, Instandhaltungen, Änderungen der Gemeinschaftsordnung oder die Wahl des Verwalters betreffen. Die Wirksamkeit von Beschlüssen hängt von der Einhaltung bestimmter formeller Anforderungen ab.

Wirtschaftspläne:
Der Wirtschaftsplan ist ein Jahresplan, der von der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft aufgestellt wird. Er enthält eine detaillierte Aufstellung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für das kommende Geschäftsjahr. Die Wohnungseigentümer müssen über den Wirtschaftsplan in der Eigentümerversammlung abstimmen und beschließen, da er die Grundlage für die Festlegung der monatlichen Vorauszahlungen der Eigentümer bildet.

Fallstricke und typische Fehler im WEG-Recht

In größeren Gemeinschaften in denen eine Vielzahl von Interessen aufeinander treffen, gilt es besonders Augenmerk auf die Kommunikation und Vereinbarungen zu legen, um die Rechte und Pflichten aller Beteiligten wahren zu können. Daher sollten die folgenden häufig auftretenden Fehler vermieden werden:

Unzureichende Prüfung der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung:
Fehler können entstehen, wenn Wohnungseigentümer und Verwalter die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung nicht ausreichend prüfen. Unklarheiten oder Widersprüche sollten möglichst im Vorfeld geklärt werde, damit späteren Streitigkeiten präventiv entgegen gewirkt wird.

Nichtteilnahme an Eigentümerversammlungen: Es ist wichtig, dass alle Wohnungseigentümer an den Eigentümerversammlungen teilnehmen. Diese stellt die Entscheidungs- und Diskussionsplattform der Beteiligten dar. Die Nichtteilnahme kann als dazu führen, dass wichtige Entscheidungen ohne Zustimmung eines Teils der Eigentümer getroffen werden und dieser auch keine ausreichende Berücksichtigung seiner Individualinteressen erlangt.

Formfehler bei Beschlüssen der Eigentümerversammlung: Die Einhaltung formeller Anforderungen bei der Abstimmung und Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung ist entscheidend. Formfehler können die Wirksamkeit von Beschlüssen beeinträchtigen.

Nichtberücksichtigung von Sonderumlagen: Bei unerwarteten Reparatur- oder Sanierungsarbeiten kann es notwendig sein, Sonderumlagen zu erheben. Fehler entstehen, wenn diese nicht rechtzeitig und transparent angekündigt werden. Insbesondere da es sich hierbei um höhere Beträge handelt, gilt es hierauf zu achten.

Unzureichende Instandhaltung und Instandsetzung: Vernachlässigung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum kann zu Mängeln führen und langfristig die Immobilienwerte beeinträchtigen.

Missachtung der Kostenverteilung: Fehler bei der korrekten Verteilung der Kosten für Instandhaltung, Verwaltung und Versicherungen können zu finanziellen Ungerechtigkeiten und Unzufriedenheit unter den Eigentümern führen.

Nichttransparente Finanzführung: Unklarheiten oder Mängel in der Buchführung und der Transparenz bei den finanziellen Angelegenheiten der Gemeinschaft können Misstrauen und Konflikte verursachen.

Nichtangemessene Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen: Die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen erfordert oft die Zustimmung der Eigentümerversammlung. Fehler entstehen, wenn solche Maßnahmen ohne die erforderliche Mehrheit umgesetzt werden.

Verstöße gegen die Gemeinschaftsordnung: Ignorieren oder bewusstes verstoßen gegen die Bestimmungen der Gemeinschaftsordnung kann zu Konflikten führen und im schlimmsten Fall gerichtliche Schritte nach sich ziehen.

Fehlende oder unzureichende Kommunikation: Mangelnde Kommunikation zwischen den Wohnungseigentümern und dem Verwalter kann zu Missverständnissen, Fehlentscheidungen und Unzufriedenheit führen.

Das WEG-Recht und seine Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten

Das deutsche Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) steht in Beziehung zu verschiedenen anderen Rechtsgebieten.

Zivilrecht:
Das WEG-Recht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt die Besonderheiten der Rechtsbeziehungen zwischen Wohnungseigentümern und anderen Beteiligten.

Mietrecht:
In Mehrfamilienhäusern mit Wohnungseigentum können Mietrecht und WEG-Recht miteinander verknüpft sein, besonders wenn einzelne Einheiten vermietet sind und andere von den Eigentümern selbst genutzt werden.

Baurecht:
Fragen des Baurechts können relevant werden, insbesondere wenn es um bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum oder um Bauprojekte innerhalb der Wohnanlage geht.

Grundstücksrecht:
Das WEG-Recht betrifft die Aufteilung von Grundstücken in Wohnungseigentumseinheiten, und somit gibt es Schnittstellen zum Grundstücksrecht.

Verwaltungsrecht:
Bei Genehmigungsverfahren für bauliche Maßnahmen innerhalb einer Wohneigentumsanlage können verwaltungsrechtliche Aspekte relevant werden (Verwaltungsrecht).

Steuerrecht:
Steuerliche Aspekte, insbesondere im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Wohnungseigentümergemeinschaften, können von Bedeutung sein.

Erbrecht:
Im Falle des Todes eines Wohnungseigentümers kann das Erbrecht Fragen der Fortsetzung oder Auflösung des Wohnungseigentums regeln.

Arbeitsrecht:
Bei Beschäftigten, die in der Verwaltung oder Instandhaltung von Wohnungseigentumsanlagen tätig sind, können arbeitsrechtliche Aspekte eine Rolle spielen (Arbeitsrecht).

Finanz- und Bankenrecht:
Bei Finanzierungen von Wohnungseigentumseinheiten oder gemeinschaftlichen Darlehen können Finanz- und Bankenrecht relevante Aspekte berühren.

Vertragsrecht:
Vertragsrechtliche Fragen können sich in verschiedenen Zusammenhängen ergeben, z.B. bei Vereinbarungen über die Nutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen oder Dienstleistungen (Vertragsrecht).

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Einführung ist und nur ein Auszug von Möglichkeiten, jedoch keine spezifische rechtliche Beratung darstellt. Für konkrete Fragen und individuelle Anliegen empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts für WEG-Recht in Ansbach.

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DR. DANOWSKI, PIERETH & PARTNER
Rechtsanwälte mbB

Kanzlei im Platen-Palais
Promenade 14
91522 Ansbach

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