Rechtsanwalt Erbrecht Ansbach

"Ein 'Schema F' gibt es im Erbrecht nicht – jede Nachfolgeplanung erfordert eine maßgeschneiderte Lösung, bei der stets rechtliche, wirtschaftliche, familiäre und menschliche Aspekte ganzheitlich und empathisch einzubeziehen sind."

Rüdiger Danowski, LL.M., Fachanwalt für Erbrecht

Unsere Kompetenzen im Erbrecht

Als Erbrechtanwälte sind wir fokussiert auf sämtliche Rechtsfragen, die mit dem Thema Erben und Vererben einhergehen. Dabei kommen unseren Mandanten jahrzehntelange Erfahrung, stete fachliche Fortbildung und die Qualität des Wissens in einer größeren Kanzlei zu Gute.

Besonders im Erbrecht gilt es, nicht nur den rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, sondern dabei den Faktor "Mensch & Familie" zu berücksichtigen, um nachhaltige Lösungen zu erzielen.

Sind sämtliche Möglichkeiten für eine außergerichtliche Einigung ausgereizt, setzen wir Ihre Interessen vor den Nachlassgerichten und Zivilgerichten durch. Chancen und Risiken beraten wir intensiv vorab.

Fachanwalt für Erbrecht

In der Regel erhalten Sie bei uns einen Termin zur persönlichen Besprechung innerhalb weniger Tage, auf Wunsch auch gerne als Telefontermin oder über Videotelefonie.

Die Bearbeitung Ihres Mandats richtet sich stets nach Ihren Interessen und Wünschen. Wir beraten Sie umfassend und verständlich, Ihr Anliegen wird zeitnah und professionell bearbeitet.

Rüdiger Danowski Porträt
Rechtsanwalt Rüdiger Danowski, LL.M., Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Georg Käpplinger Porträt
Rechtsanwalt Georg Käpplinger, Fachanwalt für Familienrecht

Unsere Kompetenzen im Erbrecht

Als Erbrechtanwälte sind wir fokussiert auf sämtliche Rechtsfragen, die mit dem Thema Erben und Vererben einhergehen. Dabei kommen unseren Mandanten jahrzehntelange Erfahrung, stete fachliche Fortbildung und die Qualität des Wissens in einer größeren Kanzlei zu Gute.

Besonders im Erbrecht gilt es, nicht nur den rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, sondern dabei den Faktor "Mensch & Familie" zu berücksichtigen, um nachhaltige Lösungen zu erzielen.

Sind sämtliche Möglichkeiten für eine außergerichtliche Einigung ausgereizt, setzen wir Ihre Interessen vor den Nachlassgerichten und Zivilgerichten durch. Chancen und Risiken beraten wir intensiv vorab.

Fachanwalt für Erbrecht

In der Regel erhalten Sie bei uns einen Termin zur persönlichen Besprechung innerhalb weniger Tage, auf Wunsch auch gerne als Telefontermin oder über Videotelefonie.

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Unsere Leistungen im Erbrecht

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Testament

  • Beratung & Gestaltung von Testamenten & Erbverträgen
  • Vermächtnisse, Auflagen & Teilungsanordnung
  • Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen
  • Gemeinschaftliches Ehegattentestament / Berliner Testament
  • Vorerbschaft & Nacherbschaft
  • Behindertentestament / Minderjährigentestament
  • Testamentsvollstreckung
  • Beratung & Gestaltung von Eheverträge
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Erbengemeinschaft

  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Teilungsanordnung
  • Erbteilskauf und -verkauf
  • Erbteilung
  • Teilungsversteigerung
  • Abschichtung von Erbteilen
  • Auskunftsrechte
  • Nachlassinsolvenz/ Dürftigkeit
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Gerichtliche Verfahren

  • Erbscheinsverfahren
  • Pflichtteilsklage
  • Erbenfeststellungsklage
  • Grundbuchverfahren
  • Erbauseinandersetzungsklage/ Erbteilungsklage
  • Teilungsversteigerung
  • Testamentsanfechtung
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Pflichtteil

  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungs- ansprüchen
  • Auskunftsrechte
  • Umfassende Vermögensrecherche
  • Kontrolle von Verkehrswertgutachten
  • Pflichtteilsverzicht
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Erbschaftsteuer & Schenkungsteuer

