Rechtsanwalt Arbeitsrecht Ansbach

"Die Dynamik der rechtlichen Veränderungen im Arbeitsrecht macht es für den Anwender, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, immer schwerer durchzublicken. Ohne Beratung durch spezialisierte Anwälte geht das nicht."

Michael Held, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Logo Mitglied Arge Arbeitsrecht

Unsere Kompetenzen im Arbeitsrecht

Der Bereich des Arbeitsrechts bildet einen Schwerpunkt der Tätigkeiten unserer Kanzlei. Jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, stete fachliche Fortbildung und die Qualität des Wissens, die aus der Zusammenarbeit unseres Teams von Arbeitsrechtsanwälten resultiert, zeichnen uns aus.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer hinsichtlich aller arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Fallgestaltungen.

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich zu versuchen, arbeitsrechtliche Probleme außergerichtlich zu lösen und Einigungen außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu erzielen. Bei Bedarf vertreten wir Sie aber gerne auch in gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten (auch den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht).

Kündigung erhalten? Sofort handeln!

In der Regel erhalten Sie bei uns einen Termin zur persönlichen Besprechung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einem im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Tage, auf Wunsch auch gerne als Telefontermin oder über Videotelefonie.

Die Bearbeitung Ihres Mandats richtet sich stets nach Ihren Interessen und Wünschen. Wir beraten Sie umfassend und verständlich, Ihr Anliegen wird zeitnah und professionell bearbeitet.

Im Arbeitsrecht gelten oft kurze Fristen. In der Regel muss gegen eine Kündigung schon innerhalb von drei Wochen vorgegangen werden! Deshalb werden Sie bitte sofort tätig und vereinbaren einen Besprechungstermin!

Rechtsanwalt Karl Piereth
Rechtsanwalt Michael Held, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Insolvenzrecht

Unsere Kompetenzen im Arbeitsrecht

Der Bereich des Arbeitsrechts bildet einen Schwerpunkt der Tätigkeiten unserer Kanzlei. Jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, stete fachliche Fortbildung und die Qualität des Wissens, die aus der Zusammenarbeit unseres Teams von Arbeitsrechtsanwälten resultiert, zeichnen uns aus.

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer hinsichtlich aller arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Fallgestaltungen.

Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich zu versuchen, arbeitsrechtliche Probleme außergerichtlich zu lösen und Einigungen außerhalb eines Gerichtsverfahrens zu erzielen. Bei Bedarf vertreten wir Sie aber gerne auch in gerichtlichen Verfahren vor den Arbeitsgerichten (auch den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht).

Kündigung erhalten? Sofort handeln!

In der Regel erhalten Sie bei uns einen Termin zur persönlichen Besprechung bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einem im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalt innerhalb weniger Tage, auf Wunsch auch gerne als Telefontermin oder über Videotelefonie.

Die Bearbeitung Ihres Mandats richtet sich stets nach Ihren Interessen und Wünschen. Wir beraten Sie umfassend und verständlich, Ihr Anliegen wird zeitnah und professionell bearbeitet.

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Unsere Leistungen im Arbeitsrecht

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Beratung im Bereich Kündigungsschutz und Beendigung von Arbeitsverträgen

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Kündigungsschutzklage

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Besonderer Kündigungsschutz (Schwerbehinderung, Betriebsratstätigkeit, Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit oder Pflegezeit)

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Aufhebungsvertrag

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Abfindung und ihre angemessene Höhe

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Außerordentliche Kündigung

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Verdachtskündigung

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Änderungskündigung

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Freistellung

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Kündigungsfrist

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Urlaubsabgeltung

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Arbeitszeugnis

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Fortbildung und Rückzahlung von Fortbildungskosten

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Individuelle Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen

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Inhalt der Tätigkeit

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Nachweisgesetz

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Probezeit

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Befristung

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Zuweisung eines anderen Aufgabengebiets

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Vergütung

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Mindestlohn

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Urlaub

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Arbeitszeit

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Tarifbindung und Einbindung von Tarifverträgen

