Rechtsanwalt Sozialrecht Ansbach

"Sozialrecht ist kein Almosen, sondern ein Grundrecht. Es sichert den Schwächeren gegen die Mächtigen."

Otto von Bismarck

Unsere Kompetenzen im Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das die Rechte und Ansprüche von Menschen in Bezug auf soziale Sicherheit und soziale Unterstützung regelt. Es betrifft eine Vielzahl von Bereichen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Behinderung, Rentenansprüche und soziale Hilfen.

Egal, ob es um die Beantragung von Sozialleistungen, die Durchsetzung von Ansprüchen, die Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren oder die Beratung zu sozialrechtlichen Fragen geht - wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Anwälte nehmen sich die Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die Ihren Bedürfnissen gerecht werden.

Wir legen großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass wir uns engagiert für Ihr Recht einsetzen und Ihre Interessen bestmöglich vertreten. Unser Ziel ist es, Ihnen eine professionelle und effektive rechtliche Unterstützung zu bieten, um Ihnen in sozialrechtlichen Angelegenheiten zu helfen.

Rechtsanwalt Dr. Jürgen Danowski

Unsere Kompetenzen im Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das die Rechte und Ansprüche von Menschen in Bezug auf soziale Sicherheit und soziale Unterstützung regelt. Es betrifft eine Vielzahl von Bereichen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Behinderung, Rentenansprüche und soziale Hilfen.

Egal, ob es um die Beantragung von Sozialleistungen, die Durchsetzung von Ansprüchen, die Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren oder die Beratung zu sozialrechtlichen Fragen geht - wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Anwälte nehmen sich die Zeit, Ihre individuelle Situation zu verstehen und maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die Ihren Bedürfnissen gerecht werden.

Wir legen großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass wir uns engagiert für Ihr Recht einsetzen und Ihre Interessen bestmöglich vertreten. Unser Ziel ist es, Ihnen eine professionelle und effektive rechtliche Unterstützung zu bieten, um Ihnen in sozialrechtlichen Angelegenheiten zu helfen.

Unsere Leistungen im Sozialrecht

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Erste Beratung

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SGB I Allgemeiner Teil

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SGB II Grundsicherung für Arbeitssuchende

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SGB III Arbeitsförderung

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SGB IV Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

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Widerspruchsverfahren

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SGB V Gesetzliche Krankenversicherung

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SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung

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SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung

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SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe (KJHG)

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Gerichtliche Durchsetzung Ihrer Interessen

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SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

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SGB X Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten, Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten

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SGB XI Soziale Pflegeversicherung

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SGB XII Sozialhilfe

Unser Rechtsanwalt im Bereich Sozialrecht

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Ihre Ansprechpartner

Elisabeth Goth &
Larissa Weinhold

Empfang

Telefon: +49 981 488 49 0

Grundlagen des Sozialrechts

Was ist das Sozialrecht?

Das deutsche Sozialrecht stellt eine Ausprägung des Sozialstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 1 GG dar und besteht aus einem umfassenden Rechtssystem, das verschiedene Aspekte regelt. Es umfasst Gesetze, sowie Regelungen und Maßnahmen, die darauf abzielen, soziale Sicherheit, Gerechtigkeit und Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Lebenslagen zu gewährleisten.

Das deutsche Sozialrecht wird durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt, darunter das Sozialgesetzbuch (SGB). Es wird ständig angepasst und weiterentwickelt, um auf gesellschaftliche Veränderungen und neue Herausforderungen zu reagieren und den Schutz und die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

Die häufigsten Rechtsfragen im Sozialrecht

Anspruch auf Sozialleistungen:

  • Unter welchen Voraussetzungen bin ich berechtigt Arbeitslosengeld zu beziehen?
  • Unter welchen Voraussetzungen habe ich einen Anspruch auf Sozialhilfe oder Grundsicherung?
  • Welche Ansprüche ergeben sich aus meiner Krankenversicherung oder Rente?
  • Wie hoch sind meine Ansprüche?
  • Wie kann Widerspruch gegen ein Bescheid der Sozialversicherung eingelegt werden?

Medizinische Gutachten und Begutachtungen:

  • Wie kann die Richtigkeit eines ärztlichen Gutachtens überprüft werden?
  • Wie ist ein ärztliches Gutachten korrekt zu interpretieren?
  • Wann ist ein ärztliches Gutachten vollständig?

Widerspruchsverfahren und Klagen:

  • Wie kann ich gegen meine Leistungsablehnung/Kürzung vorgehen?
  • Welche Voraussetzungen müssen für die Einreichung eines Widerspruchs erfüllt sein?
  • Wie kann eine Klage vor den Sozialgerichten erhoben werden?
  • Wie gestaltet sich der Verfahrensablauf vor den Sozialgerichten?

Reha- und Teilhabeleistungen:

  • Unter welchen Voraussetzungen können Rehabilitationsmaßnahmen beantragt und finanziert werden?
  • Welchen Anspruch auf Unterstützung bei der Teilhabe im Alltag steht mir zu?