  • Ausnutzung von Steuerfreibeträgen
  • Vorweggenommene Erbfolge
  • Errichtung eines Testaments
  • Güterstandsschaukel
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Vorweggenommene Erbfolge

  • Übertragung von Grundstücken und anderen Vermögensgegenständen
  • Beratung zu Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Konfliktvorsorge/Störfallvorsorge
  • Nießbrauch, Wohnrecht & Leibrente
  • Teilungserklärung
  • Absicherung des Übergebers und des Übernehmers
  • Löschung von dinglichen Rechten im Grundbuch
  • Beratung und Gestaltung von Eheverträgen
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Testamentsvollstreckung

  • Streitvermeidung durch Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Entlastung der Erben
  • Zuverlässige Erfüllung der testamentarischen Anordnungen
  • Erfüllung von Pflichtteils, Vermächtnissen, Auflagen, Teilungsanordnungen
  • Sicherung des Nachlassvermögens für folgende Generationen
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Behindertentestament / Minderjährigentestament
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Unternehmensnachfolge

  • Übergabeverträge
  • Prüfung und Anpassung von Gesellschaftsverträgen
  • Notfallvorsorge
  • Gründung von Familiengesellschaften (Familienpool)
  • Geordnete Übergabe des Unternehmensvermögens
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Notfallvorsorge

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Unternehmervollmacht
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Stiftungsrecht

  • Gründung
  • Zustiftung

Unsere Rechtsanwälte im Bereich Erbrecht

Rüdiger Danowski Porträt

Rüdiger Danowski, LL.M.

Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Anwaltsprofil

Georg Käpplinger Porträt

Georg Käpplinger

Fachanwalt für Familienrecht
Erbrecht
Anwaltsprofil

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Ihre Ansprechpartner

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Empfang

Telefon: +49 981 488 49 0

Grundlagen des deutschen Erbrechts

Was ist das Erbrecht?

Das deutsche Erbrecht regelt die gesetzliche Erbfolge und die Voraussetzungen, Möglichkeiten und Instrumente für die Erbfolge durch Testament. Gegenstand ist die Verteilung und Zuordnung von Vermögen durch Tod eines Menschen, aber auch Ansprüche von nicht ausreichend bedachten nahen Angehörigen bezüglich möglicher Pflichtteilsansprüche und die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft.

Gesetzliche Grundlagen: Die gesetzlichen Regelungen findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), genauer gesagt in den §§ 1922 BGB bis 2385 BGB. Hier sind die wesentlichen Regelungen festgelegt, die die Erbfolge, Testamentserstellung und Pflichtteilsansprüche betreffen.

Gesetzliche Erbfolge vs. Testament und Erbvertrag: In Deutschland gilt die gesetzliche Erbfolge als Grundprinzip (§§ 1924 ff. BGB). Demnach erben die engsten Verwandten des Verstorbenen, angefangen beim Ehepartner und den Kindern. Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge von selbst in Kraft. Ein Testament (eigenhändig, § 2247 BGB, oder öffentlich, § 2232 BGB) bzw. ein Erbvertrag (§ 1941 BGB) hingegen ermöglicht es Erblassern, von dieser gesetzlichen Regelung abzuweichen und den Nachlass nach eigenen Wünschen aufzuteilen.

Erben und Vermächtnisnehmer: Erben sind die Personen, die nach dem Tod des Erblassers in dessen Rechtsposition einrücken (sog. Gesamtrechtsnachfolge) und damit auch in die Eigentümerstellung über das Vermögen des Erblassers. Vermächtnisnehmer hingegen erhalten lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf spezifische Vermögensgegenstände oder Geldbeträge.

Auseinandersetzung des Nachlasses bei Erbengemeinschaft: Sind mehrere Personen Erben geworden, bilden sie eine Erbengemeinschaft (§§ 2032 ff. BGB). Jede Erbengemeinschaft ist darauf ausgelegt, auseinandergesetzt zu werden. Im Zuge der Auseinandersetzung (§§ 2042 ff. BGB) werden die Vermögenswerte verteilt und eventuelle Verbindlichkeiten beglichen.

Pflichtteilsrecht: Ehegatten, Kinder und unter Umständen auch Eltern haben Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn sie im Testament nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden (§ 2303 BGB).