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Kurzarbeit

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Geringfügige Beschäftigung

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Ausschlussfristen

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Tätigkeit im Rahmen bestehender Arbeitsverhältnisse

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Direktionsrecht des Arbeitgebers

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Versetzung und Arbeitsort

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Abmahnung

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Insolvenz des Arbeitgebers

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Zwischenzeugnis

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Elternteilzeit

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Teilzeit

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Betriebsübergang gemäß § 613a BGB

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Überstunden & Mehrarbeit

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Krankmeldung

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Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Mobbing

Unsere Rechtsanwälte im Bereich Arbeitsrecht

Michael Held Porträt

Michael Held

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Anwaltsprofil

Karl Piereth

Arbeitsrecht | Mietrecht
Baurecht | Familienrecht
Verkehrsrecht
Anwaltsprofil

Rüdiger Danowski Porträt

Rüdiger Danowski, LL.M.

Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Anwaltsprofil

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht

Sie benötigen Hilfe im Bereich Arbeitsrecht? Sprechen Sie uns einfach an.

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Vorteile unserer Rechtsberatung

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Vor-Ort-Beratung

Wir geben Ihnen gerne eine Einschätzung zu Ihrem Anliegen - auf Wunsch auch vor Ort.

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Kompetente Beratung eines Fachanwalts

Unsere Rechtsanwälte aller Fachbereiche stehen für Sie zu Verfügung.

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Jederzeit erreichbar

Wir sind nahezu immer erreichbar. Wir stehen Ihnen auch per E-Mail jeder Zeit zur Verfügung.

Ihre Ansprechpartner

Elisabeth Goth &
Larissa Weinhold

Empfang

Telefon: +49 981 488 49 0

Grundlagen des Arbeitsrecht

Das (individuelle) Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Arbeitsrecht ist ein spannendes und lebendiges Rechtsgebiet, das ständig in Bewegung ist. Zumeist ist der Arbeitgeber in der stärkeren Position als der einzelne Arbeitnehmer. Eine Vielzahl der arbeitsrechtlichen Vorschriften regelt daher den Schutz der Arbeitnehmer.

Aufbau und Inhalt des Arbeitsvertrages, Rechte und Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, die Wirksamkeit befristeter Arbeitsverträge, Abmahnungen und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere durch Kündigungen - all diese Themen sind nicht in einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch geregelt. Vielmehr gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, die arbeitsrechtliche Regelungen enthalten, beispielsweise das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz, auch EntgFG oder EFZG), das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und viele mehr.

All diese Gesetze enthalten Regelungen, die das Verhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regeln.

Einführung in das Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht ist eine juristische Disziplin, die die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt.

Als im Arbeitsrecht tätige Rechtsanwälte prüfen wir bei Bedarf sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer die jeweils gegenüber anderen Seite aus dem Arbeitsverhältnis bestehenden Rechte und die dieser gegenüber bestehenden Pflichten.

Wir sind dabei behilflich, bestehende Rechte erforderlichenfalls gerichtlich durchzusetzen und zu Unrecht gegen unsere Mandanten geltend gemachte Ansprüche abzuwehren.

Das Arbeitsrecht sichert Arbeitnehmern grundlegende Rechte wie Lohnansprüche, Einhaltung von Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit und Diskriminierungsschutz. Dabei regeln Arbeitsverträge und oft auch Tarifverträge die Bedingungen, die im Rahmen des Arbeitsverhältnisses gelten sollen. Durch das Arbeitsrecht werden Arbeitnehmer vor Ausbeutung und rechtswidrigen Klauseln geschützt.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen schützen Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen und ermöglichen ihnen den Erhalt von Abfindungen.

Arbeitgeber sollten die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten, um rechtliche Konflikte und Strafen/Bußgelder zu vermeiden.