Rentenansprüche und Rentenberechnung:

  • Wie berechnet sich mein Anspruch auf Rente?
  • Unter welchen Voraussetzungen darf neben der Rentenzahlung Einkommen erzielt werden?

Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit:

  • Wie wir die Arbeits- oder Berufsunfähigkeit festgestellt?
  • Wie setze ich meinen Anspruch auf Krankengeld durch?
  • Unter welchen Voraussetzungen steht mir ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu?

Familienleistungen:

  • Unter welchen Voraussetzungen wird Kinder- oder Elterngeld gewährt?
  • Wie berechnet sich die Höhe meiner Ansprüche?
  • Wie kann ich einen Unterhaltsvorschuss beantragen?

Unterkategorien und Schwerpunkte des Sozialrechts

Die Unterteilung des deutschen Sozialrechts erfolgt über die Aufteilung in spezifische Lebensbereiche und die Schwerpunkte dieser. Grundsätzlich lassen sich folgende Hauptkategorien bilden:

Soziale Sicherungssysteme:

  • Krankenversicherung: Regelungen zur Gesundheitsversorgung, Krankenversicherungspflicht und Leistungen im Krankheitsfall.
  • Rentenversicherung: Regelungen zur Altersvorsorge, Rentenberechnung und Rentenansprüchen.
  • Arbeitslosenversicherung: Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsvermittlung und Arbeitslosengeld.
  • Unfallversicherung: Schutz und Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
  • Pflegeversicherung: Leistungen und Unterstützung im Bereich der Pflegebedürftigkeit.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen:

  • Arbeitsrecht: Regelungen zu Arbeitsverträgen, Arbeitsbedingungen, Kündigungsschutz und Arbeitszeiten.
  • Arbeitsschutz: Vorschriften zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Familienleistungen:

  • Kindergeld: Unterstützung für Eltern zur finanziellen Entlastung durch Kindererziehung.
  • Elterngeld: Unterstützung für Eltern nach der Geburt eines Kindes.
  • Unterhaltsvorschuss: Leistungen für Alleinerziehende, wenn der andere Elternteil keinen oder unzureichenden Unterhalt zahlt.

Soziale Hilfe und Unterstützung:

  • Sozialhilfe: Unterstützung für Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
  • Grundsicherung: Sicherung des Existenzminimums im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung..

Behindertenrecht:

  • Leistungen zur Teilhabe: Unterstützung und Förderung von Menschen mit Behinderungen, um ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
  • Schwerbehindertenrecht: Regelungen zur Anerkennung von Schwerbehinderungen und den damit verbundenen Rechten und Pflichten.

Soziale Entschädigung:

Opferentschädigung: Leistungen für Opfer von Gewalttaten, Unfällen oder bestimmten Berufskrankheiten.

Rechtliche Instrumente und Dokumente im Sozialrecht

Sozialgesetzbuch: Das Grundlage des Sozialrechts bildet das Sozialgesetzbuch, dass besonders umfangreich ist. Es besteht derzeit aus zwölf Büchern, die jeweils gesonderte Materien erfassen:

SGB I: Allgemeiner Teil, sozialrechtliche Grundpositionen (SGB I)

SGB II: Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II)

SGB III: Arbeitsförderung (SGB III)

SGB IV: Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung (SGB IV)

SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)

SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)

SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)

SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)

SGB IX: Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX)

SGB X: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X)

SGB XI: Soziale Pflegeversicherung (SGB XI)

SGB XII: Sozialhilfe (SGB XII)

Verwaltungsakte und Bescheide: Behörden erlassen Verwaltungsakte und Bescheide, um Entscheidungen über Ansprüche und Leistungen im Sozialrecht zu treffen. Diese Schreiben enthalten Informationen über gewährte Leistungen, Ablehnungen oder Änderungen von Sozialleistungen und klären darüber auf, welche Rechte Betroffene haben.

Anträge auf Sozialleistungen: Unter solchen versteht man formelle Schreiben oder Dokumente, die von einer Person bei den entsprechenden Behörden oder Institutionen eingereicht werden, um soziale Leistungen gemäß den Bestimmungen des Sozialrechts zu beantragen. Diese Anträge dienen dazu, staatliche Unterstützung oder soziale Absicherung in verschiedenen Lebenssituationen zu erhalten.

Widerspruchsschreiben: Ein Widerspruchsschreiben ist ein formelles Dokument, das von einer Person eingereicht wird, um gegen eine Entscheidung oder einen Bescheid einer Behörde im Rahmen des Sozialrechts zu protestieren. Es wird genutzt, wenn eine Person mit einer getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist und diese anfechten möchte. Der Widerspruch ist der erste Schritt in einem Verwaltungsverfahren, um eine erneute Prüfung und Überprüfung der getroffenen Entscheidung zu erwirken.