Testamentsvollstreckung: Mit der Testamentsvollstreckung kann der Erblasser sicherstellen, dass alle seine Wünsche und Anordnungen (sofern wirksam) zuverlässig umgesetzt werden (§§ 2197 ff. BGB). Mit der Anordnung der Testamentsvollstreckung kann der Erblasser über Jahrzehnte nach seinem Tod noch die Verwendung und die Richtung des Nachlasses steuern. Mit der Abwicklungsvollstreckung wird der Nachlass konstituiert und abgewickelt. Mit der Auseinandersetzungsvollstreckung als Unterfall der Abwicklungsvollstreckung wird der Nachlass zwischen den Erben nach den Anordnungen des Erblassers aufgeteilt. Mit der Dauertestamentsvollstreckung hat der Erblasser die Möglichkeit, den Nachlass vom Testamentsvollstrecker für den (z.B. minderjährigen, geschäftsunfähigen oder in Missgunst geratenen) Erben zu verwalten und z.B. den Nachlassteil zu schützen.

Internationales Erbrecht: Bei grenzüberschreitenden Fällen, oder wenn der Erblasser im Ausland gelebt hat oder im Ausland gestorben ist, können internationale Aspekte des Nachlassrechts einschlägig sein.

Die häufigsten Rechtsfragen im Erbrecht

1. Testament und Erbvertrag:

  • Wie erstelle ich ein rechtsgültiges Testament oder einen Erbvertrag?
  • Was sind die formalen Anforderungen an ein Testament oder einen Erbvertrag?

2. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht:

  • Wer erbt, wenn kein Testament vorhanden ist?
  • Kann der gesetzliche Erbteil durch ein Testament geändert werden?
  • Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?

3. Pflichten und Rechte der Erben:

  • Welche Pflichten haben Erben gegenüber dem Nachlass?
  • Welche Rechte haben Erben in Bezug auf den Nachlass?

4. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung:

  • Wie erstelle ich eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung?
  • Welche Bedeutung haben diese Dokumente im Zusammenhang mit dem Erbrecht?

5. Schenkungen und Schenkungsrecht:

  • Wie wirken sich Schenkungen zu Lebzeiten auf das Erbrecht aus?
  • Welche steuerlichen Aspekte sind bei Schenkungen zu beachten?

6. Testamentsvollstreckung:

  • Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll und wie wird sie durchgeführt?

7. Internationales Erbrecht:

  • Welches Recht findet Anwendung, wenn der Erblasser im Ausland gelebt hat?

8. Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen:

  • Unter welchen Umständen können Testamente und Erbverträge angefochten werden?

9. Verfügungsbeschränkungen:

  • Welche Einschränkungen können durch Testamentsauflagen oder Vermächtnisse auferlegt werden?

10. Unternehmensnachfolge:

  • Wie wird die Übertragung eines Unternehmens im Erbfall geregelt?

Schwerpunkte und Unterkategorien des Erbrechts

Schwerpunkte:

  1. Familienunternehmen und -vermögen:
    • Spezialisierung auf die Übertragung von Familienunternehmen und großen Vermögenswerten.
  2. Testamentsvollstreckung:
    • Schwerpunkt auf der professionellen Abwicklung und Umsetzung von Testamenten.
  3. Erbschaftsteuerrecht:
    • Expertise in steuerlichen Aspekten des Erbfalls und der Nachlassplanung.
  4. Stiftungsrecht und Erbschaftsstiftungen:
    • Spezialisierung auf die Gründung und Verwaltung von Stiftungen.
  5. Internationales Erbrecht und Nachlassregelungen für Auslandsvermögen:
    • Fokus auf grenzüberschreitenden Erbfällen und internationalen Nachlassangelegenheiten.
  6. Vermächtnisse und Auflagen:
    • Expertise in der Gestaltung von testamentarischen Verfügungen und spezifischen Anweisungen.

Unterkategorien:

  1. Testamentsgestaltung und Erbverträge:
    • Beratung bei der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen.
    • Gestaltung von Verfügungen zugunsten von bestimmten Erben oder Vermächtnisnehmern.
  2. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht:
    • Klärung der Erbfolge, wenn kein Testament vorliegt.
    • Beratung zur Pflichtteilsproblematik und möglichen Pflichtteilsansprüchen.
  3. Pflichtteilsstrategien:
    • Entwicklung von Strategien zur Minimierung von Pflichtteilsansprüchen.
    • Beratung zum Pflichtteilsverzicht oder Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
  4. Unternehmensnachfolge und Firmenerbe:
    • Beratung bei der Übertragung von Unternehmen und Anteilen im Erbfall.
    • Gestaltung von Nachfolgeplänen, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
  5. Immobilien:
    • Beratung zur Vererbung von Immobilien und Grundstücken.
    • Regelung von Nutzungsrechten, Miteigentum und Belastungen.
  6. Internationales Erbrecht:
    • Klärung von erbrechtlichen Fragen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
    • Anwendung und Durchsetzung des internationalen Erbrechts.
  7. Erbauseinandersetzung und Nachlassverwaltung:
    • Unterstützung bei der Abwicklung des Nachlasses.
    • Durchführung der Erbauseinandersetzung und Verteilung der Vermögenswerte