Gute Kenntnisse im Arbeitsrecht oder eine gute anwaltliche Beratung und Betreuung ermöglichen es Arbeitgebern, rechtssichere Arbeitsverträge zu gestalten, arbeitsrechtliche Bestimmungen einzuhalten und bei disziplinarischen Maßnahmen wie Kündigungen oder Abmahnungen deren Folgen einschätzen zu können.

Das Arbeitsrecht gewährleistet ein Gleichgewicht zwischen den Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und trägt zur sozialen Stabilität und Gerechtigkeit in der Arbeitswelt bei.

Kernfragen des Arbeitsrechts

  • Welche Rechte haben Arbeitnehmer in Bezug auf die Arbeitszeit?

Die für das einzelne Arbeitsverhältnis vereinbarte und damit für den einzelnen Arbeitnehmer geltende Arbeitszeit wird üblicherweise im Arbeitsvertrag geregelt. Arbeitnehmer in Deutschland haben das Recht auf angemessene Ruhepausen und regelmäßige Arbeitszeiten, die im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt sind.

  • Kann mein Arbeitgeber mich ohne Grund kündigen?

Jedenfalls dann nicht, wenn das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist. Das Kündigungsschutzgesetz ist grundsätzlich dann anwendbar, wenn in dem Betrieb, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt wird, mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden (§ 23 KSchG). Weitere Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes ist, dass das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat. Daneben gibt es noch sog. Sonderkündigungsschutz (beispielsweise für Schwangere, Menschen in Elternzeit, schwerbehinderte Menschen, pflegende Angehörige und Betriebsräte).

  • Was ist Diskriminierung am Arbeitsplatz?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) regelt, dass Beschäftigte nicht aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden dürfen. Bestimmungen in Vereinbarungen, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, sind unwirksam. Bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot ist der Arbeitgeber verpflichtet, den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

  • Haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Arbeitnehmer haben zumindest Anspruch auf bezahlten Urlaub gemäß dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Die genaue Anzahl der dem Arbeitnehmer zustehenden Urlaubstage ist im Normalfall im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt.

  • Was sind Überstunden und wie werden sie vergütet?

Die Leistung von Überstunden ist die Überschreitung der vom einzelnen Arbeitnehmer geschuldeten, arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich festgelegten Arbeitszeit.

Der Anspruch auf Vergütung von Überstunden setzt neben deren Leistung voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind..

Aber selbst angeordnete Überstunden sind nicht ausnahmslos immer zu bezahlen. Wer mit seinem aus abhängiger Beschäftigung erzielten Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet, gehört zu den Besserverdienern, die, davon geht die Rechtsprechung aus, aus der Sicht der beteiligten Kreise nach der Erfüllung ihrer Arbeitsaufgaben und nicht eines Stundensolls beurteilt werden. Ihnen und ihren Arbeitgebern fehlt nach der Rechtsprechung regelmäßig die objektive Vergütungserwartung für ein besonderes Entgelt als Gegenleistung für die über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistete Arbeit.

  • Wie lange bekommt ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall das Gehalt weiter?

Der gesetzliche Entgeltfortzahlungszeitraum beträgt sechs Wochen. Es können für den Arbeitnehmer günstigere Regelungen getroffen werden.

  • Ist nur ein schriftlicher Arbeitsvertrag wirksam?

Nein, die Einhaltung der Schriftform ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung für den Abschluss eines Arbeitsvertrags, somit kann ein Arbeitsverhältnis auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag begründet werden. Allerdings hat der Arbeitgeber nach dem Nachweisgesetz die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

  • Wie kann ich mich gegen eine ungerechte Kündigung oder Entlassung wehren?

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist (§ 4 S. 1 KSchG). Soweit die Kündigung der Zustimmung einer Behörde bedarf, läuft die Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichts erst von der Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde an den Arbeitnehmer ab (§ 4 S. 4 KSchG).

