Rechtsanwalt Mietrecht Ansbach

„Die Kunst des Anwaltsberufes ist es, sowohl die Theorie als auch die Praxis zu kennen. Denn nicht alles, was in Büchern geschrieben steht, bildet das wirkliche Leben ab. Für die meisten Probleme gibt es eine Lösung. Man muss sie nur kennen.“

Matthias Kohla, Fachanwalt für Mietrecht

Logo Mitglied Arbeitsgemeinschaft Mietrecht & immobilien

Unsere Kompetenzen im Mietrecht

Als erfahrene Rechtsanwälte im Mietrecht sind wir fokussiert auf sämtliche Rechtsfragen, die Mietern und Vermietern begegnen können.

Insbesondere beim Thema Kündigungen, Mieterhöhungen, Schadensersatzansprüche, Zahlungsrückstände oder Räumungsklagen stehen wir Ihnen gerne mit all unserer Fachkompetenz und Praxiserfahrung beratend zur Seite, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht

Wir profitieren dabei von der langjährigen Erfahrung unserer Rechtsanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht auf diesem Rechtsgebiet.

Auch das Wohnungseigentumsrecht gehört zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Gerne beraten und vertreten wir Sie rund um das Thema WEG-Recht oder bei auftretenden Problemen Ihrer Wohnungseigentümerversammlung.

Haus & Grund

Rechtsanwalt Karl Piereth ist Ihr Ansprechpartner für die Mitglieder des Haus- und Grundbesitzervereins Ansbach und Umgebung.

Rechtsanwalt Matthias Kohla, Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht
Rechtsanwalt Karl Piereth

Unsere Kompetenzen im Mietrecht

Als erfahrene Rechtsanwälte im Mietrecht sind wir fokussiert auf sämtliche Rechtsfragen, die Mietern und Vermietern begegnen können.

Insbesondere beim Thema Kündigungen, Mieterhöhungen, Schadensersatzansprüche, Zahlungsrückstände oder Räumungsklagen stehen wir Ihnen gerne mit all unserer Fachkompetenz und Praxiserfahrung beratend zur Seite, sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht

Wir profitieren dabei von der langjährigen Erfahrung unserer Rechtsanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht auf diesem Rechtsgebiet.

Auch das Wohnungseigentumsrecht gehört zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Gerne beraten und vertreten wir Sie rund um das Thema WEG-Recht oder bei auftretenden Problemen Ihrer Wohnungseigentümerversammlung.

Haus & Grund

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Unsere Leistungen im Mietrecht

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Räumung & Räumungsklage

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Mieterhöhung

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Mietrückstände Kündigung

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Freigabe der Kaution

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Kautionskonto

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Mietmängel

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Modernisierungsmaßnahmen

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Außergerichtliche & gerichtliche Vertretung

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Mietschaden

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Mietminderung

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Betriebskostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung

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Schönheitsreparaturen

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Ordentliche & außerordentliche Kündigung

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Übergabeprotokoll

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Auszug , Vergleichswohnung, ), Aufhebungsvertrag, Hausfrieden, Mietvertrag

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Schimmel, Feuchtigkeit, Wasserschaden, Heizung

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Staffelmiete, Indexmiete, Kaltmiete, Warmmiete, Nettomiete, Bruttomiete

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Aufhebungsvertrag

Unsere Rechtsanwälte im Bereich Mietrecht

Karl Piereth

Arbeitsrecht | Mietrecht
Baurecht | Familienrecht
Verkehrsrecht
Anwaltsprofil

Matthias Kohla Porträt

Matthias Kohla

Strafrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Anwaltsprofil

Sabrina Schwarz

Sabrina Schwarz

Miet- & WEG-Recht
Strafrecht
Verkehrsrecht
Anwaltsprofil

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Mietrecht

Sie benötigen Hilfe im Bereich Mietrecht? Sprechen Sie uns einfach an.

Kontaktformular

Vorteile unserer Rechtsberatung

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Vor-Ort-Beratung

Wir geben Ihnen gerne eine Einschätzung zu Ihrem Anliegen - auf Wunsch auch vor Ort.

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Kompetente Beratung eines Fachanwalts

Unsere Rechtsanwälte aller Fachbereiche stehen für Sie zu Verfügung.

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Jederzeit erreichbar

Wir sind nahezu immer erreichbar. Wir stehen Ihnen auch per E-Mail jeder Zeit zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Elisabeth Goth &
Larissa Weinhold

Empfang

Telefon: +49 981 488 49 0

Grundlagen des Mietrechts

Was ist das Mietrecht?

Gesetzliche Grundlagen: Das Mietrecht in Deutschland basiert auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere den §§ 535 BGB bis 580a BGB. Diese Gesetze regeln die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern.

Welche Parteien gibt es: Im Mietverhältnis gibt es zwei Hauptparteien: der Vermieter und der Mieter. Selbstverständlich können auf beiden Parteien mehrere Personen stehen. Beide Parteien haben spezifische Rechte und Pflichten, die im Mietvertrag festgehalten sind.