Erbrechtliche Instrumente

  • Lebzeitige Schenkungen: Lebzeitige Schenkungen sind Übertragungen von Vermögenswerten durch den Erblasser zu Lebzeiten (§§ 516, 2315 BGB). Sie können einen Teil des Nachlasses reduzieren und steuerliche Vorteile bieten.
  • Pflichtteilsverzicht: Ein Pflichtteilsverzicht ist die freiwillige Aufgabe des Rechts, den gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass zu verlangen (§ 2346 Abs. 2 BGB). Dies geschieht meistens zugunsten anderer Erben.
  • Erbverzicht: Durch einen Erbverzicht gibt ein potenzieller Erbe seinen Anspruch auf einen Erbteil auf (§ 2346 Abs. 1 BGB). Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, etwa um familiäre Konflikte zu vermeiden oder steuerliche Vorteile zu nutzen.
  • Testamentarische Auflage: Eine testamentarische Auflage ist eine Anordnung des Erblassers, die einen Erben verpflichtet, bestimmte Handlungen auszuführen (z.B. die Pflege eines Haustiers) oder gewisse Bedingungen zu erfüllen, um das Erbe zu erhalten (§§ 1940, 2192 ff. BGB).
  • Bedingung: Ein Testament kann an eine Bedingung geknüpft sein, die erfüllt werden muss, damit die Erbschaft wirksam wird (§ 2074 BGB). Zum Beispiel könnte die Bedingung sein, dass der Erbe eine bestimmte Altersgrenze erreicht.
  • Vermächtnis: Ein Vermächtnis ist eine spezifische Zuwendung aus dem Nachlass, die nicht den gesamten Erbteil betrifft (§ 2147 ff. BGB). Es kann sich um Geld, Immobilien oder andere Vermögenswerte handeln.
  • Anordnung der Vor- und Nacherbschaft: Die Vor- und Nacherbschaft regelt die Reihenfolge, in der Erben das Erbe antreten (§§ 2100 ff. BGB). Der Vorerbe erhält bis zum Eintritt des Nacherbfalls (z.B. Zeitablauf, Tod des Vorerben, Eintritt einer Bedingung) das Nutzungsrecht, während der Nacherbe das Eigentumsrecht erhält, nachdem der Vorerbe verstorben ist.
  • Testamentsvollstreckung: Die Testamentsvollstreckung ist die Verwaltung des Nachlasses durch einen Testamentsvollstrecker gemäß den Anweisungen des Erblassers (§ 2197 ff. BGB). Dies kann notwendig sein, um den reibungslosen Ablauf der Nachlassabwicklung zu gewährleisten.

Erbrechtlich relevante Dokumente

  • Patientenverfügung: Eine Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem medizinische Behandlungswünsche für den Fall festgehalten werden, dass die betroffene Person selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.
  • Vorsorgevollmacht: Mit einer Vorsorgevollmacht überträgt eine Person einem Bevollmächtigten die Befugnis, in ihrem Namen rechtliche und finanzielle Entscheidungen zu treffen, falls sie dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies umfasst die Aufenthaltsbestimmung und vermögensrechtliche Verfügungen.
  • Betreuungsverfügung: Für den Fall des Eintritts der Notwendigkeit der Anordnung einer gesetzlichen Betreuung bestimmt der zu Betreuende, wer sein Betreuer werden soll.
  • Testament: Das Testament ist ein schriftliches Dokument, in dem der Erblasser festlegt, wie sein Nachlass nach seinem Tod verteilt werden soll.
  • Erbvertrag: Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und einem oder mehreren Erben. Er regelt die Erbfolge und kann nur unter bestimmten Bedingungen geändert oder aufgehoben werden.
  • Pflichtteilsverzichtsvertrag: In einem Pflichtteilsverzichtsvertrag verzichtet ein potenzieller Pflichtteilsberechtigter freiwillig auf seinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestanteil am Nachlass.
  • Notarielle Urkunden: Notarielle Urkunden sind Dokumente, die von einem Notar beurkundet wurden. Im Erbrecht können dies beispielsweise Testamente, Schenkungsverträge, Erbverträge oder Pflichtteilsverzichtsverträge sein.
  • Kontoauszüge: Kontoauszüge sind wichtige Dokumente zur Dokumentation von Vermögenswerten. Sie können bei der Bestimmung des Umfangs des Nachlasses helfen.
  • Schenkungsverträge: Schenkungsverträge sind Dokumente, die die Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten regeln. Sie sind relevant, da Schenkungen den Umfang des späteren Nachlasses beeinflussen können. Daneben gibt es auch die sog. Schenkung auf den Todesfall.