Wesentliche Bereiche des Arbeitsrechts

Arbeitsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. Einige der wichtigsten Bereiche des Arbeitsrechts sind:

  • Arbeitsschutz: Grundlage für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und der Erhalt sicherer und menschengerechter Arbeitsbedingungen. Das wichtigste Grundlagengesetz für den betrieblichen Arbeitsschutz ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
  • Arbeitszeiten: Die für das individuelle Arbeitsentgelt der Arbeitszeit ist regelmäßig im Arbeitsvertrag geregelt.Hierbei ist das Arbeitszeitgesetz zu beachten. Dieses liegt Arbeitszeiten fest, die nicht überschritten werden dürfen.
  • Mutterschutz und Elternzeit: Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) regelt den Anspruch von Arbeitnehmern auf Elternzeit und den Anspruch auf Elterngeld.
  • Urlaubsanspruch: Laut Bundesurlaubsgesetz besteht für alle Arbeitnehmer mit einer Fünftagewoche in Deutschland ein Mindesturlaubsanspruch von 20 Tagen pro Jahr. Tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich sind aber meist höhere Urlaubsansprüche vereinbart.
  • Betriebsratstätigkeiten: Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Es stellt die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Betriebsrats dar. Es regelt Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betriebsrats. Das BetrVG regelt auch, wann in Betrieben ein Betriebsrat gegründet werden kann und wie er gewählt wird.
  • Arbeitsverträge: Arbeitsverträge enthalten Regelungen zu den Arbeitsbedingungen, regelmäßig insbesondere zur Vergütung, zur Arbeitszeit und zum Arbeitsort. Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen sollte das Nachweisgesetz beachtet werden.
  • Kündigungsrecht: Regelungen, die Arbeitnehmer vor ungerechtfertigten Kündigungen schützen, gewähren Kündigungsschutz. Neben dem Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetzes gibt es aufgrund weiterer gesetzlicher Regelungen Sonderkündigungsschutz für bestimmte Personengruppen.
  • Kündigungsfristen: Unabhängig von der Frage des Kündigungsschutzes bestehen Bindungsfristen, die in der Regel einzuhalten sind.
  • Arbeitsentgelt und Lohnfortzahlung: Es gibt auch gesetzliche Regelungen zur Höhe des Arbeitsentgelts. Beispielsweise liegt das Mindestlohngesetz den Mindestlohn fest, den Arbeitgeber mindestens zu bezahlen haben. Das Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt die Entgeltfortzahlung in bestimmten Fällen, insbesondere im Krankheitsfall.
  • Tarifverträge und Tarifrecht: Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften – das kann entweder ein einzelner Arbeitgeber sein oder ein Arbeitgeberverband, in dem sich mehrere Arbeitgeber einer Branche zusammengeschlossen haben. Der Tarifvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Dazu gehören Arbeitsbedingungen wie etwa Löhne, Gehälter, Sonderzahlungen, Arbeitszeit und Urlaubsanspruch. Ein Tarifvertrag gilt für die Tarifvertragsparteien, die diesen Vertrag abgeschlossen haben. Das sind die Mitglieder der Arbeitgeberverbände (beim Haustarifvertrag das Einzelunternehmen) und die Arbeitnehmer, die Mitglied der abschließenden Gewerkschaft sind.

Tarifverträge können auch zur Anwendung kommen, wenn keine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder dem Arbeitgeberverband vorliegt – und zwar dann, wenn der Staat, also die zuständigen Bundesminister oder Landesminister, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt hat.

Ferner kann die Anwendung von tariflichen Regelungen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzelvertraglich vereinbart werden.

  • Arbeitsrechtliche Streitigkeiten: Es besteht die Möglichkeit, arbeitsrechtliche Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht zu klären. Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) regelt das Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen.