Höhe der Mietkaution: Die Mietkaution ist in der Regel auf maximal drei Nettokaltmieten begrenzt und dient dem Vermieter als Sicherheit für mögliche Schäden oder Mietschulden. Die genaue Höhe und Abwicklung der Kaution werden im Mietvertrag festgelegt.

Betriebskostenabrechnung: Vermieter sind verpflichtet, den Mietern jährlich eine detaillierte Abrechnung der Nebenkosten (Betriebskosten) vorzulegen. Diese Abrechnung sollte transparent sein und den Mietern die Möglichkeit bieten, die Kosten nachzuvollziehen.

Minderungsrechte: Mieter haben das Recht, die Miete zu mindern, wenn die Mietsache Mängel aufweist (z.B. Schimmel), die die Nutzung erheblich beeinträchtigen. Die genaue Höhe der Mietminderung hängt von der Schwere des Mangels ab und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Schadensersatz wegen Schäden: Mieter sind verpflichtet, die Mietsache pfleglich zu behandeln. Verursachte Schäden müssen sie in der Regel ersetzen. Der genaue Schadensersatzanspruch hängt von der Art und Schwere des Schadens ab und sollte im Einzelfall geklärt werden.

Die häufigsten Rechtsfragen im Mietrecht

1. Kündigung des Mietvertrags:

  • Wann und wie kann ich meinen Mietvertrag kündigen? Welche Fristen muss ich beachten?

2. Mietminderung:

  • Unter welchen Umständen kann ich die Miete mindern, wenn meine Wohnung Mängel aufweist?

3. Betriebskostenabrechnung:

  • Wie prüfe ich die Betriebskostenabrechnung meines Vermieters und wie gehe ich vor, wenn sie fehlerhaft scheint?

4. Mietkaution:

  • Wann erhalte ich meine Mietkaution zurück?
  • Unter welchen Voraussetzungen darf der Vermieter davon Abzüge vornehmen?

5. Renovierung und Schönheitsreparaturen:

  • Wer ist für Renovierungsarbeiten und Schönheitsreparaturen verantwortlich?
  • Welche Vereinbarung diesbezüglich ist zulässig?

Unterkategorien und Schwerpunkte des Mietrechts

1. Mietvertragsrecht:

  • Mietvertragstypen: Wohnraummietverträge und Gewerberaummietverträge.
  • Mietvertragsinhalte: Regelungen zu Mietdauer, Miethöhe, Kündigungsfristen und weitere vertragliche Bedingungen.

2. Mieterrechte und -pflichten:

  • Mietzahlung: Fragen zur Mietzahlung und Mietanpassung.
  • Mietminderung: Unter welchen Umständen und wie kann die Miete gemindert werden?
  • Instandhaltung und Reparaturen: Wer ist für welche Arbeiten verantwortlich?
  • Betriebskosten: Rechte und Pflichten in Bezug auf Nebenkostenabrechnungen.

3. Kündigung und Beendigung:

  • Mietvertragskündigung: Gründe und Verfahren für Mietvertragskündigungen.
  • Räumungsklagen: Rechtsstreitigkeiten und Verfahren zur Zwangsräumung.
  • Rückgabe der Mietkaution: Voraussetzungen für die Rückzahlung der Mietkaution.

4. Mietrechtlicher Schutz:

  • Mieterschutzgesetze: Gesetze und Regelungen, die die Interessen der Mieter schützen.

Rechtliche Instrumente und Dokumente im Mietrecht

1. Mietvertrag: Ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Mieter und Vermieter, der die Bedingungen des Mietverhältnisses festlegt, wie beispielsweise Mietdauer, Mietpreis und Pflichten beider Parteien.

2. Betriebskostenabrechnung: Eine jährliche Abrechnung, die der Vermieter dem Mieter übersendet, in der die Kosten für Betriebskosten wie Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeisterdienste, etc. aufgelistet sind. Der Mieter kann prüfen, ob die Kosten angemessen sind und korrekt verteilt wurden.

3. Mieterhöhungsschreiben: Ein Schreiben, das der Vermieter an den Mieter sendet, um eine Erhöhung der Miete anzukündigen. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Mieterhöhung rechtlich wirksam ist.

4. Teilungserklärung einer WEG: Die Teilungserklärung ist das Regelwerk der Eigentümer innerhalb einer Eigentümergemeinschaft. Die Teilungserklärung beinhaltet den Aufteilungsplan, die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die Gemeinschaftsordnung. Die Teilungserklärung stellt darüber hinaus die Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt dar, dass und inwiefern das Eigentum in Miteigentumsanteile aufgeteilt wurde.

Fallstricke und typische Fehler im Mietrecht

1. Mangelnde Schriftform des Mietvertrags: Ein mündlicher Mietvertrag kann in vielen Fällen gültig sein, muss er aber nicht. Gerade aus Beweiszwecken ist es daher immer von Vorteil, den Mietvertrag schriftlich abzuschließen. In den Fällen mangelnder Schriftform kommt es häufig zu Unsicherheiten und Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien.