Fallstricke und typische Fehler im Erbrecht

Das Erbrecht birgt eine Vielzahl von rechtlichen Nuancen, die es zu beachten gilt. Im Folgenden werden einige häufige Fallstricke und typische Fehler skizziert, die vermieden werden sollten.

  • Kein Testament: Ohne gültiges Testament tritt von Gesetzes wegen die gesetzliche Erbfolge ein. Dies entspricht in den wenigsten Fällen der individuellen Wünschen.
  • Formelle Fehler bei der Errichtung des Testaments: Ein Testament muss bestimmten formalen Anforderungen entsprechen, um rechtsgültig zu sein. Hierzu zählen beispielsweise die eigenhändige Abfassung des gesamten Textes mitsamt der eigenhändigen Unterschrift durch den Erblassers.
  • Fehlende Berücksichtigung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen: Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche können übersehen, falsch eingeschätzt oder unterschätzt werden. Dieser gesetzliche Mindestanspruch auf den Nachlass kann bestimmten engeren Familienmitgliedern trotz Enterbung zustehen. Das lebzeitige "Armschenken" schützt den Erben nicht vor einer Inanspruchnahme.
  • Unklare Formulierungen im Testament: Unpräzise oder mehrdeutige Formulierungen im Testament können zu Auslegungsproblemen führen, die oft die Rechtsposition schwächen oder gar zu langwierigen Streitigkeiten zwischen den Bedachten oder Enterbten führen.
  • Fehlende Abstimmung zwischen Notfallvorsorge, Testament und Gesellschaftsvertrag: Gerade wenn ein Erblasser an einer Gesellschaft beteiligt ist oder sogar geschäftsführender Alleingesellschafter, so ist für die Fortführung der Führungspflichten vorzusorgen und eine ganzheitliche Abstimmung von Testament und Gesellschaftsvertrag vorzunehmen.
  • Fehlende Berücksichtigung von Steueraspekten: Die Erbfolge kann unterschiedliche Steuertatbestände auslösen, die nachteilige Folgen zeitigen. Hier sind lebzeitige Verfügungen und Verfügungen von Todeswegen ganzheitlich einzubeziehen, um unerwartete finanzielle Belastungen zu vermeiden.
  • Fehlende Erinnerung an vergangene Rechtsgeschäfte: maßgeblich für eine zielführende Planung und Umsetzung der eigenen Interessen ist die Einbeziehung sämtlicher Verfügungen, selbst wenn diese Jahrzehnte zurückliegen. So können z.B. Pflichtteils- oder Erbverzichte vereinbart sein, Testamente und Erbverträge mit Bindungswirkung errichtet sein oder Schenkungen vorgenommen worden sein, die alle höchst relevant wären.
  • Aufschieben und Nichtangehen der Umsetzung der Nachfolgewünsche: viele Menschen neigen dazu, die Regelung ihrer Nachlassangelegenheiten zu vertagen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Erbrecht und die rechtzeitige Steuerung können viele (vor allem innerfamiliäre) Konflikte vermeiden.
  • Keine Beratung durch einen spezialisierten Erbrechtsanwalt: In bestimmten Fällen müssen erbrechtliche Maßnahmen notariell beurkundet werden. Weil Notare in bestimmten Fällen der Neutralitätspflicht unterliegen, darf der Notar keine einseitige Beratung zu Gunsten oder zu Lasten einer Partei vornehmen. Die Befassung eines Notars ersetzt nach unserer Erfahrung keine "parteiische" Beratung durch einen spezialisierten Erbrechtsanwalt, der alle erbrechtsrelevanten Sachverhalte, die Wünsche und Lebensumstände vollumfassend ermittelt und dazu intensiv berät. Sollte eine erbrechtliche Maßnahme zu beurkunden sein, ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt ein bewährtes Mittel, um sicherzustellen, dass der Wille auch umgesetzt wird.
  • Nichtberücksichtigung von Patchwork-Familien: Bei Patchwork-Familien ist besondere Vorsicht geboten. Hier können komplexe familiäre Konstellationen zu Konfliktpotential führen, wenn die erb- und familienrechtlichen Aspekte nicht ausreichend berücksichtigt werden.
  • Unvollständige Nachlassplanung: Die Planung des Nachlasses sollte nicht nur die finanziellen Vermögenswerte, sondern auch persönliche Besitztümer, Immobilien und Schulden einbeziehen. Ein unvollständiger Nachlassplan kann zu Lücken im Testament und damit zu Komplikationen führen.
  • Versäumte Regelungen bei Schenkungen: jede lebzeitige Schenkungen (an wen auch immer) hat auch erbrechtliche Konsequenzen. Mit lebzeitigen Schenkungen können Ansprüche gezielt gesteuert werden, um bei z.B. bei einer "gerechten Verteilung" beim Tod einbezogen werden zu können. Dafür bedarf es aber ausdrücklicher Anordnungen bei der Schenkung.