Dokumente und Verträge im Arbeitsrecht

Insbesondere im Arbeitsrecht gibt es wichtige Dokumente und Verträge, die die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Hier sind einige der wesentlichen Dokumente und Verträge im Arbeitsrecht:

  • Arbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag ist das grundlegende Dokument, das die Bedingungen der Beschäftigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festlegt. Er enthält Informationen zu Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaub, Kündigungsfristen, Pflichten und Rechten beider Parteien und ist gerade in Streitfällen ein sehr wichtiges Beweisstück.
  • Betriebsvereinbarungen: Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten oder Gewerkschaften. Sie regeln Fragen wie Arbeitszeiten, Löhne, Urlaub und andere Arbeitsbedingungen auf betrieblicher Ebene.
  • Tarifverträge: Tarifverträge werden zwischen Arbeitgeberverbänden oder Gewerkschaften und Arbeitgebern abgeschlossen und regeln die Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder Berufsgruppe. Sie können Löhne, Arbeitszeiten und weitere Leistungen festlegen.
  • Versicherungszusage betriebliche Alterversorgung: manche Arbeitgeber schließen für ihre Mitarbeiter zusätzliche Altersversorgung ab. Hieran ist bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei einem Arbeitgeberwechsel zu denken. Unterschieden wird hier zwischen verfallbaren und inzwischen unverfallbaren Rentenanwartschaften.
  • Tarifverträge: Tarifverträge sind Vereinbarungen zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften (Branchentarifvertrag oder Flächentarifvertrag) oder einem einzelnen Arbeitgeber und einer Gewerkschaft (Haustarifvertrag). Sie regeln die Arbeitsbedingungen für eine bestimmte Branche oder Berufsgruppe. Sie können Löhne, Arbeitszeiten und weitere Leistungen festlegen.
  • Kündigungsschreiben: Das Kündigungsschreiben wird vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ausgestellt, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Es muss bestimmte Informationen enthalten und Kündigungsfristen oder -termine einhalten.
  • Arbeitsordnung: Die Arbeitsordnung ist ein internes Regelwerk eines Unternehmens, das die Verhaltensregeln und Erwartungen am Arbeitsplatz festlegt. Sie kann Fragen wie Pünktlichkeit, Kleiderordnung und Verhalten regeln.
  • Arbeitgeberdarlehen: Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Arbeitgeberdarlehen vereinbart werden. Meist behält der Arbeitgeber hier einen Teil des Nettogehalts zum Zwecke der Tilgung ein.
  • Gehaltsabrechnung: Die Gehaltsabrechnung ist eine monatliche oder periodische Zusammenfassung der Zahlungen an den Arbeitnehmer, die Details zu Gehalt, Steuern und Abzügen enthält.
  • Mutterschutz- und Elternzeitvereinbarungen: Als solche werden Vereinbarungen und Dokumente bezeichnet, die die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Bezug auf Mutterschutz und Elternzeit regeln.
    Kündigungsschutzklage: Eine Kündigungsschutzklage bezeichnet eine Klage, die von einem Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber eingereicht wird, um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung oder Entlassung anzufechten. Sie ist einer der wichtigsten Mechanismen im Arbeitsrecht um die Interessen des Arbeitnehmers zu wahren und sicherzustellen, dass Kündigungen nur unter bestimmten rechtlich zulässigen Bedingungen durchgeführt werden.
  • Arbeitszeugnis: Als solches wird ein schriftliches Dokument bezeichnet, das von einem Arbeitgeber ausgestellt wird und die Leistungen, das Verhalten und die Qualifikationen eines ehemaligen Arbeitnehmers während seiner Beschäftigung im Unternehmen bewertet. Arbeitszeugnisse dienen dazu, potenziellen zukünftigen Arbeitgebern oder Bildungseinrichtungen einen Einblick in die beruflichen Fähigkeiten und die Arbeitsweise des Arbeitnehmers zu geben.
  • Mutterschutz- und Elternzeitvereinbarungen: Als solche werden Vereinbarungen und Dokumente bezeichnet, die die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Bezug auf Mutterschutz und Elternzeit regeln.
    Kündigungsschutzklage: Eine Kündigungsschutzklage bezeichnet eine Klage, die von einem Arbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber eingereicht wird, um die Rechtmäßigkeit einer Kündigung oder Entlassung anzufechten. Sie ist einer der wichtigsten Mechanismen im Arbeitsrecht um die Interessen des Arbeitnehmers zu wahren und sicherzustellen, dass Kündigungen nur unter bestimmten rechtlich zulässigen Bedingungen durchgeführt werden.
  • Aufhebungsvertrag: Eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber, in der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich regelt wird als Aufhebungsvertrag bezeichnet. In einem Aufhebungsvertrag werden die Bedingungen und Modalitäten für das Ende des Arbeitsverhältnisses festgelegt, einschließlich eventueller finanzieller Vereinbarungen und anderer Bedingungen.