2. Nichtzahlung oder verspätete Zahlung der Miete: Sowie die zentrale Leistungspflicht der Vermieters in der Überlassung der Mietsache besteht, ist die des Mieters die rechtzeitige Zahlung der Miete. Daher stellen verspätete Zahlungen oder Zahlungsausfälle, Pflichtverletzungen gegenüber dem Vermieter dar. Bei immer wiederkehrenden Ausfällen und Verspätungen, können diese Umstände zur Kündigung führen.

3. Ungenügende Dokumentation von Mängeln: Tritt während Ihrer Mietzeit ein Mangel an dem Mietobjekt auf, dann sollten sie diesen unverzüglich dem Vermieter melden, idealerweise schriftlich. Zum einen wird diesem dadurch die Möglichkeit gegeben, den Mangel zu beseitigen und somit seine Vertragspflichten zu erfüllen und zum anderen wird eine ausreichende Dokumentation gewährleistet. Das kann bei der Durchsetzung von etwaigen Mängelrechten, ausschlaggebend sein.

4. Eigenmächtige Mietminderung: Grundsätzlich findet sich im Mietrecht eine Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln kraft Gesetz (§ 536 BGB). Dennoch ist dringend davon abzuraten eigenmächtig eine solche Minderung durchzuführen, ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter oder gerichtlicher Zustimmung. Eine unrechtmäßige Mietminderung, kann zum Auflaufen von Mietrückständen und damit zu eigenen Hauptpflichtverletzungen führen.

5. Verstoß gegen Hausordnung: In vielen Mehrparteienhäusern existiert eine Hausordnung, die von allen Parteien einzuhalten ist. Gibt es wiederholt Verstöße gegen diese, kann dies ebenfalls zu Abmahnungen und im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen.

6. Nichtinstandhaltung der Mietsache: Vermieter sind grundsätzlich nach § 535 Abs. 1 S. 2 BGB verpflichtet, die Mietsache Instand zu halten. Eine Abweichung im Einzelvertrag ist jedoch möglich. Ist eine solche Abweichung nicht vereinbart worden und vernachlässigt der Vermieter diese Pflicht, können Mieter Ansprüche auf Mietminderung oder Schadensersatz geltend machen.

7. Ungenügende Nebenkostenabrechnung: Vermieter müssen die Nebenkosten transparent abrechnen und dem Mieter in angemessener Frist mitteilen. Fehlerhafte oder verspätete Abrechnungen können zu Rückforderungen führen.

8. Unwirksame Kündigung: Sowohl Vermieter als auch Mieter müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen und -gründe einhalten. Eine unwirksame Kündigung kann zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten und Unklarheiten führen.

Das Mietrecht und seine Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten

Zivilrecht: Das Mietrecht ist ein Teil des Zivilrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen. Aus diesem Grund steht es auch immer im Zusammenhang mit den Allgemeinen Vorschriften des BGB.

Vertragsrecht: Mietverträge sind Verträge zwischen Vermieter und Mieter über die Überlassung eines Mietobjekts. Das Vertragsrecht regelt die grundlegenden Prinzipien von Verträgen, und dies gilt auch für Mietverträge.

Wohnungseigentumsrecht: Bei Wohnungseigentum kann es zu Überschneidungen kommen, insbesondere wenn es um gemeinschaftliche Angelegenheiten wie Instandhaltung, Renovierung oder gemeinschaftlich genutzte Räume geht (WEG-Recht).

Bau- und Architektenrecht: Bei Mängeln an der Mietsache, die auf Baumängel zurückzuführen sind, können Fragen des Bau- und Architektenrechts relevant werden.

Öffentliches Baurecht: Bestimmungen des öffentlichen Baurechts können die Nutzung von Immobilien regeln und somit auch Auswirkungen auf Mietverhältnisse haben.

Sozialrecht: Mietrechtliche Aspekte können im Zusammenhang mit sozialen Leistungen stehen, wie z.B. bei der Gewährung von Wohngeld oder bei Mietzuschüssen (Sozialrecht).

Arbeitsrecht: In bestimmten Fällen können Mietverhältnisse und Arbeitsverhältnisse miteinander verbunden sein, beispielsweise wenn der Arbeitgeber Unterkünfte für seine Mitarbeiter stellt. Streitigkeiten oder die Beendigung eines der beiden Verhältnisse, kann daher Auswirkungen auf das andere Verhältnis haben (Arbeitsrecht).

Erbrecht: Nach dem Tod des Mieters können erbrechtliche Aspekte eine Rolle spielen, insbesondere bei der Frage der Erbfolge und der Fortsetzung des Mietverhältnisses (Erbrecht).

Verwaltungsrecht: Bei staatlich gefördertem Wohnraum oder wenn behördliche Genehmigungen erforderlich sind, können mietrechtliche Fragen auch das Verwaltungsrecht berühren.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Einführung ist und nur ein Auszug von Möglichkeiten, jedoch keine spezifische rechtliche Beratung darstellt. Für konkrete Fragen und individuelle Anliegen empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts für Mietrecht in Ansbach.

KONTAKT

DR. DANOWSKI, PIERETH & PARTNER
Rechtsanwälte mbB

Kanzlei im Platen-Palais
Promenade 14
91522 Ansbach

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