Das Erbrecht und seine Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten

Es bestehen zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten auf. Hier sind einige wichtige Aspekte, die in Betracht gezogen werden sollten:

  • Familienrecht: Zusammen mit erb- treten oft Fragen des Familienrechts auf, insbesondere im Zusammenhang mit Ehe, Scheidung und Unterhaltszahlungen. Ebenfalls relevant sind Themen wie Vormundschaft, Pflegschaft und Sorgerecht für minderjährige Erben.
  • Steuerrecht: Eine enge Verbindung besteht zum Steuerrecht, da Erbschaften und Schenkungen besteuert werden können. Es ist wichtig zu verstehen, welche Steuern auf Erbschaften anfallen und welche Steuervergünstigungen oder -befreiungen möglicherweise zur Verfügung stehen.
  • Immobilienrecht: Oftmals sind Immobilien ein wichtiger Bestandteil von Nachlässen. Es ist wichtig zu klären, wie Immobilien übertragen und verwaltet werden.
  • Gesellschaftsrecht: Wenn das Erbe ein Unternehmen oder Anteile an einem Unternehmen umfasst, müssen die Auswirkungen auf die Gesellschaftsstruktur und die Anteilseigner berücksichtigt werden (Gesellschaftsrecht).
  • Arbeitsrecht: Arbeitsverträge, betriebliche Altersvorsorge oder Versicherungsleistungen können Auswirkungen auf die Erben haben, insbesondere wenn der Erblasser Arbeitgeber war (Arbeitsrecht).
  • Versicherungsrecht: Lebensversicherungen und andere Versicherungsleistungen können Teil des Nachlasses sein und müssen entsprechend behandelt werden (Versicherungsrecht).
  • Sozialrecht: Wenn der Erblasser Sozialleistungen bezogen hat, müssen mögliche Auswirkungen auf die Erbschaft berücksichtigt werden (Sozialrecht).
  • Internationales Recht: Wenn der Erblasser im Ausland gelebt hat oder ausländische Staatsbürgerschaften besitzt, können internationale Aspekte des Erbschaftsrechts relevant sein.
  • Bank- und Finanzrecht: Konten, Investitionen und andere finanzielle Vermögenswerte müssen im Rahmen der Nachfolgeplanung geregelt im Rahmen der Nachlassabwicklung ausfindig, überprüft und ggf. aufgeteilt werden.
  • Medizinrecht und Patientenverfügungen: Es kann relevant sein, ob der Erblasser im Vorfeld medizinische Entscheidungen getroffen oder eine Patientenverfügung verfasst hat.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Einführung ist und nur ein Auszug von Möglichkeiten, jedoch keine spezifische rechtliche Beratung darstellt. Für konkrete Fragen und individuelle Anliegen empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts für Erbrecht.

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DR. DANOWSKI, PIERETH & PARTNER
Rechtsanwälte mbB

Kanzlei im Platen-Palais
Promenade 14
91522 Ansbach

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