Häufige Fallstricke und Missverständnisse im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht gibt es wie in jedem Rechtsgebiet typische Fehler, die häufiger auftreten und vermieden werden sollten, um Konflikten und rechtlichen Problemen präventiv entgegen zu wirken.

1. Unzureichender Arbeitsvertrag oder keine schriftliche Vereinbarung: Ein häufiger Fehler ist es, keinen schriftlichen Arbeitsvertrag zu haben oder einen unvollständigen Vertrag zu verwenden. Arbeitsverträge sollten alle relevanten Bedingungen klar und detailliert festlegen, einschließlich Gehalt, Arbeitszeiten, Urlaub und Kündigungsfristen. Andernfalls kommt es im Streitfall zu großen Beweisschwierigkeiten. Daher sollten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sorgfältig darauf achten, ausgearbeitete schriftliche Arbeitsverträge zu verwenden.

2. Nicht-Einhaltung von Kündigungsfristen: Einer der zentralen Aspekte bei der Beurteilung der Wirksamkeit einer Kündigung ist die Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen. Werden diese Fristen nicht eingehalten, hat die unmittelbare Auswirkungen auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

3. Diskriminierung und Ungleichbehandlung: Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, sexueller Orientierung oder anderen geschützten Merkmalen ist rechtlich unzulässig. Arbeitgeber sollten Anti-Diskriminierungsrichtlinien implementieren um alle Arbeitnehmer mit in die Pflicht zu nehmen, so dass alle fair behandelt werden.

4. Unzureichende Dokumentation: Das Fehlen von ausreichender Dokumentation kann zu Schwierigkeiten bei der Lösung von Arbeitsstreitigkeiten führen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten relevante Dokumente, wie Arbeitszeitnachweise, E-Mails und schriftliche Kommunikation, sorgfältig aufbewahren.

5. Fehlende rechtliche Beratung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten, wenn sie mit komplexen rechtlichen Fragen konfrontiert sind, rechtliche Beratung von Fachanwälten oder Beratern in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass sie die geltenden Gesetze verstehen und einhalten. Insbesondere handelt es sich beim Arbeitsrecht um eine Materie, die maßgeblich von der richterlichen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte geprägt ist und dadurch besonders schwer für Laien zu erfassen ist.

6. Unzureichende Kenntnis der Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich über geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen informieren und sicherstellen, dass sie diese verstehen und umsetzen.

7. Falsche Klassifizierung von Arbeitnehmern: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie Arbeitnehmer korrekt als festangestellte Mitarbeiter, Zeitarbeiter oder selbständige Unternehmer klassifizieren. Falsche Klassifizierungen können zu rechtlichen Konsequenzen führen.

8. Unzulässige Überwachung und Datenschutzverletzungen: Arbeitgeber müssen die Privatsphäre der Arbeitnehmer respektieren und sicherstellen, dass sie Datenschutzgesetze einhalten, wenn sie Mitarbeiter überwachen oder personenbezogene Daten verarbeiten.

9. Vernachlässigung von Sicherheits- und Gesundheitsvorschriften: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen befolgen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

10. Unzureichende Vorbereitung auf Konflikte: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig mit Konfliktlösungsstrategien und dem Gang vor Gericht vertraut machen, falls nötig. Insbesondere bei Kündigungsschutzklagen ist sehr schnelles Handeln gefragt.