Überprüfungsantrag: Ein Überprüfungsantrag ist ebenfalls ein formelles Schreiben, dass von einer betroffenen Partei dann eingereicht wird, wenn eine bereits getroffene Entscheidung einer Behörde oder eines Sozialversicherungsträgers erneut zu prüfen ist. Grund hierfür können Fehler, neue Umstände oder das nachreichen relevanter Informationen sein.

Fallstricke und typische Fehler im Sozialrecht

Im deutschen Sozialrecht dreht sich viel um Anträge, Bescheide und Gutachten. Hierbei ist besonders sorgfältiges Arbeiten von Bedeutung. Daher sollten die folgenden Fehler vermieden werden:

Fehlerhafte Anträge: Unvollständige oder falsch ausgefüllte Anträge können zu Verzögerungen, Missverständnissen oder Ablehnungen führen. Ein Mangel an relevanten Informationen kann die Bearbeitung des Antrags erschweren und verzögert somit auch den Erhalt der Leistung.

Fehlende oder unzureichende Unterlagen: Sie sollten sich stehts einen Überblick über die erforderlichen Unterlagen oder Nachweise, die mit Ihrem Antrag einzureichen sind, verschaffen. Sollten diese nicht vollständig sein oder fehlen, kann dies ebenfalls dazu führen, dass ein Antrag abgelehnt wird oder die Bearbeitung verzögert wird.

Fehler bei Entscheidungen und Bescheiden: Behördliche Entscheidungen können fehlerhaft sein, beispielsweise aufgrund von unrichtigen Berechnungen, falscher Auslegung von Gesetzen oder unvollständigen Prüfungen der vorliegenden Fakten. Daher sollten diese im Fall einer Ablehnung gründlich überprüft werden.

Fehlerhafte Gutachten: Bei medizinischen oder anderen Gutachten, die für die Bewertung von Ansprüchen im Sozialrecht relevant sind, können Fehler auftreten, die zu ungenauen Bewertungen oder falschen Entscheidungen führen können und letztendlich den Verlust des Anspruchs zur Folge haben.

Fristversäumnisse: Das Versäumen von Fristen für die Antragsstellung, Widersprüche oder Klagen kann zum Verlust Ihrer rechtlichen Positionen und damit zu Problemen führen.

Kommunikationsfehler: Missverständnisse oder unklare Kommunikation zwischen Antragstellern und den Behörden können zu Verzögerungen oder Missverständnissen bezüglich der Anträge führen.

Rechtsfehler bei der Auslegung von Gesetzen: Manchmal werden sozialrechtliche Bestimmungen oder Gerichtsentscheidungen falsch interpretiert oder angewendet, was zu fehlerhaften Entscheidungen führen kann.

Das Sozialrecht und seine Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten

Arbeitsrecht: Es besteht eine enge Verbindung zwischen dem Sozialrecht und dem Arbeitsrecht. Viele sozialrechtliche Regelungen betreffen Arbeitsverhältnisse, Arbeitsbedingungen, Kündigungsschutz, Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit.

Versicherungsrecht: Das Sozialrecht ist eng mit dem Versicherungsrecht verbunden, insbesondere im Zusammenhang mit Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung.

Medizinrecht: Das Sozialrecht berührt auch das Medizinrecht, insbesondere in Bezug auf ärztliche Gutachten, medizinische Behandlungen und Leistungen im Gesundheitswesen.

Familienrecht: Es gibt Überschneidungen zwischen dem Sozialrecht und dem Familienrecht, wenn es um Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld oder Unterhaltsvorschuss geht.

Verwaltungsrecht: Da viele sozialrechtliche Angelegenheiten von staatlichen Behörden und Institutionen verwaltet werden, gibt es eine Schnittstelle zum Verwaltungsrecht in Bezug auf Verwaltungsakte, Verfahrensregelungen und Rechtsmittel.

Steuerrecht: Einige Leistungen des Sozialrechts können steuerliche Auswirkungen haben, beispielsweise das zu versteuernde Einkommen oder steuerliche Begünstigungen für bestimmte soziale Leistungen.

Zivilrecht: Im Bereich des Schadensersatzrechts gibt es Überschneidungen, insbesondere bei Unfall- und Haftungsfragen (Allgemeines Zivilrecht).

Europarecht: Die EU-Rechtsvorschriften haben Einfluss auf das deutsche Sozialrecht, da einige sozialrechtliche Regelungen auf EU-Richtlinien basieren und daher EU-Recht und nationales Sozialrecht miteinander verknüpft sind.

Migrationsrecht: Das Sozialrecht ist insoweit mit dem Migrationsrecht verknüpft, dass beide Gebiete hinsichtlich der Gewährleistung von sozialer Absicherung, Integration und Unterstützung von Migrantinnen und Migranten in Deutschland, ausschlaggebend sind.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Einführung ist und nur ein Auszug von Möglichkeiten, jedoch keine spezifische rechtliche Beratung darstellt. Für konkrete Fragen und individuelle Anliegen empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts für Sozialrecht.

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DR. DANOWSKI, PIERETH & PARTNER
Rechtsanwälte mbB

Kanzlei im Platen-Palais
Promenade 14
91522 Ansbach

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