11. Fehlerhafte Herangehensweise bei Befristungen: Befristete Arbeitsverträge müssen auf einer gesetzlich zulässigen Grundlage beruhen.

  • Die grundsätzliche Möglichkeit der Befristung ist auf Grund von vorübergehender Personalbedarf, Projektarbeit, Saisonarbeit oder die Erprobung eines Arbeitnehmers gegeben.
  • Befristete Arbeitsverträge müssen immer schriftlich abgeschlossen werden. Sie sollten die genauen Bedingungen der Befristung, das Enddatum des Arbeitsverhältnisses und die Gründe für die Befristung festlegen.
  • Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die Befristung angemessen ist und nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
  • Kettenbefristungen: Kettenbefristungen können eingeschränkt möglich sein, was bedeutet, dass ein befristeter Vertrag nicht unbegrenzt verlängert werden kann. Arbeitgeber sollten die maximal zulässige Anzahl aufeinanderfolgender Befristungen überprüfen.

Schnittstellen des Arbeitsrechts zu anderen Rechtsgebieten

Das Arbeitsrecht hat zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, da es in vielen Aspekten des Arbeitslebens und der Unternehmensführung eine Rolle spielt.

  • Vertragsrecht: Das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer basiert auf einem Arbeitsvertrag. Das Vertragsrecht regelt die Gestaltung, Auslegung und Beendigung dieser Verträge.
  • Sozialversicherungsrecht: Das Sozialversicherungsrecht betrifft die sozialen Sicherheitsleistungen, wie Krankenversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung, die Arbeitnehmer beanspruchen können. Das Arbeitsrecht kann die Anforderungen an Arbeitgeber in Bezug auf die Bereitstellung von Sozialleistungen regeln.
  • Steuerrecht: Das Steuerrecht hat Auswirkungen auf Lohnsteuern, Sozialabgaben und steuerliche Anreize im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen.
  • Arbeits- und Gesundheitsschutzrecht: Das Arbeits- und Gesundheitsschutzrecht regelt die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie diese Vorschriften einhalten.
    Gleichstellungsrecht: Gleichstellungsrecht und Antidiskriminierungsgesetze verbieten Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Religion, sexueller Orientierung und anderen geschützten Merkmalen am Arbeitsplatz.
  • Arbeitslosenrecht: Das Arbeitslosenrecht regelt den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für arbeitslose Personen.
  • Gewerkschaftsrecht: Das Gewerkschaftsrecht regelt die Bildung von Gewerkschaften, Tarifverhandlungen und Arbeitskämpfe, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beeinflussen können.
  • Handelsrecht: Das Handelsrecht regelt unter anderem die Gründung und Führung von Unternehmen, was sich auf die Beschäftigung von Arbeitnehmern auswirkt.
  • Datenschutzrecht: Datenschutzgesetze legen fest, wie Arbeitgeber personenbezogene Daten von Arbeitnehmern erfassen, speichern und verwenden dürfen.
    Strafrecht: Im Arbeitsrecht kann strafrechtlich relevantes Verhalten zur Kündigung führen oder Angelegenheiten auftreten, wie z.B. Fälle von Betrug oder Unterschlagung am Arbeitsplatz.

Diese Schnittstellen zeigen, wie das Arbeitsrecht eng mit anderen Rechtsgebieten verbunden ist und wie Entscheidungen in einem Bereich Auswirkungen auf andere Bereiche haben können. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen daher ein Verständnis für diese Zusammenhänge haben und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre Interessen und Pflichten in Einklang mit den einschlägigen Gesetzen zu bringen.

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Einführung ist und nur ein Auszug von Möglichkeiten, jedoch keine spezifische rechtliche Beratung darstellt. Für konkrete Fragen und individuelle Anliegen empfehlen wir die Konsultation eines Anwalts für Arbeitsrecht in Ansbach.

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DR. DANOWSKI, PIERETH & PARTNER
Rechtsanwälte mbB

Kanzlei im Platen-Palais
Promenade 14
91522 Ansbach

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